Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (3)

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5. das kaufmännische Recht (Civil-, Handels-, Gewerbe-, Wechsel-, 
Check-, Patentrecht etc. und Rechtsverfolgung); 
6. Wirtschaftsverhältnisse und Grundsätze. 
Dann als Hilfsfächer in erster Linie: 
7. Fremdsprachen; 
8. schönere und schnellere Schrift (Kalligraphie, Stenographie, 
Schreibmaschine etc.). 
Ferner ergeben sich aber für jeden einzelnen Geschäftszweig 
verschiedene specielle Fächer, so z. B.: 
1. für den Warenhandel: 
a) die Kenntnis der Objecte desselben, also die Warenkenntnis 
oder eigentlich als , Lehrgegenstand Warenkunde,*) die wieder 
eine Reihe von Hilfswissenschaften erfordert, wenn das Studium 
wirklich wissenschaftlich begründet und nicht durch Aneinander 
reihen der einzelnen Waren unter Einfügung der gerade für jeden 
Fall unbedingt nöthigen Erklärungen, die für den Hörer infolge 
ihres losen Zusammenhanges schwer verständlich und erlernbar, 
daher leicht entschwindend sein müssen, erfolgen soll; hierher 
gehören die Naturwissenschaften: Mineralogie, Botanik, Zoologie, 
Physik, Chemie etc.; 
b) die Warenproductionsverhältnisse (Handelsgeographie); 
c) die Organisation des Warenhandels; 
d) die Technik des Warenhandels; 
e) die hierauf bezüglichen besonderen Gesetze, Vorschriften etc. 
und entsprechenden wirtschaftlichen (insbesondere auch handels 
politischen) Verhältnisse. 
2. Für das Bank- und Börsengeschäft: 
a) die Kenntnis der Objecte desselben, also der Valuten, Effecten, 
Devisen etc., wofür wieder eine Reihe von Hilfsfächern, wie 
Währungswesen, Devisencourse etc., erforderlich erscheinen; 
b) die Organisation der Börsen und Banken; 
c) die Technik der Börsengeschäfte; 
d) die Technik des Bankverkehres; 
e) die specieilen hierauf bezüglichen Rechts- und wirtschaft 
lichen Verhältnisse. 
3. Für das Versicherungsgeschäft: 
a) die politische Arithmetik; 
b) die Organisation der Versicherung; 
c) die Technik des Versicherungsgeschäftes; 
d) die speciellen hierauf bezüglichen Rechts- und Wirtschafts 
verhältnisse. 
*) Die beiden Begriffe zeigen den Gegensatz von Praxis und Theorie, 
der Kaufmann benöthigt Warenkenntnis, gelehrt wird Warenkunde. 
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