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Juridische Wissenschaften Verfassungs- undVerwaltungsrecht,
Privatrecht, Handels- und Gewerberecht, internationales Recht, nament
lich in Beziehung auf den Handel, endlich
Kurse für fremde Sprachen.
Die Spezialkurse sollen die verschiedensten wirtschaftlichen
Wissensgebiete behandeln, so z. B. die Entwicklung der Banken und
Börsen, neue Handelsgesetze, Zollgesetze, Eisenbahnreglements etc.
Sprachkurse erscheinen für Französisch, Englisch, Deutsch und
Spanisch mit je sechs Stunden in den ersten drei Jahren und fünf Stunden
im vierten Jahre eingefügt. Die französische Sprache ist für jeden
ordentlichen Hörer obligat, von den übrigen drei Sprachen hat jeder
Hörer noch zwei zu wählen, die dann für den Betreffenden gleichfalls
obligat sind.
Betrachtet man den Vorlesungsplan genauer, so muß sofort auf
fallen, daß er ohne jede Berücksichtigung der verschiedenen Schwierig
keiten und des Umfanges der einzelnen Fächer auf dem Normale von
drei, beziehungsweise sechs Vorlesungsstunden pro Woche für jeden
Gegenstand aufgebaut ist und die technischen Fächer sehr, die all
gemeine Bildung aber gänzlich unbeachtet läßt.
Gerade die kommerziellen Wissensgebiete werden im Sinne des
Programmes weit unter dem für eine niedere Handelslehranstalt nötigen
Ausmaße berücksichtigt. So erscheint die kaufmännische Arithmetik voll
ständig unzureichend bedacht, italienische Handelskorrespondenz, Technik
und Organisation des Warenhandels sowie die Technik des Bank- und
Börsengeschäftes, die internationalen Handelsverhältnisse, Versicherungs
und Transportgeschäft, das Seefrachtwesen und andere kommerzielle
Fächer sind gar nicht aufgenommen. Handelsgeographie und inter
nationales Recht sowieWarenkunde sind mit einer sehr geringen Stunden
zahl, dagegen die Statistik, Verwaltungsrecht und Privatrecht, wohl
auch die ökonomischen Spezialkurse im vierten Jahre mit einer sehr
hohen Stundenzahl bedacht.
Der Vorlesungsplan der, Handelsuniversität ist einer der eigen
tümlichsten einer Handelshochschule. Nichtsdestoweniger hat dieser
Vorlesungsplan für die Handelshochschulen eine große Bedeutung, weil
dadurch zum erstenmale in Fluropa für das Handelshoch
schulstudium vier Jahre beansprucht werden, während sich die
deutschen Handelshochschulen z. B. mit zwei Jahren begnügen. In
Anbetracht der dem Organisator zur Verfügung stehenden Studiendauer
muß umsomehr bedauert werden, daß der Vorlesungsplan dieses nicht
voll befriedigende Bild zeigt.
Auch bezüglich des Statutes haben die italienischen Fachkreise
mehrfache berechtigte Bedenken und Wünsche. Die Handelsuniversität
Bocconi ist ein neuerlicher Beweis, daß einerseits die Notwendigkeit
einer kaufmännischen Hochschulbildung allgemein anerkannt wird, daß
aber anderseits auf diesem Gebiet trotz aller Erfahrungen noch immer
von hochstehenden, wissenschaftlich gebildeten Männern Mißgriffe in
der Organisation und Lehrverfassung begangen werden können, die sich
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