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Diejenigen, welche aus diesen Fachgegenständen Prüfung abzu
legen wünschen, müssen bei der Anmeldung zur Prüfung nachweisen,
dass sie die Lehrbefähigungs-Grundprüfung für höhere Handelsschulen
mit Erfolg abgelegt haben und außerdem, dass sie die allgemeinen
Erziehungs-, Unterrichts- als auch die zur betreffenden Gruppe gehörigen
Fachgegenstände vier Semester hindurch an einer der Universitäten
in einem hiezu errichteten Curs gehört haben. Unter den auf diese
Weise herangebildeten Professoren genießen diejenigen den Vorzug,
welche an irgend einer öffentlichen Handelsschule ein Probejahr mit
gutem Erfolge absolviert haben.
6. In den Fachgegenständen der einzelnen Fachgruppen wird
gefordert:
I. Aus Buchhaltung, Handelskunde und Correspondenz.
d) Buchhaltung:
Kenntnis der Bestandtheile des Vermögens und deren Schätzung,
der Buchhaltungsmethoden, deren Bedeutung und Entwickluhgs-
geschichte, der bei ihnen zur Anwendung gelangenden Bücher,
deren Zweck, Einrichtung, Eröffnung, Führung und Abschluss, der
F'ormulierung fingierter Geschäftsfälle und deren Verbuchung in
den verschiedenen Geschäftsbranchen und endlich die Kenntnis
der kaufmännischen Arithmetik in einem solchen Ausmaße, als
man es von einem Absolventen einer höheren Handelsschule ver
langen kann.
b) Handelskunde: die Kenntnis des Handels und der verschiedenen
der Förderung desselben dienenden Institutionen, das ungarische
Privatrecht, Handels- und Wechselrecht und die Kenntnis des
Geld- und Bankwesens.
c) Vollkommene Fertigkeit in der kaufmännischen Correspondenz.
d) Vollkommene mündliche und schriftliche Beherrschung der
deutschen Sprache.
II. Aus kaufmännischer und politischer Arithmetik.
a) Schnelligkeit und Sicherheit in den im Handelsverkehr vor
kommenden Rechnungen mit Anwendung von Kürzungen und
Vortheilen, die Vorschriften der an den wichtigeren Handelsplätzen
bestehenden Effectenbörsen, als auch der Budapester und Wiener
Warenbörsen, ihre Usancen, Rechnungen mit denselben, Geläufig
keit in den verschiedenen Arten der Arbitrage, der Warencalcula-
tionen und der Aufstellung der Paritätstabellen.
b) Fertigkeit in der Auflösung von Aufgaben aus der Zinseszinsen-
rechnung und Amortisationsrechnung, in der Benützung der Zinses
zinsentabellen, in der Amortisationsberechnung der Schulden und
der Beurtheilung von diesbezüglichen Angeboten, und zwar mit
decursiver und anticipativer Verzinsung, endlich Geläufigkeit in