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Aufgabe, »eine akademische Ausbildung in den Handelswissenschaften
zu vermitteln, wie sie weder an den höheren Handelsschulen noch
an den Universitäten geboten werden kann«. Sie ist zunächst berechnet
für die künftigen Leiter großer Handelsunternehmungen oder gewerb
licher Anstalten, ferner aber auch für solche Männer des gewerblichen
Lebens, welche auf die Leitung der wirtschaftlichen Angelegenheiten
des Deutschen Reiches in den Interessenvertretungen für Handel und
Industrie sich vorbereiten wollen, für künftige Beamte dieser Interessen
vertretungen, wie Handelskammersekretäre u. s. w., sowie für aka
demisch gebildete Lehrer, welche an Handelslehranstalten tätig werden
wollen.
Der Lehrplan ist nicht obligatorisch; er gibt nur diejenige
Auswahl und Aufeinanderfolge von Vorlesungen an, welche den Stu
dierenden am besten zu einer systematischen Ausbildung zu führen
vermag.
Der Lehrkurs umfaßt zwei Jahre und beginnt anfangs Oktober.
Jungen Leuten, welche zu Ostern die Schule verlassen, wird geraten,
das dazwischenliegende Sommersemester zu ihrer praktischen Aus
bildung in kaufmännischen Unternehmungen oder zum Besuch des
Auslandes zu verwenden. Der Vorlesungsplan umfaßt: Volkswirtschaft
liche und juristische Vorträge, Nationalökonomie I. und II. Teil, national
ökonomische Übungen, Grundzüge der Finanzwissenschaft, soziale Gesetz
gebung, Handel und innere Handelspolitik, äußere Handelspolitik, Geld-,
Bank- und Börsenwesen, Wirtschaftsgeographie I. und II. Teil, Einleitung
in die Statistik, Wirtschaftsgeschichte, Rechtsenzyklopädie nebst Grund
zügen des Zivil-, Staats- und Verwaltungsrechtes, Zivilrechtspflege ein
schließlich Konkursrecht, Handelsrecht, Wechselrecht, Versicherungs
recht, Gewerberecht, gewerbliches Steuerrecht, Vorträge privatwirtschaft
lichen Inhaltes, kaufmännische Betriebslehre, technische Vorlesungen,
soweit solche für den Kaufmann in Betracht kommen, Warenkunde des
Tier- und Pflanzenreiches sowie Mineralreiches, Experimentalphysik,
enzyklopädischer Kursus, enzyklopädische Maschinenlehre, mechanische
Technologie I und II, Fabriksanlagen und Arbeitsmaschinen, Kunst-
und Kunsthandwerk in ihrer Anwendung auf den kaufmännischen
Betrieb, chemische Technologie, Baukonstruktion, Gewerbehygiene,
Grundzüge des Eisenbahnbetriebes, praktische Telegraphie und Fern
sprechwesen, endlich Vorlesungen und Übungen zur Einführung in die
kaufmännische Praxis, Übungen zur kaufmännischen Betriebslehre I und II,
III und IV, Einführung in die kaufmännische Geschäftstätigkeit, kauf
männisches Rechnen, Versicherungsmathematik.
Bezüglich der Ausbildung in den Fremdsprachen wird voraus
gesetzt, daß in der Regel jeder Studierende an dem Unterrichte im
Englischen und in einer zweiten fremden Sprache, deren Wahl ihm
freisteht, teilnimmt. Dagegen wird den Studierenden abgeraten, mehr
als drei Sprachen zu betreiben. An der Hochschule bestehen Kurse
für englische, französische, italienische, russische und spanische Sprache.
Die Kurse im Italienischen und Spanischen sind nur einjährige und