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außerordentlichen Erfolge haben zu der besonderen Entwicklung dieses
Unterrichtsgegenstandes geführt. Meine Gewährsmänner haben wieder
holt hervorgehoben, dass die Schüler dadurch mit der kaufmännischen
Praxis so vertraut werden, dass sie schon nach kurzer praktischer
Thätigkeit „viel mehr wissen, als ein Clerk, der zehn Jahre in der
Praxis war“, weil sie einen viel größeren Gesichts-, Wissens- und
Erfahrungskreis erlangt haben.
Die Ergebnisse vorstehender Ausführungen können in folgenden
Thesen zusammengefasst werden:
1. Das Übungscomptoir erweist sich als zweckentsprechend zur
Überführung der Schüler in die kaufmännische Praxis und ist daher
in den letzten Jahrgang, eventuell auch vorletzten Jahrgang (bei über
dreijähriger Schulzeit) einzufügen.
2. Es führt den Schülern den Zusammenhang und das Ineinander
greifen der bis dahin getrennt unterrichteten Fächer vor Augen.
3. Je nach der Art der Durchführung erzieht es die Schüler
mehr oder weniger zur Selbstbethätigung, Initiative und Selbst
ständigkeit.
4. Den pädagogisch-didaktischen Forderungen entsprechend, hat
dem Übungscomptoir ein ausreichender Unterricht mit entsprechenden
gemeinsamen Übungen in allen in Betracht kommenden Fächern voran-
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zugehen.
5. Dem Unterricht im Übungscomptoir ist möglichst je ein Vor
mittag und je ein Nachmittag pro Woche durch circa sechs Monate zuzu
weisen, mindestens aber 4—6 Stunden pro Woche und nie weniger
als zwei aufeinanderfolgende Stunden.
6. Die Durchführung des Übungscomptoirs ist den bisher er
worbenen Kenntnissen und der erlangten Übung der Schüler anzupassen.
7. Die Aufsuchung und Bestimmung der durchzuführenden Opera
tionen ist den Schülern nicht frei zu überlassen.
8. Der selbständigen Ausarbeitung aller Arbeiten hat die gemein
same Durchführung eines Geschäftsganges mit Ausführung sämmtlicher
Schriftstücke und eingehenden Erörterungen voranzugehen.
9. Bei den gemeinsamen Arbeiten muss die Zahl der Schüler
nicht beschränkt werden, dagegen sollen bei selbständigen Arbeiten
im Mustercomptoir nie mehr als 20 Schüler einem Professor
unterstehen. Dem Leiter eines Übungscomptoirs ist stets ein
Assistent beizugeben.
10. Alle Ausarbeitungen sind von dem Professor oder Assistenten
durchzusehen, zu corrigieren und sodann zu besprechen.
11. Ganz besondere Sorgfalt bedarf die Auswahl des Leiters
eines Übungscomptoirs, da der Erfolg desselben ganz von der Art
der Durchführung und diese vollständig von der Person des Leiters
abhängt.