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kaufmännischen Unterrichtes, insbesondere für die Vorlesungen an
Handelshochschulen. Endlich erscheint aber auch die Mitteilung be
achtenswerter Berichte fremder Konsuln an die eigenen Konsuln in
dem betreffenden Gebiete von besonderem Vorteile, 1 ) wobei eventuell
spezielle Anfragen, die sich auf die heimische Produktion beziehen,
hiemit verbunden werden können. Dadurch wird aber auch eine Selbst
kritik der Konsularberichte durch den betreffenden Konsul im Vergleich
zu fremdländischen Berichten ermöglicht.
Die Handels-Museen erscheinen für diese gewiß nicht unwichtige
Bearbeitung der fremden Konsulatsberichte am besten geeignet, weil
sie bei entsprechender Tüchtigkeit und Erfahrung ihrer Beamten am
besten in der Lage sind, wichtige von unwichtigen Mitteilungen zu
unterscheiden, was zum Beispiel in anderen Ämtern nicht so der Fall
sein kann.
35. Ebenso müssen die Handels-Museen auch als die geeignetsten
Zentralstellen für eventuelle ausgedehntere Exportförderungsaktionen
durch Exportaussendlinge, Handelsberichterstatter, Fixportagenturen
und -ausstellungen, Subventionen für Exportzwecke, Flrrichtung von
Fixportexposituren, Exporthandelskontrakte etc. erachtet werden, da dies
angemessener erscheint, als wenn diese Tätigkeit von den obersten
Behörden selbst besorgt wird, die sich auf die Aufsicht und Kontrolle
beschränken sollen, ohne selbst tätig einzugreifen, weil Aufsicht und
Kontrolle illusorisch wird, wenn diese dem durchführenden Amte
obliegen.
36. F'itr die Exporteure und alle übrigen mit dem Auslande in Verkehr
stehenden Unternehmungen erscheint die periodische Veröffentlichung
und unentgeltliche Übersendung des Verzeichnisses der Konsularver
tretungen im Auslande mit Angabe der Konsularsprengel von Wert,
wobei es sich sehr empfehlen würde, im Anschlüsse hieran einen kurzen
Auszug aller für diesen Verkehr wichtigen Bestimmungen zu bieten,
damit die Kaufleute daraus ersehen können, was sie überhaupt von
den Konsuln verlangen dürften und inwieweit ihnen dieselben bei
den verschiedenen Gelegenheiten an die Hand gehen können. Vorteil
haft könnte hiemit die kurze Anführung der übrigen Agenden der
Konsularämter verbunden werden, weil viele Kreise der unrichtigen
Meinung sind, daß den Konsulaten nur kommerzielle Aufgaben obliegen.
Gleichzeitig mit der Versendung dieser Liste könnte und sollte auch
ein übersichtlicher Index über die in den letzten Jahres- und Monats-
J ) Das italienische auswärtige Amt hat mit Erlaß vom 31. März 1903 die ihm
unterstehenden Konsulate auf die Notwendigkeit hingewiesen, auch die mustergültigen,
wirtschaftlich-kommerziellen Berichte ihrer österreichisch-ungarischen, englischen,
deutschen, französischen, belgischen und nordamerikanischen Kollegen im betref
fenden Konsularbezirke zur Kenntnis zu nehmen, zu welchem Zwecke den
selben je ein Exemplar dieser Berichte übersandt wird, wobei auf die für den
italienischen Handel wichtigsten Ausführungen kurz hingewiesen werden soll. Die
italienischen Konsuln haben hierauf mit Erläuterung oder Richtigstellung der
betreffenden Berichte zu antworten und sollen aus den fremden Berichten auch
Informationen und Anregungen für die eigene Berichterstattung entnehmen.