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4. Fortbildungsunterricht, Lehrlings- oder Fortbildungsschulen,
beziehungsweise -Curse (conrses d’adultes).
Charakteristisch für diese Schulen ist, dass der Besuch neben
der praktischen Thätigkeit im Geschäfte erfolgt. Die Vorbildung der
Schüler ist sehr verschieden. Alter der Schüler meist 14—20 Jahre.
Das gesammte commercielle Unterrichtswesen aller Staaten lässt sich
in diese vier Abstufungen einreihen, und überall treten die charakteristi
schen Merkmale jeder Kategorie, wenn auch nicht in gleicherweise, zutage.
Die Anstalten der Unterstufe vermitteln ihren Schülern nur
eine fachliche Vorbildung in dem nöthigsten Ausmaße, dieHandels-
Mittelschulen sollen außer einer entsprechenden fachlichen Vor
bildung eine gewisse allgemeine Ausbildung gewähren, welche
dem Niveau des Lehrzieles der allgemeinen Mittelschulen des betreffenden
Landes in den nicht speciell für das Hochschulstudium vorbereitenden
Gegenständen gleichkommt, die Handels-Hochschulen dagegen sollen
ihren Hörern die derzeit mögliche höchste Ausbildung in fach
licher Beziehung bieten, wobei denselben selbstredend auch Ge
legenheit zur weiteren Ausgestaltung ihrer allgemeinen Bildung, zur Er
langung von Fertigkeiten etc. gegeben werden kann.
Die Fortbildungsschulen endlich haben nur den Zweck, bei den
bereits in der kaufmännischen Praxis thätigen Hilfskräften des Handels
durch Vermittlung der wichtigsten theoretischen Grundsätze
das Verständnis für ihre Thätigkeit zu fördern und sie dadurch zu
einem zielbewussten Handeln zu erziehen, wodurch ihre Verwendbarkeit
erhöht wird.
Durch diese wenigen Worte scheinen die verschiedenen Kategorien
der Handelsschulen wohl genügend charakterisiert, um Folgerungen für
den Unterricht im Übungscomptoir mit Rücksicht auf den Zweck oder
das Schülermaterial der einzelnen Schulen ziehen zu können.
1. Für die Unterstufe, die Handelsfachschulen, erscheint die erste
Grundform geeignet und ausreichend; das Übungscomptoir wäre im
letzten Halbjahre der Schulzeit einzufügen.
2. An den höheren Handelsschulen, der Mittelstufe, würde an drei
classigen Anstalten die erste Grundform, schwieriger gestaltet, bei Classen
über 30 Schüler ebenfalls im letzten Semester anzuwenden sein, bei
Classen unter 30 Schüler könnte diese gekürzt und darauffol
gend die zweite Grundform angefügt werden ; an vierclassigen Anstalten
wäre die erste Grundform im dritten Jahr durch vier bis fünf Monate
und die zweite Grundform durch dieselbe Zeitdauer am Schlüsse des
vierten Jahres durchzuführen.
3. Die dritte Form (vollständige Durchführung einzelner Operationen)
erscheint wegen des hiebei gebotenen tieferen Eindringens in den Stoff
und der Eignung für schwierigere Partien bei geringer Stundenzahl
besonders für Handels-Hochschulen passend, an welchen daneben die
erste und zweite Grundform des Übungscomptoirs als „commercielles