lJie Vorlesungen über Handelsrecht, welche ich an der Export-
Akademie des k. k. Handels-Museums halte, sollten genauer Vor
lesungen über das „Recht des Kaufmannes“ heißen; denn das ist ihr
Inhalt. Dabei muss, den Zwecken der Akademie entsprechend, auch
mehrfach auf ausländisches Recht, insbesondere auch auf die Bestim
mungen eingegangen werden, welchen der österreichische Kaufmann
und Handlungsangestellte im Auslande untersteht.
Diese Bestimmungen zerfallen in zwei Gruppen. Die eine betrifft
die Handelsreisenden, also die österreichischen Handlungsangestellten im
Auslande; die hierher gehörigen Normen sind nach dem Stande der
auswärtigen Gesetzgebung vom September 1900 vom k. k. Handels
ministerium unter dem Titel „Vorschriften über die Behandlung öster
reichischer oder ungarischer Handelsreisender, sowie der von ihnen
mitgeführten Muster“ in dankenswerter Weise übersichtlich zusammen
gestellt.
Die Vorschriften der zweiten Gruppe betreffen den Fall, dass
ein Österreicher eine Handelsniederlassung im Auslande errichten
will, dass er also den Sitz seines Geschäftsbetriebes, sei es mit Bei
behaltung eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhanges mit
seinem inländischen Geschäftsbetriebe, sei es ohne solchen Zusammen
hang oder unter Aufgeben seines inländischen Geschäftsbetriebes in
das Ausland verlegt. Es ist klar, dass eine solche Verlegung der
Thätigkeit von Österreichern in das Ausland für den österreichischen
Handel von außerordentlicher Bedeutung ist, ja, dass sie an Wichtig
keit der wenn auch eifrigen Exportförderung durch Handelsreisende
mindestens gleichkommt. Dennoch fehlte es bisher an einer Zusammen
stellung der hierher gehörenden ausländischen Normen. Einer freund
lichen Anregung folgend, habe ich darum einen Fragebogen an die
k. u. k. österreichisch-ungarischen Consulate verfasst, um diese Rechts
verhältnisse nach Thunlichkeit klarzustellen.
Auf denselben sind von 42 Consulaten zum erheblichen Theile
eingehende Antworten eingelaufen, und deren Resultat wird in selb
ständiger Fassung und Zusammenstellung und unter Hinzufügung
einiger eigener Forschungsergebnisse hiedurch mitgetheilt.