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1. Gemeinsame Ausarbeitung eines vollständigen Ge
schäftsganges durch alle Schüler einer Abtheilung.
2. Gemeinsame Ausarbeitung einzelner in sich abge
schlossener Geschäftsfälle, z. B. eines Import- oder Exportgeschäftes,
eines Commissionsgeschäftes zum Einkauf oder Verkauf, eines Conto-
metä-Geschäftes etc.
3. Trennung der Schüler in zwei oder mehr Abtheilungen,
welche je einen und denselben Geschäftsplan gemeinsam zur Aus
arbeitung bringen.
4. Trennung der Schüler in mehrere Abtheilungen (vier bis
sechs), deren jede ein Geschäft darstellt, wobei die Arbeiten unter
die einer Abtheilung angehörigen Schüler derart vertheilt werden, dass
jeder eine andere Arbeit zu verrichten hat.
5. Durchführung dieses letztgenannten Modus in der Weise, dass
die Geschäftsführung auch in den verschiedenen, an der betreffenden
Anstalt gelehrten Fremdsprachen erfolgt.
6. Eröffnung und Führung je eines vollständig abgeschlossenen
Geschäftes durch jeden Schüler.
Die Schwierigkeiten der Durchführung steigern sich für die höheren
Stufen ganz bedeutend und bestehen:
T ln der mühsameren und schwereren Controle und Correctur
der Arbeiten;
2. in der Unmöglichkeit, die höheren Stufen des Mustercomptoirs
mit einer größeren Anzahl von Schülern durchzuführen;
3. in der gesteigerten Erschwerung der Aufrechthaltung der Disciplin;
4. in der seltenen Möglichkeit, eine hiefür vollkommen geeignete
Lehrkraft zu finden.
V. Das Übungscomptoir an den verschiedenen Schulstufen.
Um Missverständnisse infolge der verschiedenen Benennungen der
einzelnen Schulstufen zu vermeiden, sollen die kaufmännischen Unter
richtsanstalten bei nachfolgenden Erörterungen in vier Graden (Stufen)
gedacht werden, und zwar:
1. Unterstufe, niedere Handelsschulen oder Handelsfach-
schulen (enseignement primaire).
Eintritt nach Besuch der Volksschule möglich. Altei der Schüler
12—16 Jahre. ..
2. Mittelstufe, höhere Handelsschulen, in Österreich Handels
akademien (enseignement secondaire).
Eintritt erst nach Absolvierung der Bürgerschule oder Unter-
Mittelschule möglich. Alter der Schüler 14 20 Jahre.
3. Oberstufe, höherer Unterricht, Handels-Hochschulen (enseigne
ment supörieure).
Eintritt erst nach Absolvierung der Mittelstufe einer höheren
Handelsschule oder einer vollständigen Mittelschule gestattet. Alter
der Hörer IT—24 Jahre.