eventuell der Kredit einer überseeischen Bank dem Verschiffer in der
Weise zugänglich gemacht, daß dieselbe sich bereit erklärt, die auf
den Konsignatär gezogenen, mit den Verschiffungsdokumenten belegten
Tratten zu belehnen oder zu kaufen, also ein Negotiationskredit
eröffnet. Besondere schriftliche Warenverpfändungen für die Zeit
nach Aushändigung der Verschiffungsdokumente pflegen hier nicht
verlangt zu werden, weil der Bank das Akzept des europäischen
Konsignatärs gewöhnlich als hinreichender Ersatz für die Dokumente
erscheint. Um für Documentary Bills auf große europäische Import
firmen einen Vorschuß oder volle Bezahlung von einer überseeischen
Bank zu erlangen, bedarf der Ablader übrigens sehr häufig nicht
einer besonderen Akkreditierung, sondern er erhält das Geld vielfach
ohne Schwierigkeiten von seiner oder irgendeiner Bank seines Platzes
oder kann auch den Wechsel am offenen Markt verkaufen. Es genügt
beispielsweise zur Finanzierung einer Tabakkonsignation von Brasilien
an eines der großen Liverpooler Importhäuser vollkommen, wenn dem
Ablader seitens des Konsignatärs das Recht eingeräumt wird, auf ihn
zu trassieren. Wenn der Ablader auf seinem Platze als ordentlicher
Geschäftsmann bekannt ist, wird er sich auf diese Tratte anstandslos
seinen Vorschuß verschaffen können.
Wenn jedoch der Konsignatär der finanziell Schwächere ist, so
muß sich eventuell der Konsignant, ähnlich wie das beim Export
geschäft von Europa üblich ist, um einen Negotiationskredit für die
auf den Konsignatär gezogenen Wechsel bei einer Bank seines Platzes
bewerben. Hier ist dann auch wieder Veranlassung gegeben zur schrift
lichen Warenverpfändung durch Letter of Hypothecation und Letter
of Lien.
Sehr wichtig ist endlich bei den Konsignationen von Übersee
nach England, vornehmlich nach London, die alleinige und selb
ständige Finanzierung dieser Warentransaktionen durch die englischen
Banken. Sie räumen den überseeischen Abladern einen Akzeptkredit
ein und übernehmen dafür selbst die Ware zum kommissionsweisen
Verkauf, den sie durch Makler durchführen lassen. Gerade in den
bedeutendsten Massenartikeln, die in sehr großen Posten in Konsig
nation gegeben werden, wie z. B. bei Wolle, findet sich diese Art
der Finanzierung häufig vor. — —
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß die englischen
Banken nicht nur bei Geschäftsbeziehungen zwischen Europa und
Übersee als Zahlungsvermittler fungieren und hiebei ihre finanzielle
Kraft dienstbar machen, sondern daß auch bei Geschäften zwischen
verschiedenen überseeischen Gebieten ihre Vermittlung in Anspruch
genommen wird. Und zwar ist dabei nicht allein an eine selbständige
Bankgeschäftstätigkeit ihrer überseeischen Filialen gedacht, was ja
selbstverständlich wäre, sondern auch an eine Mittelsaktion des Lon
doner Stammhauses. Es werden insbesondere häufig von Käufern
in überseeischen Gebieten an ihre Verkäufer in anderen Gebieten zum
Ausgleich Akzeptkredite in London eingeräumt, beispielsweise von einem