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mit verschiedenen Schiffen, angeheftet den einzelnen Wechselverviel
fältigungen. Soll die Londoner Bank in einem solchen Falle gegen das
erste Exemplar eine Leistung vornehmen (Akzept oder Zahlung), so gibt
gewöhnlich jene Bank in Übersee, bei der die Einlieferung des gesamten
Set erfolgt ist, eine Erklärung ab, daß alle Exemplare vorhanden
seien und nachgeliefert werden. Eine solche Erklärung lautet beispiels
weise: All negotiable vias of the Bill of l.ading relating to this Bill
have been received by The .... Bank, Santos, and will be forwarded
to the .... Bank, London, by following mails. Die Konnossamente
sind gewöhnlich in bianco giriert, sie können aber auch auf den Namen
der Bank ausgestellt sein, eventuell direkt auf den Empfänger der Ware,
in weichem Falle aber, wenn von der Bank eine mit Risiko verbundene
Leistung gefordert wird, der Kommittent derselben entsprechend hohen
Kredit genießen müßte. Als Dokument über die stattgefundene Ver
sicherung wird entweder die Originalpolizze (zumeist beim Export) oder
ein Zertifikat des Versicherers über die stattgefundene Versicherung
(vornehmlich beim Import) beigebracht. Auch dieses Dokument ist zu
girieren (usuell in bianco) oder es lautet auf den Inhaber (Holder).
Beim Import, wo sehr häufig die Versicherung in Europa vorgenommen
wird, fehlt oftmals dieses Versicherungs-Dokument beim Wechsel, doch
wird dafür auf Verlangen der die Zahlung vermittelnden englischen
Bank in Europa eine Bescheinigung über die Versicherungsanmeldung
erbracht. — Ein von Dokumenten nicht begleiteter Wechsel heißt
Clean Bill. Die Documentary Bills herrschen weitaus vor.
Die Dokumente sind an den Bezogenen entweder against accep-
tance (abgekürzt d/a oder D/A) oder against payment (d/p oder D/P)
auszufolgen. Bestimmt wird das gewöhnlich vom Aussteller durch den
entsprechenden Vermerk am Wechsel oder durch briefliche Vorschrift
an den Inkassanten. Im Falle von »documents against payment« erfolgt
die Bezahlung oftmals schon vor Fälligkeit des Wechsels (wenn der
Käufer die Dokumente, sei es, weil das Schiff schon angekommen
ist, sei es, weil er die Ware weiterverkauft hat, früher benötigt).
Natürlich pflegen hiebei Diskontnachlässe gewährt zu werden (soferne
es sich nicht um Zinsenwechsel handelt, bei denen bei Früherzahlung
eine Zinsvergütung sich von selbst ergibt). Der hiebei angewandte
Diskontsatz wird gewöhnlich unter Bankzinsfuß (häufig 1% darunter)
gestellt. Wechsel mit »documents against payment« bilden das Haupt
kontingent für das später zu besprechende Ankauf- und V orschußgeschäft
der Banken. Auf Wechsel mit »documents against acceptance« ist bei
englischen Banken gewöhnlich nur ein Teilvorschuß und auch dieser
nicht sehr leicht zu bekommen. Das gilt natürlich nicht, wenn eine
Bank der Bezogene ist; einer Bank gegenüber wird man auch selbst
verständlich die Bedingung »documents against payment« nicht stellen.
Die Wechsel sind fast ausschließlich Sicht- oder Zeitsichtwechsel
meist auf GO, 90, 120, auch 180 Tage Sicht lautend) sowohl im Verkehr
nach, wie von Übersee. — Im Exportverkehr nach östlichen Absatz
gebieten sind Wechsel mit Zinsklauseln stark eingebürgert. Der Be-