Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (5)

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Staatswissenschaften und Verwaltungslehre, vermitteln; auch sonstigen 
Personen, namentlich solchen, welche bereits in der Praxis stehen 
oder gestanden haben, zur Erweiterung und Vertiefung ihres Wissens 
auf den vorgenannten Gebieten Gelegenheit geben. Hiebei ist — außer 
an Personen in kaufmännischer oder sonstiger gewerblicher Tätigkeit —- 
insbesondere auch an Lehrer gedacht, welche sich für Handels-, Gewerbe 
oder Fortbildungsschulen weiter ausbilden wollen. 
Auf dem Gebiete der Handelswissenschaften veranstaltet die 
Akademie diejenigen Vorlesungen und Übungen, welche in den Lehr 
plan anderer deutscher Handelshochschulen aufgenommen sind. 
Neben der Lehrtätigkeit soll die Akademie aber auch größere 
wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiete der Sozial- und 
Handelswissenschaften durchführen, wobei unausgesetzt die Bedürf 
nisse der Praxis im Auge zu behalten und zu berücksichtigen sind. 
Über die Organisation der wissenschaftlichen -Arbeiten erläßt der Große 
Rat auf Grund der mit dem Institut für Gemeinwohl getroffenen Ver 
einbarungen die näheren Bestimmungen. 
Die der Akademie zur Verfügung stehenden Mittel sind sehr 
reiche und setzen sich aus Beiträgen des Institutes für Gemeinwohl der 
Stadt Frankfurt am Main, der Handelskammer zu Frankfurt am Main, 
der Gesellschaft zur Beförderung nützlicher Künste und deren Hilfs 
wissenschaften (Polytechnische Gesellschaft) zu hrankfurt am Main sowie 
den eigenen Einnahmen zusammen. 
Zur Verwaltung der Akademie bestehen der »Große Rat« 
(Senat), der Verwaltungsausschuß und der Lehrkörper. Die Leitung 
der Akademie obliegt einem vom Verwaltungsausschuß ernannten Rektor. 
Das Arbeitsgebiet der Akademie erstreckt sich auf die ge 
samten Staatswirtschafts- und Sozialwissenschaften, ferner die Handels 
wissenschaften in ihrem ganzen Umfange, und zwar die Handels 
geschichte und die Handelsgeographie, das Handelsrecht sowie die 
Lehre von der Organisation und dem Betriebe kaufmännischer Geschäfte 
und von den technischen Verrichtungen des Kaufmannes — Handels 
betriebslehre; endlich die Lehre von den industriellen Betrieben in 
ähnlicher Gliederung, nämlich die geographische 5' erbreitung, Geschichte 
und augenblickliche Lage der Industrie und ihrer Zweige, das Gewerbe 
recht einschließlich der Arbeitergesetzgebung des In- und Auslandes 
sowie die Lehre von der Organisation und dem Betriebe industrieller 
Unternehmungen. Dazu kommen ergänzend eine Reihe von Hilfs 
wissenschaften, insbesondere technische und technologische bächer. 
Die Akademie wird jedoch nicht alle Spezialfächer mit 
gleicher Gründlichkeit pflegen, dagegen auch andere Gegen 
stände in ihren Vorlesungsplan aufnehmen und wird sich diesbezüglich 
nur von dem herrschenden Bedürfnis und der prakti 
schen Anwendbarkeit der betreffenden Kenntnisse leiten lassen. 
Die Dauer des Studiums ist für Kaufleute und Handelslehrer 
mit zwei Jahren bemessen; für die Konsularbeamten, Ingenieure, Ver 
sicherungsverständigen, Zollbeamten u. a. ist eine bestimmte Studien-
	        
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