Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

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12. Zu Leitern der Übunjjseomptoire befähigt erscheinen ent 
sprechend theoretisch ausgebildete Lehrer, die sich auch 
fortlaufend mit den übrigen Handelsfächern intensiver be 
schäftigen, wenigstens zwei bis drei Jahre in verschiedenen 
Geschäften in der kaufmännischen Praxis thätig waren und die Ver 
bindung mit derselben stetig aufrecht zu erhalten bestrebt sind. 
13. Hat sich ein solcher Lehrer gefunden, so ist er in der 
Detaildurchführung dieses Unterrichtes möglichst wenig zu beschränken. 
14. Die Bethätigung der Schüler muss in entsprechenden Zeit 
räumen abwechseln, nicht zu oft, aber doch so, dass jeder alle Arbeiten 
zu verrichten Gelegenheit hat. 
15. Die von den Schülern angefertigten Arbeiten sollen in ihren 
Besitz übergehen. 
16. Der dem Übungscomptoir zugrunde liegende Plan soll in 
zwei oder noch besser drei aufeinanderfolgenden Jahren stets wechseln. 
17. Alle Ausarbeitungen im Übungscomptoir sind sofort in 
Reinschrift durchzuführen. 
18. Nebensächliche und kleinliche Nachahmungen der Praxis, die 
in den Rahmen eines ernsten Unterrichtes nicht hineinpassen, sind 
wegzulassen. Das Übungscomptoir soll keine Copie, keine Nach 
ahmung der Praxis, sondern eine Vorbereitung auf die Praxis sein. 
19. Die Art der Durchführung hängt von der Anzahl der 
Schüler, deren Charaktereigenschaften, ihrer Vorbereitung, den ver 
fügbaren Unterrichtsstunden und Lehrkräften ab und ist unter Berück 
sichtigung dieser Momente festzustellen. 
20. Empfehlenswert erscheint die nicht unmittelbar aufeinander 
folgende Durchführung des Übungscomptoirs nach der 
ersten und zweiten Grundform.
	        
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