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4. von der Anzahl der verfügbaren Unterrichtsstunden,
5. von der Art der Durchführung, und
6. von der Person des Leiters,
so wird man leicht begreifen, dass die Urtheile hierüber sehr ver
schieden sein müssen. Ein Fachmann würde nichtsdestoweniger in
einem ihm vorliegenden bestimmten Falle imstande sein, die geeignetste
Form anzugeben; die Form der Durchführung unterliegt also nicht
der Willkür, sondern ergibt sich aus den Verhältnissen.
Da so vielerlei Umstände wie bei keinem anderen Unterrichte
für die Durchführung des Übungscomptoirs und deren F'orm in Betracht
gezogen werden müssen, erscheint es vielleicht auch nicht angezeigt, eine
bestimmte Form statutarisch oder lehrplanmäßig vorzuschreiben, weil
dies dann meist nicht so erfolgt, oder wenn es so erfolgt, nicht in der
richtigen Weise.
Als Grundlagen des Übungscomptoir-Unterrichtes können
dienen:
1. Geschäftspläne, welche über die einzelnen Vorfälle kurze An
gaben machen, die alles Wesentliche enthalten;
2. die den Schülern in Vervielfältigung vorzulegende einlangende
Correspondenz; *)
3. die wirklich einlangende Correspondenz von Geschäftshäusern**)
oder den Übungscomptoirs anderer Handelslehranstalten;***)
4. selbsterdachte, den eben herrschenden Verhältnissen angepasste
Geschäfts Vorfälle ;f)
5. die Durchführung wirklicher Geschäfte, ff)
Briefe, Facturen und sonstige einlangende Schriftstücke sind als
Grundlage für die Arbeiten den meist schon die Erledigung ent
haltenden und doch zu wenig ausführlichen Angaben, die nicht selten
phantasievoll ergänzt werden, vorzuziehen.
Diese Schriftstücke werden in irgend einer Weise vervielfältigt
— autographiert, hektographiert, lithographiert etc. — und den
Schülern beim Beginn jeder Stunde nach Maßgabe der voraussichtlich
möglichen Erledigungen innerhalb derselben eingehändigt. Nur wenn
jeder Schüler die für die Erledigung erforderlichen Papiere in der
Hand hat, ist dieser Vorgang wirklich nutzbringend. Dadurch lernen
die Schüler vor allem „einen Brief lesen“ und verstehen, sowie den
selben Punkt für Punkt zu behandeln, wodurch den häufigen Klagen
der Praktiker begegnet werden soll, dass die jungen Leute nicht im
Stande sind, einen ihnen vorgelegten Brief richtig zu verstehen und
zu beantworten. Dieses Unvermögen ist nur darauf zurückzuführen,
dass die Schüler gewohnt sind, alles nur nach Angaben zu machen,
sie also in der Schule nie in die Lage gekommen sind, aus einem
*) Siehe Seite 98.
**) Siehe Seite 106.
***) Siehe Seite 103.
f) Siehe Seite 105.
■ff) Siehe Seite 107.