Zur Vorberathung eines Gutachtens über diesen Entwurf wurde
ein Comitb eingesetzt, welchem die beiden Professoren des Handels
rechtes, ferner die Professoren der Warenkunde, Volkswirtschaftslehre
und der commerciellen Fächer angehörten. Diese Zusammensetzung
beruhte auf folgenden Erwägungen:
Die Lehre vom Musterschutze und seiner zweckmäßigsten Aus
gestaltung bildet einen anerkannten Bestandtheil des Handelsrechtes;
demgemäß hat das Referat über diesen Gegenstand ein Fachmann
dieses Gebietes übernommen. Doch wird das Ausmaß des zu gewäh
renden Schutzes nicht nur durch Forderungen der Gerechtigkeit und
juristischen Logik, sondern auch — und zwar in maßgebender Weise
— durch wirtschaftspolitische Motive mitbestimmt, während an
dererseits jede Handhabung des Musterschutzes eine Subsumtion unter
eine Warenbezeichnung in sich schließt. Es schien daher ange
messen, über das Warenverzeichnis das Gutachten des Professors
für Warenkunde einzuholen, während die wirtschaftspolitischen Er
wägungen von den weiteren Commissionsmitgliedern in den Vorder
grund gerückt wurden. Sie bildeten dann noch vermöge ihrer dem
ganzen Geiste der Anstalt verwandten Natur den Gegenstand einer
Discussion im Schoße des Professoren-Collegiums der Export-Akademie.
Der wesentliche Inhalt dieser Discussion ist nach den zur Verfügung
gestellten Aufzeichnungen der Comitömitglieder und der einzelnen
Theilnehmer im I. Theile der nachfolgenden Ausführungen wieder
gegeben worden; den II. Theil bildet das Referat des Herrn Professors
Dr. Strauss, den III. Theil das Gutachten des Herrn Professors
Dr. Feitier.
I.
So sehr sich die Frage des Musterschutzes in den Niederungen
des Alltagslebens zu bewegen scheint, so stellt es sich doch, sowie
die Frage nach dem Ausmaße des Musterschutzes aufgerollt wird, sofort
heraus, dass sie nicht entschieden werden kann, ohne die obersten
Principien des Rechtes und der Gesetzgebung mit in Erörterung zu
ziehen.
Auf den ersten Blick stellt sich das ganze Problem als eine
Aufgabe der Gerechtigkeit gegen den Erfinder eines Musters dar und
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