Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

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Eine scharfe Trennung innerhalb einer Classe, ja selbst Gruppe 
dürfte schwer durchzuführen sein, weil es sich in den wenigsten Fällen 
um einheitliche Objecte handeln dürfte, diese sehr oft aus den ver 
schiedensten Materialien erzeugt sein werden. Es müsste dann das für 
den Gegenstand maßgebendste Product den Einreihungsgrund abgeben. 
Dagegen wäre es gewiss vortheilhaft, zwei Hauptclassen zu er 
richten. 
A. Anorganische (mineralische) Waren. 
B. Organische Waren. 
Unter letzteren wären alle die zu verstehen, welche aus Producten 
des Thier- oder Pflanzenkörpers oder künstlich aus Substanzen ge 
bildet sind, die ihnen gleichstehen. Das Charakteristische dieser Stoffe 
ist, dass sie alle beim Erhitzen bei Luftzutritt verbrennen, ob mit, ob 
ohne Hinterlassung eines Rückstandes, wäre erst in einer Untergruppe 
zu berücksichtigen. 
Die Waren der Gruppe A entstammen dem Mineralreich oder 
sind künstlich aus denselben Materialien aufgebaut. - Beim Erhitzen an 
der Luft verändern sie sich entweder gar nicht oder sie zersetzen sich 
ganz oder theilweise. Sie verkohlen aber nie und geben auch keinen 
kohligen Rückstand. 
Innerhalb jeder Classe wäre nun die weitere Unterabtheilung 
vorzunehmen. 
Warengruppen für den Gesclimacksiriiisterscliutz. 
A. Anorganische Waren. 
Erzeugnisse der 
*1. (1) Warengruppe: 
2. (29) 
3- (17) 
4. (12) 
5. (4) 
6- (6) 
7. (8) 
9. (36) 
10. (35) 
11. (10) 
12. (40) 
13. (37) 
Baugew erbeindustrie. 
Stein-, Porzellan-, Lehm- und Thonindustrie 
(besser vielleicht als Stein- und keramische 
Industrie zu bezeichnen). 
Edelstein- und Kunstindustrie. 
Glas- und Glaswarenindustrie. 
Bergbau-, Hütten- und Salinenwesen. 
Fidelmetallindustrie (Gold-, Silber- und Bijou 
teriewaren). 
Eisen- und Stahlindustrie. 
Werkzeugindustrie. 
Waffenindustrie. 
Fahrradindustrie. 
Andere unedle Metalle und deren Legierungen. 
Apparaten-, Geräthe- und. Maschinentheile- 
Industrie. 
*) Die eingeklammerten Nummern beziehen sich auf die frühere Bezeichnung 
in der dem Entwurf angereihten Warenzusammenstellung.
	        
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