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Es wird den Studierenden geraten, sich in keinem Semester zu
stark mit Vorlesungen zu belasten, da sie den Stoff nicht nur auf
nehmen, sondern auch geistig verarbeiten sollen.
Für die Studierenden der Handelsgegenstände bestehen die
Prüfung zur Erlangung des Diploms für Handelswissenschaften, die
Diplomsprüfung für das höhere Lehramt in den Handelsfächern und
die staatswissenschaftliche Doktoratsprüfung.
DieUniversität zählte bereits im ersten Semester 40 regelmäßige Hörer
für Handelswissenschaften. Es muß hier aber auch noch besonders hervor
gehoben werden, daß die Erziehungsbehörden von Zürich und Bern
den Schülern ihrer Handelsmittelschulen, welche alle vier
Klassen besucht und sich ein befriedigendes Abgangszeugnis erworben
haben, das Recht zur Immatrikulation an der Universität
eingeräumt haben. Diese Aufnahmsbedingungen sind am 19. Dezember
1903 vom Erziehungsrat dahin erweitert worden, daß auch die Abi
turienten anderer schweizerischen Handelsschulen, welche vom Bund
subventioniert werden, immatrikuliert werden, insofern sie befriedigende
Abgangszeugnisse aus der obersten Klasse dieser Schulen produzieren
und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Abiturienten von ausländischen
höheren Handelsschulen werden in der Regel den der schweizerischen
gleichgestellt.
Die Immatrikulation erstreckt sich also auf solche, die das
Reifezeugnis eines Gymnasiums, einer Ober-Realschule, einer vom
Bund subventionierten Handelsschule, einer auswärtigen höheren Handels
schule oder das staatliche Lehrerdiplom besitzen. Dadurch wird den
absolvierten Handelsschülern auch in allgemeiner Hinsicht das höhere
Studium ermöglicht.
Die Universität in Zürich wird gewiß schon in verhältnismäßig
kurzer Zeit die verdienten Erfolge für ihre den modernen Anfor
derungen angepaßten Reformen aufweisen können.
Für Absolventen der Handelsschulen, die sich dem Lehramte
widmen wollen, besteht in der Schweiz auch eine größere Zahl von
ziemlich hohen Stipendien, damit dieselben ihre Studien an in- und
ausländischen Handelshochschulen fortsetzen und die Handelsverhältnisse
bezüglich der verschiedenen Produkte auf den bedeutendsten Plätzen
Europas aus eigener Anschauung kennen lernen können. Die Lehramts
kandidaten und die angestellten Lehrer erhalten häufig von der Regierung
unter entsprechender Subventionierung den Auftrag, die angesehensten
ausländischen Handelslehranstalten zu besuchen, um deren Einrich
tungen zu studieren.
Auch in einer Reihe anderer Kantone und Städte der Schweiz
ist das Projekt der Errichtung einer Handelshochschule wiederholt auf
getaucht, so u. a. in Basel, wo die gesetzgebenden Behörden ein
bezügliches Gesetz ausgearbeitet hatten; dasselbe wurde aber in der
Volksabstimmung vom 10. Juni 1903 verworfen. Ebenso beschäftigt
man sich in den Kantonen der französischen Schweiz mit der Frage