Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

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Ablegung einer Prüfung nachzuweisen, worauf eben der theoretische 
Curs vorbereiten soll. Als Zweck dieser Anstalt wird direct angegeben, 
dass sie die Frequentanten in möglichst kurzer Zeit für die Praxis 
brauchbar schulen soll, damit dieselben dann nicht als niedere Hilfs 
kräfte anfangen müssen. Die Arbeiten im Übungscomptoir erfolgen 
nach der zweiten Grundform (fünften Form). Die Überwachung der 
Arbeiten obliegt einem Lehrer der Buchhaltung und zwei Lehrern für 
Correspondenz. Die eigentlichen Handelslehranstalten und deren Lehrer 
verhalten sich noch ablehnend gegen den Übungscomptoir-Unterricht. 
In Großbritannien hat man dem commerciellen Unterricht erst 
in den letzten Jahren einige Aufmerksamkeit zugewendet, weshalb sich 
das Übungscomptoir nur an einigen privaten Lehranstalten vorfindet, 
so an Pitmans Metropolitan School, woselbst der Unterricht nach der 
sechsten Form ertheilt wird; an den Lehranstalten zu Bradford und 
Leeds wird das Übungscomptoir nach der dritten Form betrieben. Die 
betheiligten Kreise sind dem Übungscomptoir-Unterricht günstig gesinnt. 
In Dänemark und Schweden erscheint ein eigentliches 
Übungscomptoir nicht in den Lehrplänen der Handelsschulen. 
In Norwegen ist das Kristiania Handelsgymnasium die 
einzige Lehranstalt mit einem Mustercomptoir. Dasselbe dauert fünf 
bis sechs Monate bei einer Unterrichtszeit von sechs Stunden wöchent 
lich und hat nur den Zweck, eine bessere Einübung der Buchhaltungs 
und Correspondenzarbeiten zu veranlassen. 
Die Schüler einer Classe — nach dem bestehenden Plane nie 
mehr als 25 — werden in vier Geschäfte eingereiht, und zwar fun 
gieren je zwei als Chefs, einer als Buchhalter und einer als Correspon- 
dent und Comptoirist in jedem Unternehmen. Gewöhnlich wird den 
Übungen ein Waren-, ein Bank-, ein Holz- sowie ein Commissions-, 
Speditions- und Agenturgeschäft zugrunde gelegt. Die Eintragungen 
in die Bücher werden von allen Schülern gleichzeitig vorge 
nommen, ebenso werden gewisse Schriftstücke, wie z. B. Wechsel, von 
allen Schülern ausgefertigt, während die anzufertigende Correspondenz 
unter dieselben einigermaßen gleichmäßig vertheilt wird, doch hat 
der in jedem Unternehmen eingetheilte Correspondent die meisten 
Briefe selbst zu schreiben und ist für die gesammte Correspondenz 
verantwortlich. Die beiden Chefs haben sämmtliche Arbeiten der in 
dem betreffenden Unternehmen eingereihten Schüler zu controlieren. 
Der Geschäftsplan umfasst für jedes Geschäft einen Zeitraum von 
einem halben oder einem Monat und schließt stets mit den für den 
Abschluss sämmtlicher Bücher nöthigen Angaben; derselbe wird immer 
durchgeführt, da dies gerade den Schülern die größten Schwierig 
keiten bereitet. Die beiden Chefs schließen miteinander Gesellschafts 
verträge ab, die von dem Lehrer des Handelsrechtes durchgesehen, 
besprochen und corrigiert werden. Die Leitung und Beaufsichtigung 
führt der Director selbst, alle Briefe werden besprochen, erläutert, 
durchgesehen und corrigiert. Die Briefe in den fremden Sprachen 
werden vorerst in ein Heft ins Unreine eingetragen, und erst nachdem
	        
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