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10. Die Errichtung von Filialbureaus im Inland, mit welchen
die Wanderausstellungen praktisch verbunden werden können.
11. Die Errichtung von Exposituren, Agenturen und Informations
bureaus im Auslande, insbesondere auf bedeutenden überseeischen
Handelsplätzen und den wichtigsten europäischen Handelszentren
(London, Paris, Hamburg), womit wieder Exportmusterlager in Ver
bindung gebracht werden können.
12. Die Bestellung von Korrespondenten, korrespondierenden
Mitgliedern, Vertretern, Agenten etc., um dadurch einen regelmäßigen
und verwertbaren Informationsdienst zu organisieren und Stützpunkte
für den heimischen Außenhandel zu schaffen. Dieselben sollen auch
die inländischen Reisenden bei ihren Bestrebungen fördern. Wert hat
diese Einrichtung jedoch nur, wenn die betreffenden Personen hiebei
persönlich interessiert sind, indem sie entweder feste Bezüge haben,
für verwertbare Berichte sehr gut entlohnt werden, durch die Ver
tretung heimischer Firmen Provisionsverdienst haben, oder in anderer
Weise entschädigt werden.
13. Die Interventionen der verschiedensten Art zur Unterstützung
von Maßnahmen der Korporationen oder einzelner Firmen, so z. B.:
a) behufs Erlangung bestimmter Konzessionen im In- oder
Auslande:
b) behufs Erleichterung und Vereinfachung von Zollmanipulationen;
c) behufs Erlangung bedeutender Aufträge und Lieferungen;
d) behufs Erwirkung von Vergünstigungen, wodurch der Export
oder Import von Artikeln ermöglicht oder erleichtert wird;
e) bei der Eintreibung von sehr schwer eindringlichen Forderungen;
/) bei Anständen seitens der Kunden;
g) bei Zoll- und .Frachtreklamationen;
h) bei Prozessen.
Bei allen diesen Interventionen erscheint die größte Vorsicht
am Platze.
14. Die Herausgabe einer möglichst oft (mindestens wöchentlich)
erscheinenden Zeitschrift, in welcher sich möglichst zahlreiche, auf den
Außenhandel bezügliche Nachrichten in klarer, übersichtlicher, kurzer
und vor allem kaufmännischer Form finden.
15. Die Herausgabe eines den wirtschaftlichen Interessen dienenden
Jahrbuches.
16. Die Veröffentlichung von Monographien über einzelne wich
tige oder neu erschlossene Handelsgebiete.
17. Die Herausgabe und Förderung von Publikationen über
kommerzielle Materien.
18. Die Durchführung von Studien und wissenschaftlichen Ar
beiten über kommerzielle Materien.
19. Die Mitwirkung bei der Verbesserung der Handelstechnik
und Handelsorganisation.
20. Nachweisung und ständiges Register über die kommerzielle
Literatur und diesbezüglich besonders wichtige Journalartikel.