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aber es sind vollständig freie Vereinigungen, wie im britischen Reiche,
den britischen Kolonien und in den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
In Rußland hat man sich bisher nicht entschließen können, die Korpo
rationen der Kaufleute erster Gilde durch Handelskammern zu ersetzen,
da man fürchtet, daß die Tätigkeit derselben nicht immer mit den
Regierungsanschauungen übereinstimmen könnte.
Größere Bedeutung als die inländischen Handelskammern, bei
welchen die Exportförderungsagenden manchmal in eigenen Export
bureaus vereinigt werden, wenn diese Tätigkeit entsprechend umfang
reich ist, haben aber für die Förderung des Außenhandels die natio
nalen Handelskammern im Auslande.
Die Handelskammern im Auslande haben vornehmlich den Zweck,
den Handelsverkehr zwischen ihren Ländern und ihrem Amtsbezirke
zu fördern, die wirtschaftlichen Interessen der in ihrem Bezirke
wohnenden Staatsangehörigen zu vertreten und für die eventuell
bevorstehende Abschiießung von Handelsverträgen das nötige Infor
mationsmaterial zu sammeln sowie im Interesse ihrer Mitglieder oder
heimischer Firmen in den verschiedenartigsten Fällen zu intervenieren;
damit kann eine mehr oder weniger ausgedehnte Informationstätigkeit,
der Verkehr mit den Behörden, die Abgabe von Gutachten, die Heraus
gabe von Handelsberichten, die Publikation von Zeitschriften oder
Monographien, eine schiedsrichterliche Tätigkeit bei Streitigkeiten,
Anträge der verschiedensten Art etc. in Verbindung stehen.
Die Handelskammern im Auslande haben allerdings in erster
Reihe für die dort ansässigen, dem gleichen Volke angehörigen Kauf
leute praktische Bedeutung, doch entfalten sie nicht selten auch im
Interesse der anderen heimischen lurmen eine recht gedeihliche Wirk
samkeit. Mehrere von ihnen geben instruktive Mitteilungen oder Zeit
schriften heraus, andere wieder haben auf ihrem Standorte heimische
Exportmusterlager eingerichtet. Einzelne Kammern stehen im Genüsse
zum Teil recht ansehnlicher Subventionen seitens der Regierungen.
Sie können auch gelegentlich von Ausstellungen eine sehr rege Tätig
keit im Interesse des heimischen Handels entwickeln.
Gegen die Errichtung von Handelskammern im Auslande spricht
hauptsächlich, daß die Kaufleute häufig nicht nur mit nationalen
Erzeugnissen Handel treiben, sondern mit Waren aller Länder, und
daher auch für die Förderung des Handels mit ihrem Heimatlande
nicht immer das entsprechende Interesse hegen, ja sogar nicht selten
entgegengesetzte Absichten haben. An manchen Plätzen sind auch
viel zu wenig nationale Kaufleute vorhanden; ein Teil derselben dürfte
sich an allen Orten nicht gerne majorisieren lassen und daher nicht
beitreten. Da durch die Unterstützung seitens derartiger Institutionen
meist gerade schwächere Firmen zur Ausdehnung ihres Plxportes ver
anlaßt werden, entstehen hiedurch auch leicht Nachteile für die
großen Exporteure. Endlich werden aber auch durch eine zu intensiv
betriebene Exportförderung hiezu ungeeignete Elemente herangezogen,
wodurch oft viel Zeit und Geld verloren geht.
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