Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (6)

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kaufmännischen Unterrichtes, insbesondere für die Vorlesungen an 
Handelshochschulen. Endlich erscheint aber auch die Mitteilung be 
achtenswerter Berichte fremder Konsuln an die eigenen Konsuln in 
dem betreffenden Gebiete von besonderem Vorteile, 1 ) wobei eventuell 
spezielle Anfragen, die sich auf die heimische Produktion beziehen, 
hiemit verbunden werden können. Dadurch wird aber auch eine Selbst 
kritik der Konsularberichte durch den betreffenden Konsul im Vergleich 
zu fremdländischen Berichten ermöglicht. 
Die Handels-Museen erscheinen für diese gewiß nicht unwichtige 
Bearbeitung der fremden Konsulatsberichte am besten geeignet, weil 
sie bei entsprechender Tüchtigkeit und Erfahrung ihrer Beamten am 
besten in der Lage sind, wichtige von unwichtigen Mitteilungen zu 
unterscheiden, was zum Beispiel in anderen Ämtern nicht so der Fall 
sein kann. 
35. Ebenso müssen die Handels-Museen auch als die geeignetsten 
Zentralstellen für eventuelle ausgedehntere Exportförderungsaktionen 
durch Exportaussendlinge, Handelsberichterstatter, Fixportagenturen 
und -ausstellungen, Subventionen für Exportzwecke, Flrrichtung von 
Fixportexposituren, Exporthandelskontrakte etc. erachtet werden, da dies 
angemessener erscheint, als wenn diese Tätigkeit von den obersten 
Behörden selbst besorgt wird, die sich auf die Aufsicht und Kontrolle 
beschränken sollen, ohne selbst tätig einzugreifen, weil Aufsicht und 
Kontrolle illusorisch wird, wenn diese dem durchführenden Amte 
obliegen. 
36. F'itr die Exporteure und alle übrigen mit dem Auslande in Verkehr 
stehenden Unternehmungen erscheint die periodische Veröffentlichung 
und unentgeltliche Übersendung des Verzeichnisses der Konsularver 
tretungen im Auslande mit Angabe der Konsularsprengel von Wert, 
wobei es sich sehr empfehlen würde, im Anschlüsse hieran einen kurzen 
Auszug aller für diesen Verkehr wichtigen Bestimmungen zu bieten, 
damit die Kaufleute daraus ersehen können, was sie überhaupt von 
den Konsuln verlangen dürften und inwieweit ihnen dieselben bei 
den verschiedenen Gelegenheiten an die Hand gehen können. Vorteil 
haft könnte hiemit die kurze Anführung der übrigen Agenden der 
Konsularämter verbunden werden, weil viele Kreise der unrichtigen 
Meinung sind, daß den Konsulaten nur kommerzielle Aufgaben obliegen. 
Gleichzeitig mit der Versendung dieser Liste könnte und sollte auch 
ein übersichtlicher Index über die in den letzten Jahres- und Monats- 
J ) Das italienische auswärtige Amt hat mit Erlaß vom 31. März 1903 die ihm 
unterstehenden Konsulate auf die Notwendigkeit hingewiesen, auch die mustergültigen, 
wirtschaftlich-kommerziellen Berichte ihrer österreichisch-ungarischen, englischen, 
deutschen, französischen, belgischen und nordamerikanischen Kollegen im betref 
fenden Konsularbezirke zur Kenntnis zu nehmen, zu welchem Zwecke den 
selben je ein Exemplar dieser Berichte übersandt wird, wobei auf die für den 
italienischen Handel wichtigsten Ausführungen kurz hingewiesen werden soll. Die 
italienischen Konsuln haben hierauf mit Erläuterung oder Richtigstellung der 
betreffenden Berichte zu antworten und sollen aus den fremden Berichten auch 
Informationen und Anregungen für die eigene Berichterstattung entnehmen.
	        
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