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Reich könnte man eher behaupten, daß es bisher mehr gegen als für
die Gründung von Handelskammern im Auslande aufgetreten ist. Für
die praktische Wirksamkeit von großer Wichtigkeit ist das Verhältnis
der Kammer zum Konsul. Die gegenseitig möglichen Unterstützungen
sind zahlreich. Die Kammer kann häufig auf den Konsul bestimmend
einwirken und umgekehrt, dies kann wieder vorteilhaft oder nachteilig
erfolgen. Einzelne Kammern fungieren überhaupt nur als Beiräte der
Konsulate. Das Bureau dieser Kammern setzt sich gewöhnlich aus
dem Präsidenten und ein oder zwei Vizepräsidenten, einem Kassier,
einem Sekretär und einigen Beiräten zusammen. Die Stellen sind
Ehrenämter. Bei größeren Kammern ist jedoch ein besoldeter Beamter
vorhanden, welcher die Arbeiten unter Anleitung des Präsidenten
oder Sekretärs besorgt. Bei den meisten Handelskammern müssen die
Mitglieder der betreffenden Nationalität angehören oder es ist
ausdrücklich in den Statuten der Bruchteil bestimmt, welcher aus
Kaufleuten anderer Nationalität bestehen kann. Einige Kammern
wieder nehmen Kaufleute aller Nationalitäten als Mitglieder auf, was
besonders dann vorkommt, wenn an dem Platze wenige Firmen der
betreffenden Nationalität vorhanden sind.
Besonders zahlreich sind die fremden Handelskammern im
Orient, woselbst Frankreich fünf (Konstantinopel, Smyrna, Athen,
Alexandrien und Teheran), Großbritannien zwei (Konstantinopel und
Smyrna), Österreich-Ungarn zwei (Konstantinopel und Alexandrien),
Italien und Griechenland je eine (in Konstantinopel) besitzen.
Von den überseeischen Staaten haben insbesondere die Vereinigten
Staaten von Nordamerika diese Institution gefördert und zu einer
gewissen Entwicklung gebracht. Die ersten ihrer ausländischen Kammern
entstanden schon in den Siebzigerjahren. Sobald die Japaner in größerer
Zahl auf ausländischen Plätzen ansässig sein werden, werden sie gewiß
bald japanische Handelskammern im Auslande errichten. Derzeit bestehen
solche nur in Amerika und China.
Mitte März 1903 wurde in Paris auch eine kanadische Handels
kammer ins Leben gerufen, welche sich die Förderung der Handels
beziehungen zwischen Frankreich und Kanada zur Aufgabe gestellt hat.
An solchen Plätzen, an welchen nationale Handelskammern
infolge der geringen Zahl von Konnationalen nicht zu Stande kommen,
entstehen nicht selten internationale Handelskammern, so z. B. in
Bangkok, welcher englische, französische, deutsche und dänische
binnen angehören, dagegen können Chinesen und Eingeborene der
Kammer nicht beitreten. Ferner bestehen internationale Handels
kammern unter anderem in Kairo, Kanton, Yokohama, Manila und
Havanna.
VIII.
Als Informationsquellen über das Ausland erscheinen richtig ab
gefaßte Konsular- und Handelsberichte von Bedeutung, die allerdings
in der Praxis durch die Art der Durchführung häufig sehr vermindert