Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

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außerordentlichen Erfolge haben zu der besonderen Entwicklung dieses 
Unterrichtsgegenstandes geführt. Meine Gewährsmänner haben wieder 
holt hervorgehoben, dass die Schüler dadurch mit der kaufmännischen 
Praxis so vertraut werden, dass sie schon nach kurzer praktischer 
Thätigkeit „viel mehr wissen, als ein Clerk, der zehn Jahre in der 
Praxis war“, weil sie einen viel größeren Gesichts-, Wissens- und 
Erfahrungskreis erlangt haben. 
Die Ergebnisse vorstehender Ausführungen können in folgenden 
Thesen zusammengefasst werden: 
1. Das Übungscomptoir erweist sich als zweckentsprechend zur 
Überführung der Schüler in die kaufmännische Praxis und ist daher 
in den letzten Jahrgang, eventuell auch vorletzten Jahrgang (bei über 
dreijähriger Schulzeit) einzufügen. 
2. Es führt den Schülern den Zusammenhang und das Ineinander 
greifen der bis dahin getrennt unterrichteten Fächer vor Augen. 
3. Je nach der Art der Durchführung erzieht es die Schüler 
mehr oder weniger zur Selbstbethätigung, Initiative und Selbst 
ständigkeit. 
4. Den pädagogisch-didaktischen Forderungen entsprechend, hat 
dem Übungscomptoir ein ausreichender Unterricht mit entsprechenden 
gemeinsamen Übungen in allen in Betracht kommenden Fächern voran- 
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zugehen. 
5. Dem Unterricht im Übungscomptoir ist möglichst je ein Vor 
mittag und je ein Nachmittag pro Woche durch circa sechs Monate zuzu 
weisen, mindestens aber 4—6 Stunden pro Woche und nie weniger 
als zwei aufeinanderfolgende Stunden. 
6. Die Durchführung des Übungscomptoirs ist den bisher er 
worbenen Kenntnissen und der erlangten Übung der Schüler anzupassen. 
7. Die Aufsuchung und Bestimmung der durchzuführenden Opera 
tionen ist den Schülern nicht frei zu überlassen. 
8. Der selbständigen Ausarbeitung aller Arbeiten hat die gemein 
same Durchführung eines Geschäftsganges mit Ausführung sämmtlicher 
Schriftstücke und eingehenden Erörterungen voranzugehen. 
9. Bei den gemeinsamen Arbeiten muss die Zahl der Schüler 
nicht beschränkt werden, dagegen sollen bei selbständigen Arbeiten 
im Mustercomptoir nie mehr als 20 Schüler einem Professor 
unterstehen. Dem Leiter eines Übungscomptoirs ist stets ein 
Assistent beizugeben. 
10. Alle Ausarbeitungen sind von dem Professor oder Assistenten 
durchzusehen, zu corrigieren und sodann zu besprechen. 
11. Ganz besondere Sorgfalt bedarf die Auswahl des Leiters 
eines Übungscomptoirs, da der Erfolg desselben ganz von der Art 
der Durchführung und diese vollständig von der Person des Leiters 
abhängt.
	        
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