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Eine scharfe Trennung innerhalb einer Classe, ja selbst Gruppe
dürfte schwer durchzuführen sein, weil es sich in den wenigsten Fällen
um einheitliche Objecte handeln dürfte, diese sehr oft aus den ver
schiedensten Materialien erzeugt sein werden. Es müsste dann das für
den Gegenstand maßgebendste Product den Einreihungsgrund abgeben.
Dagegen wäre es gewiss vortheilhaft, zwei Hauptclassen zu er
richten.
A. Anorganische (mineralische) Waren.
B. Organische Waren.
Unter letzteren wären alle die zu verstehen, welche aus Producten
des Thier- oder Pflanzenkörpers oder künstlich aus Substanzen ge
bildet sind, die ihnen gleichstehen. Das Charakteristische dieser Stoffe
ist, dass sie alle beim Erhitzen bei Luftzutritt verbrennen, ob mit, ob
ohne Hinterlassung eines Rückstandes, wäre erst in einer Untergruppe
zu berücksichtigen.
Die Waren der Gruppe A entstammen dem Mineralreich oder
sind künstlich aus denselben Materialien aufgebaut. - Beim Erhitzen an
der Luft verändern sie sich entweder gar nicht oder sie zersetzen sich
ganz oder theilweise. Sie verkohlen aber nie und geben auch keinen
kohligen Rückstand.
Innerhalb jeder Classe wäre nun die weitere Unterabtheilung
vorzunehmen.
Warengruppen für den Gesclimacksiriiisterscliutz.
A. Anorganische Waren.
Erzeugnisse der
*1. (1) Warengruppe:
2. (29)
3- (17)
4. (12)
5. (4)
6- (6)
7. (8)
9. (36)
10. (35)
11. (10)
12. (40)
13. (37)
Baugew erbeindustrie.
Stein-, Porzellan-, Lehm- und Thonindustrie
(besser vielleicht als Stein- und keramische
Industrie zu bezeichnen).
Edelstein- und Kunstindustrie.
Glas- und Glaswarenindustrie.
Bergbau-, Hütten- und Salinenwesen.
Fidelmetallindustrie (Gold-, Silber- und Bijou
teriewaren).
Eisen- und Stahlindustrie.
Werkzeugindustrie.
Waffenindustrie.
Fahrradindustrie.
Andere unedle Metalle und deren Legierungen.
Apparaten-, Geräthe- und. Maschinentheile-
Industrie.
*) Die eingeklammerten Nummern beziehen sich auf die frühere Bezeichnung
in der dem Entwurf angereihten Warenzusammenstellung.