Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (5)

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Juridische Wissenschaften Verfassungs- undVerwaltungsrecht, 
Privatrecht, Handels- und Gewerberecht, internationales Recht, nament 
lich in Beziehung auf den Handel, endlich 
Kurse für fremde Sprachen. 
Die Spezialkurse sollen die verschiedensten wirtschaftlichen 
Wissensgebiete behandeln, so z. B. die Entwicklung der Banken und 
Börsen, neue Handelsgesetze, Zollgesetze, Eisenbahnreglements etc. 
Sprachkurse erscheinen für Französisch, Englisch, Deutsch und 
Spanisch mit je sechs Stunden in den ersten drei Jahren und fünf Stunden 
im vierten Jahre eingefügt. Die französische Sprache ist für jeden 
ordentlichen Hörer obligat, von den übrigen drei Sprachen hat jeder 
Hörer noch zwei zu wählen, die dann für den Betreffenden gleichfalls 
obligat sind. 
Betrachtet man den Vorlesungsplan genauer, so muß sofort auf 
fallen, daß er ohne jede Berücksichtigung der verschiedenen Schwierig 
keiten und des Umfanges der einzelnen Fächer auf dem Normale von 
drei, beziehungsweise sechs Vorlesungsstunden pro Woche für jeden 
Gegenstand aufgebaut ist und die technischen Fächer sehr, die all 
gemeine Bildung aber gänzlich unbeachtet läßt. 
Gerade die kommerziellen Wissensgebiete werden im Sinne des 
Programmes weit unter dem für eine niedere Handelslehranstalt nötigen 
Ausmaße berücksichtigt. So erscheint die kaufmännische Arithmetik voll 
ständig unzureichend bedacht, italienische Handelskorrespondenz, Technik 
und Organisation des Warenhandels sowie die Technik des Bank- und 
Börsengeschäftes, die internationalen Handelsverhältnisse, Versicherungs 
und Transportgeschäft, das Seefrachtwesen und andere kommerzielle 
Fächer sind gar nicht aufgenommen. Handelsgeographie und inter 
nationales Recht sowieWarenkunde sind mit einer sehr geringen Stunden 
zahl, dagegen die Statistik, Verwaltungsrecht und Privatrecht, wohl 
auch die ökonomischen Spezialkurse im vierten Jahre mit einer sehr 
hohen Stundenzahl bedacht. 
Der Vorlesungsplan der, Handelsuniversität ist einer der eigen 
tümlichsten einer Handelshochschule. Nichtsdestoweniger hat dieser 
Vorlesungsplan für die Handelshochschulen eine große Bedeutung, weil 
dadurch zum erstenmale in Fluropa für das Handelshoch 
schulstudium vier Jahre beansprucht werden, während sich die 
deutschen Handelshochschulen z. B. mit zwei Jahren begnügen. In 
Anbetracht der dem Organisator zur Verfügung stehenden Studiendauer 
muß umsomehr bedauert werden, daß der Vorlesungsplan dieses nicht 
voll befriedigende Bild zeigt. 
Auch bezüglich des Statutes haben die italienischen Fachkreise 
mehrfache berechtigte Bedenken und Wünsche. Die Handelsuniversität 
Bocconi ist ein neuerlicher Beweis, daß einerseits die Notwendigkeit 
einer kaufmännischen Hochschulbildung allgemein anerkannt wird, daß 
aber anderseits auf diesem Gebiet trotz aller Erfahrungen noch immer 
von hochstehenden, wissenschaftlich gebildeten Männern Mißgriffe in 
der Organisation und Lehrverfassung begangen werden können, die sich 
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