Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (5)

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Es wird den Studierenden geraten, sich in keinem Semester zu 
stark mit Vorlesungen zu belasten, da sie den Stoff nicht nur auf 
nehmen, sondern auch geistig verarbeiten sollen. 
Für die Studierenden der Handelsgegenstände bestehen die 
Prüfung zur Erlangung des Diploms für Handelswissenschaften, die 
Diplomsprüfung für das höhere Lehramt in den Handelsfächern und 
die staatswissenschaftliche Doktoratsprüfung. 
DieUniversität zählte bereits im ersten Semester 40 regelmäßige Hörer 
für Handelswissenschaften. Es muß hier aber auch noch besonders hervor 
gehoben werden, daß die Erziehungsbehörden von Zürich und Bern 
den Schülern ihrer Handelsmittelschulen, welche alle vier 
Klassen besucht und sich ein befriedigendes Abgangszeugnis erworben 
haben, das Recht zur Immatrikulation an der Universität 
eingeräumt haben. Diese Aufnahmsbedingungen sind am 19. Dezember 
1903 vom Erziehungsrat dahin erweitert worden, daß auch die Abi 
turienten anderer schweizerischen Handelsschulen, welche vom Bund 
subventioniert werden, immatrikuliert werden, insofern sie befriedigende 
Abgangszeugnisse aus der obersten Klasse dieser Schulen produzieren 
und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Abiturienten von ausländischen 
höheren Handelsschulen werden in der Regel den der schweizerischen 
gleichgestellt. 
Die Immatrikulation erstreckt sich also auf solche, die das 
Reifezeugnis eines Gymnasiums, einer Ober-Realschule, einer vom 
Bund subventionierten Handelsschule, einer auswärtigen höheren Handels 
schule oder das staatliche Lehrerdiplom besitzen. Dadurch wird den 
absolvierten Handelsschülern auch in allgemeiner Hinsicht das höhere 
Studium ermöglicht. 
Die Universität in Zürich wird gewiß schon in verhältnismäßig 
kurzer Zeit die verdienten Erfolge für ihre den modernen Anfor 
derungen angepaßten Reformen aufweisen können. 
Für Absolventen der Handelsschulen, die sich dem Lehramte 
widmen wollen, besteht in der Schweiz auch eine größere Zahl von 
ziemlich hohen Stipendien, damit dieselben ihre Studien an in- und 
ausländischen Handelshochschulen fortsetzen und die Handelsverhältnisse 
bezüglich der verschiedenen Produkte auf den bedeutendsten Plätzen 
Europas aus eigener Anschauung kennen lernen können. Die Lehramts 
kandidaten und die angestellten Lehrer erhalten häufig von der Regierung 
unter entsprechender Subventionierung den Auftrag, die angesehensten 
ausländischen Handelslehranstalten zu besuchen, um deren Einrich 
tungen zu studieren. 
Auch in einer Reihe anderer Kantone und Städte der Schweiz 
ist das Projekt der Errichtung einer Handelshochschule wiederholt auf 
getaucht, so u. a. in Basel, wo die gesetzgebenden Behörden ein 
bezügliches Gesetz ausgearbeitet hatten; dasselbe wurde aber in der 
Volksabstimmung vom 10. Juni 1903 verworfen. Ebenso beschäftigt 
man sich in den Kantonen der französischen Schweiz mit der Frage
	        
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