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versität errichtet wurde und bei allen maßgebenden Organen und
Behörden diesbezüglich die vollste Übereinstimmung herrschte.
Mit Beschluß des Erziehungsrates vom 11. März 1908 wurde
der Studienplan für Studierende der Handelswissenschaften an der
Universität Zürich, das Reglement, betreffend die handelswissenschaft
lichen Diplomsprüfungen und der Nachtrag zum Vorlesungsverzeichnis,
■welcher speziell die dem neuberufenen Professor obliegenden Vor
lesungen umfaßt, genehmigt.
Der Studienplan soll die Studierenden nur auf die vorhandenen
Bildungsgelegenheiten hinweisen und sie zur zweckentsprechenden \ er-
wendung ihrer Studienzeit anleiten, ohne die Freiheit des Studiums zu
beschränken.
Der Vorlesungsplan weist folgende Gegenstände auf: allgemeine
Volkswirtschaftslehre, spezielle Volkswirtschaftslehre (I. Teil Agrar-
und Gewerbepolitik, einschließlich der Arbeiterfrage, II. Teil Handels-,
Kredit- und Transportpolitik), Geographie und Politik des auswärtigen
Handels, Finanzwissenschaft, Einführung in die Statistik, volkswirt
schaftliche und statistische Übungen im Seminar, Handelsbetriebslehre,
(die Lehre von der Organisation und dem Betriebe des kaufmännischen
Geschäftes, die Technik des Handels), in Verbindung damit kauf
männische Korrespondenz und Formularien, Spezialvorlesungen über
Technik und Organisation des Welthandels, Technik des Bank- und
Börsenwesens, industrielle Betriebslehre, Buchhaltung, kaufmännische
Arithmetik, politische Arithmetik und Versicherungsmathematik,
Übungen im handelswissenschaftlichen Seminar. Diejenigen Studierenden,
welche die Kontorpraxis noch nicht kennen, haben Gelegenheit, das
Übungskontor der kantonalen höheren Handelschule in Zürich zu
besuchen. Das Übungskontor umfaßt den Betrieb mehrerer Warenhandels
geschäfte und eines Bankgeschäftes unter Ausarbeitung der einschlägigen
Korrespondenz und Buchführung.
Für die Kandidaten des Handelslehramtes wird der Besuch
philosophischer und pädagogischer Vorlesungen empfohlen. Ferner
kommen für die Studierenden der Handelsfächer noch in Betracht die
Vorlesungen über allgemeine Rechtslehre, schweizerisches oder deutsches
Privatrecht, insbesondere Obligationenrecht, Handelsrecht (Vorlesungen
und Praktikum mit schriftlichen Arbeiten im Seminar), Wechsel- und
Scheckrecht, Transportrecht, Industrie- und Autorrecht, öffentliches
und privates Versicherungsrecht, Schuldenbetreibungs- und Konkurs
recht unter Berücksichtigung der Rechtsverfolgung im Auslande,
Staats- und Verwaltungsrecht, sowie Völkerrecht. Endlich bestehen
Kurse für Italienisch, Spanisch, Russisch, Lateinisch und entsprechen
der Unterricht in fremdsprachlicher Handelskorrespondenz. Es muß
noch erwähnt werden, daß die Studierenden an der Züricher Uni
versität auch an der eidgenössischen Polytechnischen
Hochschule in Zürich einzelne Vorlesungen besuchen können,
wie höhere Mathematik, Physik und Chemie,- Versicherungs- und Ver
kehrswesen und andere.