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industrie, Grundlagen und Wesen der elektrischen Kraftübertragung,
Darstellung des Entwicklungsganges der Spitzenindustrie und ihre
Beziehung zur Maschinenstickerei, u. a.
Am Ende eines jeden Semesters erhalten die Studierenden ein
Semesterzeugnis, am Schlüsse ihrer Studien nach Ablegung der Abgangs
prüfung ein Abgangszeugnis. Nach erfolgreich bestandener Schlußprüfung
können sie auf Grund einer größeren Arbeit wissenschaftlichen Cha
rakters ein Diplom erwerben. _ . , ', ,
Das Studiengeld beträgt für sämtliche Unterrichtsstunden und
Vorlesungen pro Semester für Schweizer 25 hrancs, für Ausländei
50 Francs, für den Vorkurs 40, beziehungsweise 60 Francs. Hörer
zahlen für jede belegte Wochenstunde ein Kollegiengeld von 3 krancs
pro Semester. , _ , r ) ,
Im ersten Studienjahre zählte diese Anstalt 7 studierende um
85 Hörer Im zweiten Studienjahre wurde sie im Sommersemester von
15 Studierenden und 106 Hörern, im Wintersemester von 18 Studie
renden und 382 Hörern frequentiert. Im letzten Studienjahr waren im
Sommersemester 18 Studierende und 119 Hörer, im Wintersemester
12 Studierende, und 411 Hörer inskribiert. Dazu kommen m diesem
Tahre noch 20 Schüler des Vorkurses, welcher seit dem Winter
semester 1902/03 für solche Aspiranten eingerichtet worden ist, die
zwar im allgemeinen eine zureichende Bildung aufweisen, aber ihie
Kenntnisse besonders in den kaufmännischen und sprachlichen 1 acnern
vervollständigen müssen, bevor sie in die Akademie aufgenommen
werden können. Im Wintersemester 1903/04 wurde die Akademie im
Vorkurs von 15, im Hauptkurs von 29 regulären Studierenden, 31 Hospi
tanten und 493 Hörern der Abendkurse besucht. . .
In neuester Zeit wurde die Verkelirsabteilung (eine Mittelschule)
von der Handelssektion auch bezüglich der finanziellen Träger abgetrennt,
wodurch sich diese Anstalten nunmehr entsprechend mit der Ver
tiefung und weiteren Ausgestaltung der einzelnen Vorlesungen befassen
können. Der extensiven Entwicklung dürfte nun eine solche bezüglich
der Intensität des Unterrichtsbetriebes folgen. .
Mit Verfügung vom 27. Februar 1902 ernannte die Erziehungs
direktion des Kantons Zürich infolge der vielfachen Anregungen auf
Grund eines Regierungsratsbeschlusses eine Kommission zur Prüfung ei
Frage der Einführung handelswissenschaftlicher Unterrichtsdisziplinen m
die Lehraufgaben der staatswissenschaftlichen Fakultät der Hochschu e
im allgemeinen, sowie zur Vorberatung eines Reglements betreffend
handelswissenschaftliche Diplomsprüfungen und eines Studienplanes für
Studierende der Handels wissenschaften an einer Hochschule im besonderen.
Diese Kommission anerkannte die Notwendigkeit eines hochschulmaßigen
Unterrichtes einstimmig und sprach sich für die Einrichtung eines um
versitätsmäßigen wissenschaftlichen Studiums für Kaufleute und Beamte
aus nicht für .eine eigentliche Handelsakademie. Der Anschlu an le
staats wissenschaftliche' Fakultät der Universität in Zürich erschien der
Kommission empfehlenswert, da bereits eine Reihe von handeis-