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Staatswissenschaften und Verwaltungslehre, vermitteln; auch sonstigen
Personen, namentlich solchen, welche bereits in der Praxis stehen
oder gestanden haben, zur Erweiterung und Vertiefung ihres Wissens
auf den vorgenannten Gebieten Gelegenheit geben. Hiebei ist — außer
an Personen in kaufmännischer oder sonstiger gewerblicher Tätigkeit —-
insbesondere auch an Lehrer gedacht, welche sich für Handels-, Gewerbe
oder Fortbildungsschulen weiter ausbilden wollen.
Auf dem Gebiete der Handelswissenschaften veranstaltet die
Akademie diejenigen Vorlesungen und Übungen, welche in den Lehr
plan anderer deutscher Handelshochschulen aufgenommen sind.
Neben der Lehrtätigkeit soll die Akademie aber auch größere
wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiete der Sozial- und
Handelswissenschaften durchführen, wobei unausgesetzt die Bedürf
nisse der Praxis im Auge zu behalten und zu berücksichtigen sind.
Über die Organisation der wissenschaftlichen -Arbeiten erläßt der Große
Rat auf Grund der mit dem Institut für Gemeinwohl getroffenen Ver
einbarungen die näheren Bestimmungen.
Die der Akademie zur Verfügung stehenden Mittel sind sehr
reiche und setzen sich aus Beiträgen des Institutes für Gemeinwohl der
Stadt Frankfurt am Main, der Handelskammer zu Frankfurt am Main,
der Gesellschaft zur Beförderung nützlicher Künste und deren Hilfs
wissenschaften (Polytechnische Gesellschaft) zu hrankfurt am Main sowie
den eigenen Einnahmen zusammen.
Zur Verwaltung der Akademie bestehen der »Große Rat«
(Senat), der Verwaltungsausschuß und der Lehrkörper. Die Leitung
der Akademie obliegt einem vom Verwaltungsausschuß ernannten Rektor.
Das Arbeitsgebiet der Akademie erstreckt sich auf die ge
samten Staatswirtschafts- und Sozialwissenschaften, ferner die Handels
wissenschaften in ihrem ganzen Umfange, und zwar die Handels
geschichte und die Handelsgeographie, das Handelsrecht sowie die
Lehre von der Organisation und dem Betriebe kaufmännischer Geschäfte
und von den technischen Verrichtungen des Kaufmannes — Handels
betriebslehre; endlich die Lehre von den industriellen Betrieben in
ähnlicher Gliederung, nämlich die geographische 5' erbreitung, Geschichte
und augenblickliche Lage der Industrie und ihrer Zweige, das Gewerbe
recht einschließlich der Arbeitergesetzgebung des In- und Auslandes
sowie die Lehre von der Organisation und dem Betriebe industrieller
Unternehmungen. Dazu kommen ergänzend eine Reihe von Hilfs
wissenschaften, insbesondere technische und technologische bächer.
Die Akademie wird jedoch nicht alle Spezialfächer mit
gleicher Gründlichkeit pflegen, dagegen auch andere Gegen
stände in ihren Vorlesungsplan aufnehmen und wird sich diesbezüglich
nur von dem herrschenden Bedürfnis und der prakti
schen Anwendbarkeit der betreffenden Kenntnisse leiten lassen.
Die Dauer des Studiums ist für Kaufleute und Handelslehrer
mit zwei Jahren bemessen; für die Konsularbeamten, Ingenieure, Ver
sicherungsverständigen, Zollbeamten u. a. ist eine bestimmte Studien-