Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

Zur Vorberathung eines Gutachtens über diesen Entwurf wurde 
ein Comitb eingesetzt, welchem die beiden Professoren des Handels 
rechtes, ferner die Professoren der Warenkunde, Volkswirtschaftslehre 
und der commerciellen Fächer angehörten. Diese Zusammensetzung 
beruhte auf folgenden Erwägungen: 
Die Lehre vom Musterschutze und seiner zweckmäßigsten Aus 
gestaltung bildet einen anerkannten Bestandtheil des Handelsrechtes; 
demgemäß hat das Referat über diesen Gegenstand ein Fachmann 
dieses Gebietes übernommen. Doch wird das Ausmaß des zu gewäh 
renden Schutzes nicht nur durch Forderungen der Gerechtigkeit und 
juristischen Logik, sondern auch — und zwar in maßgebender Weise 
— durch wirtschaftspolitische Motive mitbestimmt, während an 
dererseits jede Handhabung des Musterschutzes eine Subsumtion unter 
eine Warenbezeichnung in sich schließt. Es schien daher ange 
messen, über das Warenverzeichnis das Gutachten des Professors 
für Warenkunde einzuholen, während die wirtschaftspolitischen Er 
wägungen von den weiteren Commissionsmitgliedern in den Vorder 
grund gerückt wurden. Sie bildeten dann noch vermöge ihrer dem 
ganzen Geiste der Anstalt verwandten Natur den Gegenstand einer 
Discussion im Schoße des Professoren-Collegiums der Export-Akademie. 
Der wesentliche Inhalt dieser Discussion ist nach den zur Verfügung 
gestellten Aufzeichnungen der Comitömitglieder und der einzelnen 
Theilnehmer im I. Theile der nachfolgenden Ausführungen wieder 
gegeben worden; den II. Theil bildet das Referat des Herrn Professors 
Dr. Strauss, den III. Theil das Gutachten des Herrn Professors 
Dr. Feitier. 
I. 
So sehr sich die Frage des Musterschutzes in den Niederungen 
des Alltagslebens zu bewegen scheint, so stellt es sich doch, sowie 
die Frage nach dem Ausmaße des Musterschutzes aufgerollt wird, sofort 
heraus, dass sie nicht entschieden werden kann, ohne die obersten 
Principien des Rechtes und der Gesetzgebung mit in Erörterung zu 
ziehen. 
Auf den ersten Blick stellt sich das ganze Problem als eine 
Aufgabe der Gerechtigkeit gegen den Erfinder eines Musters dar und 
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