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Von der Handels- und Gewerbekammer in Laibach, dem kraini-
schen Landesausschusse und der krainischen Sparcassa zwei Stipendien
ä K 800 jährlich für zwei Hörer aus Krain.
Von der Handels- und Gewerbekammer in Lemberg ein Stipen
dium von /(T400 für den Hörer Wolf David.
Von der Handels- und Gewerbekammer in Frag ein Betrag von
K 2000 für Stipendien an Hörer der Akademie aus dem Prager Kammer
bezirke.
Von der Handels- und Gewerbekammer in Troppau zwei Stipen
dien ä K 200 in erster Linie für Hörer, die in Schlesien gebürtig
oder dahin zuständig sind.
(Beschluss in der Plenarsitzung vom 16. December 1898.)
Außerdem wird von der Studien-Commission allen mittellosen
Hörern der Betrag sämmtlicher Reise- und Verpflegskosten zum Zwecke
der Theilnahme an der Excutsion nach Triest als Stipendium verliehen.
Diejenigen mittellosen Hörer der Akademie, welche einen sehr
guten Studienerfolg nachweisen konnten, wurden im'Sinne der bestehenden
Vorschriften von der Zahlung des Studiengeldes befreit.
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