Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (5)

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schulen jedoch bereits in jeder Beziehung überlastet erscheinen, führten 
diese Anregungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis und im weiteren 
Verlaufe ihrer ferneren Beratungen gelangten die Ältesten der Kauf 
mannschaft in richtiger Erkenntnis aller zu berücksichtigenden Umstände 
zu der Überzeugung, daß die Frage nur durch die Errichtung einer 
selbständigen Handelshochschule vollkommen zweckent 
sprechend gelöst werden kann. 
Und so wurde die Gründung einer selbständigen Handelshoch 
schule in Berlin zur Tatsache. Dieselbe unterscheidet sich in ihrer 
finanziellen Fundierung von den übrigen Handelshochschulen Deutsch 
lands insbesondere dadurch, daß die Korporation der Kaufmannschaft 
in Berlin allein deren finanzielle Trägerin ist und daher auch ihr 
ausschließlich die Verwaltung zusteht, wodurch zum ersten Male im 
Deutschen Reich ein solches Institut durch eine Handelsvertretung 
allein ins Leben gerufen und verwaltet wird. Jedenfalls wird dadurch 
den in der Praxis erfahrenen Kaufleuten die weitestgehende Einfluß 
nahme auf die Organisation und Leitung der Handelshochschule gesichert. 
Als gutachtliches Organ dient den Ältesten der große Rat 
der Handelshochschule, welcher aus dem Präsidenten, be 
ziehungsweise Vizepräsidenten des Ältestenkollegiums, je einem Vertreter 
des Ministeriums für Handel und Gewerbe und des Ministeriums der 
geistlichen etc. Angelegenheiten, der Universität Berlin, der technischen 
Hochschule Berlin (Charlottenburg), des Magistrates Berlin, der Stadt 
verordnetenversammlung Berlin, der Handelskammer, ferner sechs Dele 
gierten des Ältestenkollegiums, zwei Mitgliedern der Finanzkommission, 
dem Rektor und dem Syndikus der Handelshochschule, ferner drei 
im Hauptamt angestellten, vom Lehrerkollegium zu wählenden Dozenten 
und endlich fünf sonstigen von den Ältesten der Kaufmannschaft zu 
berufenden hervorragenden Persönlichkeiten, welche ihr Interesse an 
der Handelshochschule betätigt haben, besteht. Die unmittelbare Leitung 
der Handelshochschule liegt einem Rektor ob, welcher von den 
Ältesten der Kaufmannschaft mit Zustimmung des Ministers für Handel 
und Gewerbe ernannt wird. Die späteren Rektoren werden von dem 
im Hauptamt angestellten Dozenten auf drei Jahre gewählt und von den 
Ältesten der Kaufmannschaft nach Einholung der Zustimmung des 
Ministers für Plandel und Gewerbe bestätigt. 
Der Lehrkörper der Handelshochschule setzt sich aus Dozenten 
im Hauptamte, Dozenten im Nebenamte, Privatdozenten und Lektoren 
zusammen, welche nach Anhörung des großen Rates der Handelshoch 
schule von den Ältesten der Kaufmannschaft ernannt werden. Die 
Bestellung der hauptamtlich wirkenden Dozenten wird auch von der 
Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe abhängig gemacht. 
Die Habilitation von Privatdozenten wird durch eine besondere, von 
den beteiligten Ministerien zu erlassende Habilitationsordnung geregelt 
werden. Als Ratgeber bei allen Rechtsangelegenheiten und bei der 
Ausübung der Gerichtsbarkeit wird von den Ältesten der Kaufmann 
schaft ein Syndikus der Handelshochschule ernannt.
	        
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