Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

lJie Vorlesungen über Handelsrecht, welche ich an der Export- 
Akademie des k. k. Handels-Museums halte, sollten genauer Vor 
lesungen über das „Recht des Kaufmannes“ heißen; denn das ist ihr 
Inhalt. Dabei muss, den Zwecken der Akademie entsprechend, auch 
mehrfach auf ausländisches Recht, insbesondere auch auf die Bestim 
mungen eingegangen werden, welchen der österreichische Kaufmann 
und Handlungsangestellte im Auslande untersteht. 
Diese Bestimmungen zerfallen in zwei Gruppen. Die eine betrifft 
die Handelsreisenden, also die österreichischen Handlungsangestellten im 
Auslande; die hierher gehörigen Normen sind nach dem Stande der 
auswärtigen Gesetzgebung vom September 1900 vom k. k. Handels 
ministerium unter dem Titel „Vorschriften über die Behandlung öster 
reichischer oder ungarischer Handelsreisender, sowie der von ihnen 
mitgeführten Muster“ in dankenswerter Weise übersichtlich zusammen 
gestellt. 
Die Vorschriften der zweiten Gruppe betreffen den Fall, dass 
ein Österreicher eine Handelsniederlassung im Auslande errichten 
will, dass er also den Sitz seines Geschäftsbetriebes, sei es mit Bei 
behaltung eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhanges mit 
seinem inländischen Geschäftsbetriebe, sei es ohne solchen Zusammen 
hang oder unter Aufgeben seines inländischen Geschäftsbetriebes in 
das Ausland verlegt. Es ist klar, dass eine solche Verlegung der 
Thätigkeit von Österreichern in das Ausland für den österreichischen 
Handel von außerordentlicher Bedeutung ist, ja, dass sie an Wichtig 
keit der wenn auch eifrigen Exportförderung durch Handelsreisende 
mindestens gleichkommt. Dennoch fehlte es bisher an einer Zusammen 
stellung der hierher gehörenden ausländischen Normen. Einer freund 
lichen Anregung folgend, habe ich darum einen Fragebogen an die 
k. u. k. österreichisch-ungarischen Consulate verfasst, um diese Rechts 
verhältnisse nach Thunlichkeit klarzustellen. 
Auf denselben sind von 42 Consulaten zum erheblichen Theile 
eingehende Antworten eingelaufen, und deren Resultat wird in selb 
ständiger Fassung und Zusammenstellung und unter Hinzufügung 
einiger eigener Forschungsergebnisse hiedurch mitgetheilt.
	        
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