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lande ergänzen könnte. Diese kommerziellen Konsularbeamten wären
allen größeren Konsulaten zuzuteilen und hätten in gewissen Zeit
abschnitten wechselnd ihren Aufenthalt auch bei den übrigen Konsu
laten des Landes zu nehmen, um dortselbst die Handelsverhältnisse
an Ort und Stelle zu studieren, Anregungen an die inländischen
Interessenten gelangen zu lassen, Verbindungen anzuknüpfen, die
Niederlassung heimischer Kaufleute vorzubereiten und den kommer
ziellen Dienst dortselbst entsprechend zu organisieren, beziehungs
weise zu reorganisieren. Diesen kommerziellen Konsularbeamten
würde insbesondere obliegen: Die Beantwortung aller kommer
ziellen Anfragen; die Erteilung aller kommerziellen Auskünfte und
Informationen; die kommerzielle Berichterstattung an die betreffenden
Handelsministerien, Handelsförderungsinstitutionen, Handelskammern,
Verbände etc.; die Sammlung aller Daten und die Ausarbeitung des
kommerziellen Teiles der Monats-, Quartals- und Jahresberichte; die
Unterstützung der an dem Platze ansässigen heimischen Kaufleute,
beziehungsweise Vertretungen in kommerzieller Hinsicht mit besonderer
Wahrung der geschäftlichen Interessen derselben; die entsprechende
Information und Unterstützung der den Platz oder das Gebiet be
suchenden heimischen Kaufleute, Industriellen und Reisenden; die Er
stattung gelegentlicher Initiativberichte über Ereignisse, Einrich
tungen etc. von kommerziellem Interesse; das genaue und eingehende
Studium des betreffenden Auslandsmarktes, welche Studien vorerst
einzeln den Interessenten und sodann, nach Verlauf einiger Zeit, ge
sammelt im Druck dem Publikum zur Verfügung gestellt werden sollten,
sowie eine Reihe anderer hiemit in Verbindung stehender Aufgaben.
Dieselben wären dem praktisch werktätigsten Zentral-Exportförderungs-
institut des Landes zu unterstellen, von welchem sie Weisungen, An
regungen und Wünsche ebenso erhalten könnten, wie sie solche an
das Amt gelangen lassen sollten. Eine andere Unterstellung würde
diese Einrichtung für die kaufmännische Praxis in vielen Fällen illu
sorisch gestalten.
Eine Anregung zur Anstellung kommerzieller Beamten bei den
Konsulaten ging z. B. im Jahre 1900 von der Dresdener Handels
kammer aus. In Ungarn haben sich neuerdings die beiden Handels
akademien mit dieser Angelegenheit beschäftigt und den beteiligten
Ministerien eine diesbezügliche Eingabe überreicht. Auch in Rußland
machen sich seit dem Jahre 1900 ähnliche Bestrebungen geltend.
Wohl zu unterscheiden von diesen ständigen kommerziellen Be
amten sind die kommerziellen Fachberichterstatter, welche
meist nur vorübergehend für einen Platz bestellt werden, ohne mit
den Konsulaten in engster Verbindung zu sein. Solche Handelsbericht
erstatter oder Handelsattaches wurden in England, Nordamerika,
Deutschland und in Österreich-Ungarn ernannt. Auch in Italien hat man
dieser Institution große Aufmerksamkeit zugewendet und solche Bericht
erstatter auch schon einigen Konsulaten beigegeben.. Die Art der Durch
führung unterscheidet sich jedoch in den genannten Ländern wesentlich.