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keit, würden nicht die Banken ihnen mit ihren Kapitalien zu Hilfe
kommen. Die großen Handelsvermittler des Überseeverkehrs finanzieren
das Geschäft eben nur zum teil mit ihren eigenen Kapitalien, andern-
teils mit Hilfe des Kredites, den sie auf Grund ihres Vermögens und
ihres Geschäftes bei den Banken genießen. Die Mehrzahl ihrer Kunden
würden die Kapitalsunterstützung der Banken nicht oder nicht in
gleichem Maße zu erlangen vermögen.
Für die Darstellung der Art der Finanzierungstätigkeit der eng
lischen Banken im Überseehandel und der dabei angewandten Technik
sei das Export- vom Importgeschäft geschieden.
Im Fixportgeschäft kommen schon teilweise Finanzierungen
vor bei den früher besprochenen Inkassowechseln, indem auf dieselben
Vorschüsse (advances) gegeben werden. Diese Vorschüsse werden
zumeist nicht zum niedrigen Londoner Zinsfuß, sondern zu dem für
das überseeische Geschäft von den englischen Banken angewandten,
der von ihnen viel höher gehalten wird, verzinst. Dieser Zinsfuß für
Überseegeschäfte erscheint mit 6 Prozent in einer normalen Höhe.
Allerdings ist er nicht als reiner Zinsfuß zu betrachten, da die Banken
bei totalen Bevorschussungen außer ihm keine Belastungen vornehmen,
weder für Kommission noch für Postage. Es wird somit in ihm der
Bank nicht nur eine gewöhnliche Zinsenvergütung, das ist eine Ver
gütung für eine einem anderen überlassene Kapitalsnutzung und das
hiebei vorhandene Risiko, geleistet, sondern auch ein entsprechendes
Entgilt für den in Übersee durch ihre Filialen oder Agenten durch
geführten Wechselverkehr, der im allgemeinen viel teurer zu stehen
kommt (schon wegen der durchwegs viel höheren Regiekosten) als in
Europa.
Nach Eingang eines zum teil bevorschußten Inkassowechsels
erfolgt die definitive Abrechnung, indem die Balance gezogen wird
zwischen dem verzinsten Vorschuß und dem Nettoerlös des Wechsels,
das ist dem eingegangenen Betrage abzüglich Kommission und
Postage, eventuell der noch weiterhin aufgelaufenen Spesen. Wenn die
hohen Überseezinsen, in denen schon eine Kommission enthalten ist,
auf den als Vorschuß gegebenen Teilbetrag gerechnet werden (also
im Falle von »Bills sent for collection and advanced against«), so
wird die auf den ganzen eingezogenen Wechselbetrag zu berechnende
Kommission für das Inkasso gegenüber der bei reinen Inkasso
wechseln (»Bills sent for collection only«) angewandten ermäßigt, meist
um die Hälfte, eventuell auch mit Weglassung einer separaten Postage-
belastung. Wird dagegen der Vorschuß nur zum gewöhnlichen engli
schen Zinsfuß verzinst, was auch vorkommt, dann werden natürlich
Kommission und Spesen wie bei »Collection only« berechnet. — Solche
teilweise Bevorschussungen von Inkassowechseln sind besonders im
Verkehr mit Südamerika zahlreich, wohin in erster Linie D/A- Tratten
üblich sind.
Bei Pfund Sterling-Wechseln mit Zinsklausel in der früher ange
gebenen Art, wonach also vom Trassaten die Zinsen zu bezahlen sind