Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (5)

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versität errichtet wurde und bei allen maßgebenden Organen und 
Behörden diesbezüglich die vollste Übereinstimmung herrschte. 
Mit Beschluß des Erziehungsrates vom 11. März 1908 wurde 
der Studienplan für Studierende der Handelswissenschaften an der 
Universität Zürich, das Reglement, betreffend die handelswissenschaft 
lichen Diplomsprüfungen und der Nachtrag zum Vorlesungsverzeichnis, 
■welcher speziell die dem neuberufenen Professor obliegenden Vor 
lesungen umfaßt, genehmigt. 
Der Studienplan soll die Studierenden nur auf die vorhandenen 
Bildungsgelegenheiten hinweisen und sie zur zweckentsprechenden \ er- 
wendung ihrer Studienzeit anleiten, ohne die Freiheit des Studiums zu 
beschränken. 
Der Vorlesungsplan weist folgende Gegenstände auf: allgemeine 
Volkswirtschaftslehre, spezielle Volkswirtschaftslehre (I. Teil Agrar- 
und Gewerbepolitik, einschließlich der Arbeiterfrage, II. Teil Handels-, 
Kredit- und Transportpolitik), Geographie und Politik des auswärtigen 
Handels, Finanzwissenschaft, Einführung in die Statistik, volkswirt 
schaftliche und statistische Übungen im Seminar, Handelsbetriebslehre, 
(die Lehre von der Organisation und dem Betriebe des kaufmännischen 
Geschäftes, die Technik des Handels), in Verbindung damit kauf 
männische Korrespondenz und Formularien, Spezialvorlesungen über 
Technik und Organisation des Welthandels, Technik des Bank- und 
Börsenwesens, industrielle Betriebslehre, Buchhaltung, kaufmännische 
Arithmetik, politische Arithmetik und Versicherungsmathematik, 
Übungen im handelswissenschaftlichen Seminar. Diejenigen Studierenden, 
welche die Kontorpraxis noch nicht kennen, haben Gelegenheit, das 
Übungskontor der kantonalen höheren Handelschule in Zürich zu 
besuchen. Das Übungskontor umfaßt den Betrieb mehrerer Warenhandels 
geschäfte und eines Bankgeschäftes unter Ausarbeitung der einschlägigen 
Korrespondenz und Buchführung. 
Für die Kandidaten des Handelslehramtes wird der Besuch 
philosophischer und pädagogischer Vorlesungen empfohlen. Ferner 
kommen für die Studierenden der Handelsfächer noch in Betracht die 
Vorlesungen über allgemeine Rechtslehre, schweizerisches oder deutsches 
Privatrecht, insbesondere Obligationenrecht, Handelsrecht (Vorlesungen 
und Praktikum mit schriftlichen Arbeiten im Seminar), Wechsel- und 
Scheckrecht, Transportrecht, Industrie- und Autorrecht, öffentliches 
und privates Versicherungsrecht, Schuldenbetreibungs- und Konkurs 
recht unter Berücksichtigung der Rechtsverfolgung im Auslande, 
Staats- und Verwaltungsrecht, sowie Völkerrecht. Endlich bestehen 
Kurse für Italienisch, Spanisch, Russisch, Lateinisch und entsprechen 
der Unterricht in fremdsprachlicher Handelskorrespondenz. Es muß 
noch erwähnt werden, daß die Studierenden an der Züricher Uni 
versität auch an der eidgenössischen Polytechnischen 
Hochschule in Zürich einzelne Vorlesungen besuchen können, 
wie höhere Mathematik, Physik und Chemie,- Versicherungs- und Ver 
kehrswesen und andere.
	        
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