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politischen und geographischen Vorlesungen, welche für junge Kauf
leute notwendig erscheinen, an derselben vorhanden sind. Nach Ansicht
der Kommission soll die Absolvierung der Studien dazu befähigen,
das Diplom in den Handelswissenschaften oder das Diplom für das
höhere Lehramt in den Handelsfächern zu erlangen und die Studie
renden sollen zur staatswissenschaftlichen Doktorprüfung
zugelassen werden, ferner sollen auch Abendkurse zur wissenschaft
lichen Weiterbildung der bereits praktisch wirkenden Kaufleute ein
gerichtet werden.
Die staatswissenschaftliche Fakultät der Univer
sität Zürich führte in ihrer Eingabe an die Erziehungsdirektion
vom 12. Juni 1902 aus, daß sie die Einfügung einer handelswissen
schaftlichen Fakultät an ihrer Universität begrüße und vorerst die Er
richtung einer ordentlichen Professur für Handelswissenschaften für
notwendig erachte, deren Inhaber gleichzeitig der Direktor des zu
organisierenden handelswissenschaftlichen Institutes werden soll. Mehrere
Mitglieder der Fakultät erklärten sich auch gerne bereit, noch beson
dere Lehraufträge für Vorlesungen über Geographie und Politik des
auswärtigen Handels, Handelsgeschichte, Kolonialpolitik, allgemeine
Rechtslehre für Nationalökonomen und Studierende der Handelswissen
schaften, öffentliches und privates Versicherungsrecht, Seerecht, kommer
ziell wichtige Kapitel des Völkerrechts u. dgl. zu übernehmen.
Die Hochschulkommission äußerte sich schon in ihrer Sitzung
vom 4. August 1902 in zustimmendem Sinne zu dem Projekte und
befürwortete den einzustellenden Kredit von 5000 Francs für das
Jahr 1903.
Der Erziehungsrat stellte sich auf einen andern Boden; er ver
warf den Antrag auf Schaffung einer eigenen handeis wissenschaftlichen
Fakultät und sprach sich einstimmig für die Errichtung eines Or
dinariates für Handels wissen schäften an der staats-
wiss en Schaft liehen Fakultät aus, welchem Antrag auch die staats
wissenschaftliche Fakultät nachträglich beipflichtete; nachdem auch der
Kantonsrat in der Sitzung vom 17. Jänner einen Kredit von 5000 Francs
hiefür bewilligt hatte, beschloß der Regierungsrat am 5. Februar 1903,
daß mit Beginn des Sommersemesters 19Ö3 an der staatswissenschaftlichen
Fakultät in Zürich ein Ordinariat speziell für Handelsbetriebslehre,
kaufmännische Arithmetik und Buchhaltung eingerichtet werde. Wer
sich den handelswissenschaftlichen Studien widmen will, hat sich an
der staatswissenschaftlichen Fakultät immatrikulieren zu lassen und ist
alsdann den übrigen Studierenden der Fakultät vollständig gleich
gestellt. Der Professor der Handelswissenschaften hat als gleichberech
tigtes Mitglied Sitz und Stimme in der staats wissenschaftlichen Fakultät,
wie im Senat. Für die Kosten der neuen Institution leistet der Bund
eine angemessene Subvention.
Wir haben diesen Werdegang ausführlicher geschildert, weil
dadurch zum erstenmal am Kontinent eine ordentliche L e h r k a n z e 1
für FIandelsWissenschaften an einer bedeutenden Uni-