Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

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4. Fortbildungsunterricht, Lehrlings- oder Fortbildungsschulen, 
beziehungsweise -Curse (conrses d’adultes). 
Charakteristisch für diese Schulen ist, dass der Besuch neben 
der praktischen Thätigkeit im Geschäfte erfolgt. Die Vorbildung der 
Schüler ist sehr verschieden. Alter der Schüler meist 14—20 Jahre. 
Das gesammte commercielle Unterrichtswesen aller Staaten lässt sich 
in diese vier Abstufungen einreihen, und überall treten die charakteristi 
schen Merkmale jeder Kategorie, wenn auch nicht in gleicherweise, zutage. 
Die Anstalten der Unterstufe vermitteln ihren Schülern nur 
eine fachliche Vorbildung in dem nöthigsten Ausmaße, dieHandels- 
Mittelschulen sollen außer einer entsprechenden fachlichen Vor 
bildung eine gewisse allgemeine Ausbildung gewähren, welche 
dem Niveau des Lehrzieles der allgemeinen Mittelschulen des betreffenden 
Landes in den nicht speciell für das Hochschulstudium vorbereitenden 
Gegenständen gleichkommt, die Handels-Hochschulen dagegen sollen 
ihren Hörern die derzeit mögliche höchste Ausbildung in fach 
licher Beziehung bieten, wobei denselben selbstredend auch Ge 
legenheit zur weiteren Ausgestaltung ihrer allgemeinen Bildung, zur Er 
langung von Fertigkeiten etc. gegeben werden kann. 
Die Fortbildungsschulen endlich haben nur den Zweck, bei den 
bereits in der kaufmännischen Praxis thätigen Hilfskräften des Handels 
durch Vermittlung der wichtigsten theoretischen Grundsätze 
das Verständnis für ihre Thätigkeit zu fördern und sie dadurch zu 
einem zielbewussten Handeln zu erziehen, wodurch ihre Verwendbarkeit 
erhöht wird. 
Durch diese wenigen Worte scheinen die verschiedenen Kategorien 
der Handelsschulen wohl genügend charakterisiert, um Folgerungen für 
den Unterricht im Übungscomptoir mit Rücksicht auf den Zweck oder 
das Schülermaterial der einzelnen Schulen ziehen zu können. 
1. Für die Unterstufe, die Handelsfachschulen, erscheint die erste 
Grundform geeignet und ausreichend; das Übungscomptoir wäre im 
letzten Halbjahre der Schulzeit einzufügen. 
2. An den höheren Handelsschulen, der Mittelstufe, würde an drei 
classigen Anstalten die erste Grundform, schwieriger gestaltet, bei Classen 
über 30 Schüler ebenfalls im letzten Semester anzuwenden sein, bei 
Classen unter 30 Schüler könnte diese gekürzt und darauffol 
gend die zweite Grundform angefügt werden ; an vierclassigen Anstalten 
wäre die erste Grundform im dritten Jahr durch vier bis fünf Monate 
und die zweite Grundform durch dieselbe Zeitdauer am Schlüsse des 
vierten Jahres durchzuführen. 
3. Die dritte Form (vollständige Durchführung einzelner Operationen) 
erscheint wegen des hiebei gebotenen tieferen Eindringens in den Stoff 
und der Eignung für schwierigere Partien bei geringer Stundenzahl 
besonders für Handels-Hochschulen passend, an welchen daneben die 
erste und zweite Grundform des Übungscomptoirs als „commercielles
	        
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