Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (5)

eventuell der Kredit einer überseeischen Bank dem Verschiffer in der 
Weise zugänglich gemacht, daß dieselbe sich bereit erklärt, die auf 
den Konsignatär gezogenen, mit den Verschiffungsdokumenten belegten 
Tratten zu belehnen oder zu kaufen, also ein Negotiationskredit 
eröffnet. Besondere schriftliche Warenverpfändungen für die Zeit 
nach Aushändigung der Verschiffungsdokumente pflegen hier nicht 
verlangt zu werden, weil der Bank das Akzept des europäischen 
Konsignatärs gewöhnlich als hinreichender Ersatz für die Dokumente 
erscheint. Um für Documentary Bills auf große europäische Import 
firmen einen Vorschuß oder volle Bezahlung von einer überseeischen 
Bank zu erlangen, bedarf der Ablader übrigens sehr häufig nicht 
einer besonderen Akkreditierung, sondern er erhält das Geld vielfach 
ohne Schwierigkeiten von seiner oder irgendeiner Bank seines Platzes 
oder kann auch den Wechsel am offenen Markt verkaufen. Es genügt 
beispielsweise zur Finanzierung einer Tabakkonsignation von Brasilien 
an eines der großen Liverpooler Importhäuser vollkommen, wenn dem 
Ablader seitens des Konsignatärs das Recht eingeräumt wird, auf ihn 
zu trassieren. Wenn der Ablader auf seinem Platze als ordentlicher 
Geschäftsmann bekannt ist, wird er sich auf diese Tratte anstandslos 
seinen Vorschuß verschaffen können. 
Wenn jedoch der Konsignatär der finanziell Schwächere ist, so 
muß sich eventuell der Konsignant, ähnlich wie das beim Export 
geschäft von Europa üblich ist, um einen Negotiationskredit für die 
auf den Konsignatär gezogenen Wechsel bei einer Bank seines Platzes 
bewerben. Hier ist dann auch wieder Veranlassung gegeben zur schrift 
lichen Warenverpfändung durch Letter of Hypothecation und Letter 
of Lien. 
Sehr wichtig ist endlich bei den Konsignationen von Übersee 
nach England, vornehmlich nach London, die alleinige und selb 
ständige Finanzierung dieser Warentransaktionen durch die englischen 
Banken. Sie räumen den überseeischen Abladern einen Akzeptkredit 
ein und übernehmen dafür selbst die Ware zum kommissionsweisen 
Verkauf, den sie durch Makler durchführen lassen. Gerade in den 
bedeutendsten Massenartikeln, die in sehr großen Posten in Konsig 
nation gegeben werden, wie z. B. bei Wolle, findet sich diese Art 
der Finanzierung häufig vor. — — 
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß die englischen 
Banken nicht nur bei Geschäftsbeziehungen zwischen Europa und 
Übersee als Zahlungsvermittler fungieren und hiebei ihre finanzielle 
Kraft dienstbar machen, sondern daß auch bei Geschäften zwischen 
verschiedenen überseeischen Gebieten ihre Vermittlung in Anspruch 
genommen wird. Und zwar ist dabei nicht allein an eine selbständige 
Bankgeschäftstätigkeit ihrer überseeischen Filialen gedacht, was ja 
selbstverständlich wäre, sondern auch an eine Mittelsaktion des Lon 
doner Stammhauses. Es werden insbesondere häufig von Käufern 
in überseeischen Gebieten an ihre Verkäufer in anderen Gebieten zum 
Ausgleich Akzeptkredite in London eingeräumt, beispielsweise von einem
	        
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