Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (5)

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keit, würden nicht die Banken ihnen mit ihren Kapitalien zu Hilfe 
kommen. Die großen Handelsvermittler des Überseeverkehrs finanzieren 
das Geschäft eben nur zum teil mit ihren eigenen Kapitalien, andern- 
teils mit Hilfe des Kredites, den sie auf Grund ihres Vermögens und 
ihres Geschäftes bei den Banken genießen. Die Mehrzahl ihrer Kunden 
würden die Kapitalsunterstützung der Banken nicht oder nicht in 
gleichem Maße zu erlangen vermögen. 
Für die Darstellung der Art der Finanzierungstätigkeit der eng 
lischen Banken im Überseehandel und der dabei angewandten Technik 
sei das Export- vom Importgeschäft geschieden. 
Im Fixportgeschäft kommen schon teilweise Finanzierungen 
vor bei den früher besprochenen Inkassowechseln, indem auf dieselben 
Vorschüsse (advances) gegeben werden. Diese Vorschüsse werden 
zumeist nicht zum niedrigen Londoner Zinsfuß, sondern zu dem für 
das überseeische Geschäft von den englischen Banken angewandten, 
der von ihnen viel höher gehalten wird, verzinst. Dieser Zinsfuß für 
Überseegeschäfte erscheint mit 6 Prozent in einer normalen Höhe. 
Allerdings ist er nicht als reiner Zinsfuß zu betrachten, da die Banken 
bei totalen Bevorschussungen außer ihm keine Belastungen vornehmen, 
weder für Kommission noch für Postage. Es wird somit in ihm der 
Bank nicht nur eine gewöhnliche Zinsenvergütung, das ist eine Ver 
gütung für eine einem anderen überlassene Kapitalsnutzung und das 
hiebei vorhandene Risiko, geleistet, sondern auch ein entsprechendes 
Entgilt für den in Übersee durch ihre Filialen oder Agenten durch 
geführten Wechselverkehr, der im allgemeinen viel teurer zu stehen 
kommt (schon wegen der durchwegs viel höheren Regiekosten) als in 
Europa. 
Nach Eingang eines zum teil bevorschußten Inkassowechsels 
erfolgt die definitive Abrechnung, indem die Balance gezogen wird 
zwischen dem verzinsten Vorschuß und dem Nettoerlös des Wechsels, 
das ist dem eingegangenen Betrage abzüglich Kommission und 
Postage, eventuell der noch weiterhin aufgelaufenen Spesen. Wenn die 
hohen Überseezinsen, in denen schon eine Kommission enthalten ist, 
auf den als Vorschuß gegebenen Teilbetrag gerechnet werden (also 
im Falle von »Bills sent for collection and advanced against«), so 
wird die auf den ganzen eingezogenen Wechselbetrag zu berechnende 
Kommission für das Inkasso gegenüber der bei reinen Inkasso 
wechseln (»Bills sent for collection only«) angewandten ermäßigt, meist 
um die Hälfte, eventuell auch mit Weglassung einer separaten Postage- 
belastung. Wird dagegen der Vorschuß nur zum gewöhnlichen engli 
schen Zinsfuß verzinst, was auch vorkommt, dann werden natürlich 
Kommission und Spesen wie bei »Collection only« berechnet. — Solche 
teilweise Bevorschussungen von Inkassowechseln sind besonders im 
Verkehr mit Südamerika zahlreich, wohin in erster Linie D/A- Tratten 
üblich sind. 
Bei Pfund Sterling-Wechseln mit Zinsklausel in der früher ange 
gebenen Art, wonach also vom Trassaten die Zinsen zu bezahlen sind
	        
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