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Ablegung einer Prüfung nachzuweisen, worauf eben der theoretische
Curs vorbereiten soll. Als Zweck dieser Anstalt wird direct angegeben,
dass sie die Frequentanten in möglichst kurzer Zeit für die Praxis
brauchbar schulen soll, damit dieselben dann nicht als niedere Hilfs
kräfte anfangen müssen. Die Arbeiten im Übungscomptoir erfolgen
nach der zweiten Grundform (fünften Form). Die Überwachung der
Arbeiten obliegt einem Lehrer der Buchhaltung und zwei Lehrern für
Correspondenz. Die eigentlichen Handelslehranstalten und deren Lehrer
verhalten sich noch ablehnend gegen den Übungscomptoir-Unterricht.
In Großbritannien hat man dem commerciellen Unterricht erst
in den letzten Jahren einige Aufmerksamkeit zugewendet, weshalb sich
das Übungscomptoir nur an einigen privaten Lehranstalten vorfindet,
so an Pitmans Metropolitan School, woselbst der Unterricht nach der
sechsten Form ertheilt wird; an den Lehranstalten zu Bradford und
Leeds wird das Übungscomptoir nach der dritten Form betrieben. Die
betheiligten Kreise sind dem Übungscomptoir-Unterricht günstig gesinnt.
In Dänemark und Schweden erscheint ein eigentliches
Übungscomptoir nicht in den Lehrplänen der Handelsschulen.
In Norwegen ist das Kristiania Handelsgymnasium die
einzige Lehranstalt mit einem Mustercomptoir. Dasselbe dauert fünf
bis sechs Monate bei einer Unterrichtszeit von sechs Stunden wöchent
lich und hat nur den Zweck, eine bessere Einübung der Buchhaltungs
und Correspondenzarbeiten zu veranlassen.
Die Schüler einer Classe — nach dem bestehenden Plane nie
mehr als 25 — werden in vier Geschäfte eingereiht, und zwar fun
gieren je zwei als Chefs, einer als Buchhalter und einer als Correspon-
dent und Comptoirist in jedem Unternehmen. Gewöhnlich wird den
Übungen ein Waren-, ein Bank-, ein Holz- sowie ein Commissions-,
Speditions- und Agenturgeschäft zugrunde gelegt. Die Eintragungen
in die Bücher werden von allen Schülern gleichzeitig vorge
nommen, ebenso werden gewisse Schriftstücke, wie z. B. Wechsel, von
allen Schülern ausgefertigt, während die anzufertigende Correspondenz
unter dieselben einigermaßen gleichmäßig vertheilt wird, doch hat
der in jedem Unternehmen eingetheilte Correspondent die meisten
Briefe selbst zu schreiben und ist für die gesammte Correspondenz
verantwortlich. Die beiden Chefs haben sämmtliche Arbeiten der in
dem betreffenden Unternehmen eingereihten Schüler zu controlieren.
Der Geschäftsplan umfasst für jedes Geschäft einen Zeitraum von
einem halben oder einem Monat und schließt stets mit den für den
Abschluss sämmtlicher Bücher nöthigen Angaben; derselbe wird immer
durchgeführt, da dies gerade den Schülern die größten Schwierig
keiten bereitet. Die beiden Chefs schließen miteinander Gesellschafts
verträge ab, die von dem Lehrer des Handelsrechtes durchgesehen,
besprochen und corrigiert werden. Die Leitung und Beaufsichtigung
führt der Director selbst, alle Briefe werden besprochen, erläutert,
durchgesehen und corrigiert. Die Briefe in den fremden Sprachen
werden vorerst in ein Heft ins Unreine eingetragen, und erst nachdem