Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

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1. Gemeinsame Ausarbeitung eines vollständigen Ge 
schäftsganges durch alle Schüler einer Abtheilung. 
2. Gemeinsame Ausarbeitung einzelner in sich abge 
schlossener Geschäftsfälle, z. B. eines Import- oder Exportgeschäftes, 
eines Commissionsgeschäftes zum Einkauf oder Verkauf, eines Conto- 
metä-Geschäftes etc. 
3. Trennung der Schüler in zwei oder mehr Abtheilungen, 
welche je einen und denselben Geschäftsplan gemeinsam zur Aus 
arbeitung bringen. 
4. Trennung der Schüler in mehrere Abtheilungen (vier bis 
sechs), deren jede ein Geschäft darstellt, wobei die Arbeiten unter 
die einer Abtheilung angehörigen Schüler derart vertheilt werden, dass 
jeder eine andere Arbeit zu verrichten hat. 
5. Durchführung dieses letztgenannten Modus in der Weise, dass 
die Geschäftsführung auch in den verschiedenen, an der betreffenden 
Anstalt gelehrten Fremdsprachen erfolgt. 
6. Eröffnung und Führung je eines vollständig abgeschlossenen 
Geschäftes durch jeden Schüler. 
Die Schwierigkeiten der Durchführung steigern sich für die höheren 
Stufen ganz bedeutend und bestehen: 
T ln der mühsameren und schwereren Controle und Correctur 
der Arbeiten; 
2. in der Unmöglichkeit, die höheren Stufen des Mustercomptoirs 
mit einer größeren Anzahl von Schülern durchzuführen; 
3. in der gesteigerten Erschwerung der Aufrechthaltung der Disciplin; 
4. in der seltenen Möglichkeit, eine hiefür vollkommen geeignete 
Lehrkraft zu finden. 
V. Das Übungscomptoir an den verschiedenen Schulstufen. 
Um Missverständnisse infolge der verschiedenen Benennungen der 
einzelnen Schulstufen zu vermeiden, sollen die kaufmännischen Unter 
richtsanstalten bei nachfolgenden Erörterungen in vier Graden (Stufen) 
gedacht werden, und zwar: 
1. Unterstufe, niedere Handelsschulen oder Handelsfach- 
schulen (enseignement primaire). 
Eintritt nach Besuch der Volksschule möglich. Altei der Schüler 
12—16 Jahre. .. 
2. Mittelstufe, höhere Handelsschulen, in Österreich Handels 
akademien (enseignement secondaire). 
Eintritt erst nach Absolvierung der Bürgerschule oder Unter- 
Mittelschule möglich. Alter der Schüler 14 20 Jahre. 
3. Oberstufe, höherer Unterricht, Handels-Hochschulen (enseigne 
ment supörieure). 
Eintritt erst nach Absolvierung der Mittelstufe einer höheren 
Handelsschule oder einer vollständigen Mittelschule gestattet. Alter 
der Hörer IT—24 Jahre.
	        
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