Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (6)

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Reich könnte man eher behaupten, daß es bisher mehr gegen als für 
die Gründung von Handelskammern im Auslande aufgetreten ist. Für 
die praktische Wirksamkeit von großer Wichtigkeit ist das Verhältnis 
der Kammer zum Konsul. Die gegenseitig möglichen Unterstützungen 
sind zahlreich. Die Kammer kann häufig auf den Konsul bestimmend 
einwirken und umgekehrt, dies kann wieder vorteilhaft oder nachteilig 
erfolgen. Einzelne Kammern fungieren überhaupt nur als Beiräte der 
Konsulate. Das Bureau dieser Kammern setzt sich gewöhnlich aus 
dem Präsidenten und ein oder zwei Vizepräsidenten, einem Kassier, 
einem Sekretär und einigen Beiräten zusammen. Die Stellen sind 
Ehrenämter. Bei größeren Kammern ist jedoch ein besoldeter Beamter 
vorhanden, welcher die Arbeiten unter Anleitung des Präsidenten 
oder Sekretärs besorgt. Bei den meisten Handelskammern müssen die 
Mitglieder der betreffenden Nationalität angehören oder es ist 
ausdrücklich in den Statuten der Bruchteil bestimmt, welcher aus 
Kaufleuten anderer Nationalität bestehen kann. Einige Kammern 
wieder nehmen Kaufleute aller Nationalitäten als Mitglieder auf, was 
besonders dann vorkommt, wenn an dem Platze wenige Firmen der 
betreffenden Nationalität vorhanden sind. 
Besonders zahlreich sind die fremden Handelskammern im 
Orient, woselbst Frankreich fünf (Konstantinopel, Smyrna, Athen, 
Alexandrien und Teheran), Großbritannien zwei (Konstantinopel und 
Smyrna), Österreich-Ungarn zwei (Konstantinopel und Alexandrien), 
Italien und Griechenland je eine (in Konstantinopel) besitzen. 
Von den überseeischen Staaten haben insbesondere die Vereinigten 
Staaten von Nordamerika diese Institution gefördert und zu einer 
gewissen Entwicklung gebracht. Die ersten ihrer ausländischen Kammern 
entstanden schon in den Siebzigerjahren. Sobald die Japaner in größerer 
Zahl auf ausländischen Plätzen ansässig sein werden, werden sie gewiß 
bald japanische Handelskammern im Auslande errichten. Derzeit bestehen 
solche nur in Amerika und China. 
Mitte März 1903 wurde in Paris auch eine kanadische Handels 
kammer ins Leben gerufen, welche sich die Förderung der Handels 
beziehungen zwischen Frankreich und Kanada zur Aufgabe gestellt hat. 
An solchen Plätzen, an welchen nationale Handelskammern 
infolge der geringen Zahl von Konnationalen nicht zu Stande kommen, 
entstehen nicht selten internationale Handelskammern, so z. B. in 
Bangkok, welcher englische, französische, deutsche und dänische 
binnen angehören, dagegen können Chinesen und Eingeborene der 
Kammer nicht beitreten. Ferner bestehen internationale Handels 
kammern unter anderem in Kairo, Kanton, Yokohama, Manila und 
Havanna. 
VIII. 
Als Informationsquellen über das Ausland erscheinen richtig ab 
gefaßte Konsular- und Handelsberichte von Bedeutung, die allerdings 
in der Praxis durch die Art der Durchführung häufig sehr vermindert
	        
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