Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

körpers die Entscheidung trifft. Von der Androhung der Weg 
weisung sowie vom etwaigen Vollzüge derselben werden die 
Eltern oder Vormünder der Hörer in Kenntnis gesetzt. Die Weg 
weisung wird durch Anschlag am schwarzen Brette der Export- 
Akademie bekanntgemacht. 
§ 21. Gegen die mit einem Disciplinarerkenntnis der Direction 
des k. k. österreichischen Handels-Museums verfügte Wegweisung 
steht der binnen acht Tagen bei dieser Direction zu überreichende 
Recurs an die Studiencommission zu. Dieser Recurs hat auf 
schiebende Wirkung; es steht jedoch der Direction frei, bis zur 
Entscheidung der Studiencommission die geeignet erscheinenden 
Verfügungen zu treffen. 
§ 22. Die Austrittserklärung eines in Disciplinaruntersuchung 
gezogenen Hörers ist vor Beendigung der letzteren nicht zulässig. 
Recurs recht. 
Austritts 
anmeldung.
	        
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