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schulen jedoch bereits in jeder Beziehung überlastet erscheinen, führten
diese Anregungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis und im weiteren
Verlaufe ihrer ferneren Beratungen gelangten die Ältesten der Kauf
mannschaft in richtiger Erkenntnis aller zu berücksichtigenden Umstände
zu der Überzeugung, daß die Frage nur durch die Errichtung einer
selbständigen Handelshochschule vollkommen zweckent
sprechend gelöst werden kann.
Und so wurde die Gründung einer selbständigen Handelshoch
schule in Berlin zur Tatsache. Dieselbe unterscheidet sich in ihrer
finanziellen Fundierung von den übrigen Handelshochschulen Deutsch
lands insbesondere dadurch, daß die Korporation der Kaufmannschaft
in Berlin allein deren finanzielle Trägerin ist und daher auch ihr
ausschließlich die Verwaltung zusteht, wodurch zum ersten Male im
Deutschen Reich ein solches Institut durch eine Handelsvertretung
allein ins Leben gerufen und verwaltet wird. Jedenfalls wird dadurch
den in der Praxis erfahrenen Kaufleuten die weitestgehende Einfluß
nahme auf die Organisation und Leitung der Handelshochschule gesichert.
Als gutachtliches Organ dient den Ältesten der große Rat
der Handelshochschule, welcher aus dem Präsidenten, be
ziehungsweise Vizepräsidenten des Ältestenkollegiums, je einem Vertreter
des Ministeriums für Handel und Gewerbe und des Ministeriums der
geistlichen etc. Angelegenheiten, der Universität Berlin, der technischen
Hochschule Berlin (Charlottenburg), des Magistrates Berlin, der Stadt
verordnetenversammlung Berlin, der Handelskammer, ferner sechs Dele
gierten des Ältestenkollegiums, zwei Mitgliedern der Finanzkommission,
dem Rektor und dem Syndikus der Handelshochschule, ferner drei
im Hauptamt angestellten, vom Lehrerkollegium zu wählenden Dozenten
und endlich fünf sonstigen von den Ältesten der Kaufmannschaft zu
berufenden hervorragenden Persönlichkeiten, welche ihr Interesse an
der Handelshochschule betätigt haben, besteht. Die unmittelbare Leitung
der Handelshochschule liegt einem Rektor ob, welcher von den
Ältesten der Kaufmannschaft mit Zustimmung des Ministers für Handel
und Gewerbe ernannt wird. Die späteren Rektoren werden von dem
im Hauptamt angestellten Dozenten auf drei Jahre gewählt und von den
Ältesten der Kaufmannschaft nach Einholung der Zustimmung des
Ministers für Plandel und Gewerbe bestätigt.
Der Lehrkörper der Handelshochschule setzt sich aus Dozenten
im Hauptamte, Dozenten im Nebenamte, Privatdozenten und Lektoren
zusammen, welche nach Anhörung des großen Rates der Handelshoch
schule von den Ältesten der Kaufmannschaft ernannt werden. Die
Bestellung der hauptamtlich wirkenden Dozenten wird auch von der
Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe abhängig gemacht.
Die Habilitation von Privatdozenten wird durch eine besondere, von
den beteiligten Ministerien zu erlassende Habilitationsordnung geregelt
werden. Als Ratgeber bei allen Rechtsangelegenheiten und bei der
Ausübung der Gerichtsbarkeit wird von den Ältesten der Kaufmann
schaft ein Syndikus der Handelshochschule ernannt.