Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

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schiedenen Erfolge nicht allein auf die Methode zurückgeführt werden 
dürfen. 
Für den Unterricht im Mustercomptoir bestehen an den japani 
schen höheren Handelsschulen besonders hieftir eingerichtete Räume 
mit Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Copier- und Registrierapparaten, 
sowie große Sammlungen aller im Geschäftsverkehr vorkommenden 
Formularien. Nach unseren Anschauungen überaus große Beträge 
werden für die Herstellung von allen möglichen gedruckten Formularen, 
die, soweit es nur angeht, stets im Unterricht verwendet werden, aus 
gegeben; den größten Theil der Ausgaben nach den Lehrergehalten 
beansprucht an den meisten Handelsschulen das Mustercomptoir, so 
z. B. bei der Handelshochschule in Tokio von circa 120.000 Mark 
ungefähr den vierten bis fünften Theil. Mit dem Mustercomptoir an 
diesem Institut dürfte sich wohl schwerlich eine ähnliche Einrichtung 
an einer europäischen Anstalt messen können. Für die Zwecke des 
selben besteht an der genannten Hochschule auch ein eigener Lese 
saal, in welchem alle wichtigeren Tages- und Fachzeitungen, darunter 
selbstredend die bedeutendsten ausländischen Journale, so z. B. unter 
anderem auch seit vielen Jahren das „Österreichische Handels-Museum“, 
das Hamburger Handelsblatt, die „Times“ etc., Handelskammerberichte, 
Bilanzen und Berichte aller Handels- und Schiffahrtsgesellschaften, 
Preiscourante, Kataloge etc. zur Einsicht aufliegen. Hier sowie an den 
meisten übrigen Handelsschulen ist für den Gebrauch im Muster 
comptoir eine eigene Warensammlung eingerichtet, welche Einrichtung 
sich bestens bewährt. 
Welchen hohen Wert das japanische Unterrichtsministerium 
diesem Unterricht beimisst, geht wieder daraus hervor, dass dasselbe 
nur für die Ausstattung des Mustercomptoirs und für die Anstellung 
von Ausländern für den Unterricht in den Fremdsprachen specielle 
Subventionen gewährt. Die Einrichtung des Mustercomptoirs und der 
fremdsprachliche Unterricht ist in dem neuen Handelsschulgesetz 
obligat und ziemlich eingehend vorgesehrieben, während der andere 
Unterrichtsplan dem Ermessen der die Schulen erhaltenden Factoren 
anheimgegeben ist. 
Im Anschlüsse an die Übungen im Übungscomptoir wird alljähr 
lich eine nicht selten über den größten Theil der Ferien (circa 1 bis 
2 Monate) dauernde Studienreise unter Führung des Leiters des Muster 
comptoirs unternommen, wobei an den betreffenden besuchten Orten 
stets mindestens zwei Schüler zusammen in Geschäften als Volontäre 
untergebracht werden, deren Arbeiten von dem Professor überwacht 
werden. Für diesen praktischen Theil des Mustercomptoirs leistet der 
Staat große Beiträge. Sehr viele Schüler gehen auch während der 
Ferien als Hilfsbuchhalter oder Kanzlisten auf die Schiffe der Japan 
Mail Steam Ship Company (Nippon Yusen Kaisha), wo sie gegen 
freie Station als Aushilfskräfte für beurlaubte Beamte verwendet werden. 
Der Mustercomptoir-Unterricht wird in dieser Weise ungefähr 
seit dem Jahre 1880 betrieben, und gerade die hiedurch erzielten
	        
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