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5. das kaufmännische Recht (Civil-, Handels-, Gewerbe-, Wechsel-,
Check-, Patentrecht etc. und Rechtsverfolgung);
6. Wirtschaftsverhältnisse und Grundsätze.
Dann als Hilfsfächer in erster Linie:
7. Fremdsprachen;
8. schönere und schnellere Schrift (Kalligraphie, Stenographie,
Schreibmaschine etc.).
Ferner ergeben sich aber für jeden einzelnen Geschäftszweig
verschiedene specielle Fächer, so z. B.:
1. für den Warenhandel:
a) die Kenntnis der Objecte desselben, also die Warenkenntnis
oder eigentlich als , Lehrgegenstand Warenkunde,*) die wieder
eine Reihe von Hilfswissenschaften erfordert, wenn das Studium
wirklich wissenschaftlich begründet und nicht durch Aneinander
reihen der einzelnen Waren unter Einfügung der gerade für jeden
Fall unbedingt nöthigen Erklärungen, die für den Hörer infolge
ihres losen Zusammenhanges schwer verständlich und erlernbar,
daher leicht entschwindend sein müssen, erfolgen soll; hierher
gehören die Naturwissenschaften: Mineralogie, Botanik, Zoologie,
Physik, Chemie etc.;
b) die Warenproductionsverhältnisse (Handelsgeographie);
c) die Organisation des Warenhandels;
d) die Technik des Warenhandels;
e) die hierauf bezüglichen besonderen Gesetze, Vorschriften etc.
und entsprechenden wirtschaftlichen (insbesondere auch handels
politischen) Verhältnisse.
2. Für das Bank- und Börsengeschäft:
a) die Kenntnis der Objecte desselben, also der Valuten, Effecten,
Devisen etc., wofür wieder eine Reihe von Hilfsfächern, wie
Währungswesen, Devisencourse etc., erforderlich erscheinen;
b) die Organisation der Börsen und Banken;
c) die Technik der Börsengeschäfte;
d) die Technik des Bankverkehres;
e) die specieilen hierauf bezüglichen Rechts- und wirtschaft
lichen Verhältnisse.
3. Für das Versicherungsgeschäft:
a) die politische Arithmetik;
b) die Organisation der Versicherung;
c) die Technik des Versicherungsgeschäftes;
d) die speciellen hierauf bezüglichen Rechts- und Wirtschafts
verhältnisse.
*) Die beiden Begriffe zeigen den Gegensatz von Praxis und Theorie,
der Kaufmann benöthigt Warenkenntnis, gelehrt wird Warenkunde.
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