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wenige der angeführten Aufgaben zur Durchführung bringen sollen.
Hiezu gehören die Exportbureaus, welche in einzelnen Fällen in Ver
bindung mit Handels- und Gewerbekammern, Zentralverbänden und
sonstigen Vereinigungen eingerichtet wurden. Dieselben übernehmen
einzelne Aufgaben der Handels-Museen im beschränkten Ausmaße, für
das Gebiet der betreffenden Korporation. Ferner sind hiezu auch alle
sonstigen Informations- und Auskunftseinrichtungen bei öffentlichen,
halbamtlichen und privaten Instituten zu rechnen, so z. B. bei Be
hörden, Bahnen, Schiffahrts- und Speditionsunternehmungen etc. Ein
nicht unbedeutender Teil der Tätigkeit von Fach- und Branchever
bänden besteht in Handelsinformationen aller Art und wäre daher
gleichfalls hier zu erwähnen. Handelsmuseale Einrichtungen finden
sich ferner bei Exportvereinigungen.
Als Handels-Museen, Exportmusterlager oder unter einer ähn
lichen Bezeichnung bestehen aber auch zahlreiche“ Anstalten als rein
private Unternehmungen seitens einzelner, welche ähnliche Ziele wie
die öffentlichen Institute dieser Art verfolgen, jedoch selbstredend aus
privatwirtschaftlichen Interessen, wodurch sich ihre Wirksamkeit als
eine beschränkte darstellt. Es wäre jedoch auch gänzlich verfehlt, die
Tätigkeit dieser Einrichtungen hier vollständig zu übergehen, denn
sie können ganz wesentlich zur Förderung des Außenhandels beitragen,
welche praktisch viel wirksamer sein kann als diejenige eines öffent
lichen Institutes, was sogar stets der Fall sein wird, wenn ein solches
nicht von kommerziellen Gesichtspunkten geleitet wird. Gerade das
hiebei allein maßgebende privatwirtschaftliche Interesse bewirkt eine
intensivere, raschere und zielbewußtere Tätigkeit dieser Institutionen.
Private Einrichtungen haben ja fast in allen Fällen den Vorteil gegen
über öffentlichen Anstalten, daß sie besser und rühriger geleitet werden,
weil sie bei unsachgemäßer Führung sich nicht lange halten können,
während dies bei öffentlichen Einrichtungen nicht immer ausschlag
gebend ist. Bei denselben erscheint im Gegenteil oft die äußerste
Beschränkung in ihrer Tätigkeit notwendig, um die Grenzen des zur
Verfügung stehenden Budgets nicht zu überschreiten, oder wünschens
wert, um sich möglichst vor jeder Kritik zu verbergen, oder endlich
selbstverständlich, wenn angestrengteste Tätigkeit ebenso behandelt
wird als möglichste Schonung der persönlichen Kräfte. Der wesentlichste
Unterschied gegenüber den öffentlichen Institutionen liegt darin, daß
die letzteren die Informationen, Muster etc. allen Interessenten des
betreffenden Landes, ja nicht selten auch des Auslandes zur Verfügung
stellen, während die Privatunternehmungen dies nur ihren Klienten,
beziehungsweise Kommittenten gegenüber tun. Bei einem Teil der
handelsmusealen Förderung ist dies nun nicht gerade nachteilig, während
ein anderer Teil wieder gerade dadurch in seiner Wirksamkeit illuso
risch wird.
Private Exportmusterlager bestehen an größeren Seehäfen und
an bedeutenden Handelszentren des Binnenlandes. In großartigster,
ausgedehntester und wirksamster Weise finden sich dieselben in Hamburg.