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Die achte Form stellt einen fingierten Verkehr der Schule (des
Übungscomptoirs) mit wirklichen Geschäftshäusern und Banken dar,
wobei* dieselben alle Aufträge des Übungscomptoirs schriftlich zur
Ausführung bringen und alle Briefe beantworten; so unterhält die
C an tonale' Handelsschule in Bellinzona einen regelmäßigen fin-
gierten Verkehr mit dem Credit Lyonnais in Lyon, Paris und
Marseille; die Schule hat daselbst ein Committenten-Conto, was
in manchen Ländern und unter gewissen Umständen für die betreff ende
Bank sehr unangenehme Auseinandersetzungen zur Folge haben kann,
erhält mit jedem Brief Facturen, weiters ungiltig gemachte Rimessen etc.
und halbjährig Conto-Corrent-Auszug. , .
Ein solcher fingierter Verkehr hat sich m großartiger Weise auch
zwischen der Cantonalen Industrieschule zu Zürich und einer
großen Anzahl von Firmen entwickelt und ist auch sonst noch bei
einzelnen Schweizer Schulen in Übung.
Der Vorgang erscheint bereits halbseitig als wirkliche Praxis,
erregt besonderes Interesse, bietet stets neue Anregung, bringt eine
Unmenge von Originalmuster in den Besitz der Anstalt und erhält
Lehrer sowie Schüler stets am Laufenden. Anwendbar ist er eben nur
durch das besondere Entgegenkommen der betreffenden Firmen. Wurden
alle Handelsschulen derartig wenig lucrative Verbindungen mit dem
Credit Lyonnais eingehen wollen, so würde derselbe fiit eine so wenig
einträgliche Geschäftserweiterung wohl bestens danken und wahrscheinlich
auch seinen bisherigen derartigen Correspondenten den Schluss-Conto-
Corrent senden. Für manche Unternehmungen ist diese Coulance
auch nicht ganz gefahrlos. Der größte Nachtheil liegt bei diese).
Form in der Abhängigkeit des Unterrichtes von den eintrettenden
Briefen oder Antworten des Correspondenten, wodurch eine zielbewusste
pädagogische Leitung undurchführbar wird.
Eigenthümlich erscheint die ohne Vorbehalt erfolgende Ein
reihung dieses Systems unter die zweite Gruppe des Übungscomptoirs,
da dies keine Form der Durchführung des Unterrichtes, sondern
eine andere Art der Gewinnung der Unterrichtsgrundlagen ist,
daher je nach der Durchführung unter die entsprechende der bisher
behandelten Formen als Abart einzureihen wäre, während es als be
sondere Form nur dann anzuführen ist, wenn die Grundlage für diesen
Unterricht als Eintheilungsmaßstab gewählt wurde."'’)
Die weiteren Vortlieile und Nachtheile ergeben sich durch die
betreffende Durchführungsform.
Die neunte Form endlich besteht in der Errichtung eines
wirklichen Geschäftshauses durch die Schule zum Zwecke dei
Übung der Schüler. Das Übungscomptoir ist hier zu einem that-
sächlichen Unternehmen geworden, in welchem wirkliche Geschäfte
durchgeführt werden. Diese Einrichtung besteht.u. a. an der Canto
nalen Handelsschule in Bellinzona, an der Internationalen
*) Siehe Seite 94, Grundlagen für das Übungscomptoir.