Reinigung des Spiritus und die Zubereitung des Trinkbranntweins
wird teils ins Kronfabriken, teils in Privatfabriken vorgenommen, wobei
die letzteren den Spiritus von der Monopolverwaltung zu einem be
stimmten Preise abkaufen. Dieser Preis beträgt uniform pro Wedro
Rubel 7'60 für gewöhnlichen, Rubel IO— für höchstgereinigten Tisch-
branntwein ohne Rücksicht auf die kleinere oder größere Quantität, also für
Vioo Wedro gewöhnlichen Trinkbranntweins 8 Kopeken, d. i. für l /g l
vierzigprozentigen Branntweins etwa 20 h oder für 1 / i0 l 4 h.
Der Verkauf von Spirituosen findet nur in den Kronbranntwein-
buden statt, deren Besitzer staatlich mit dem Verkaufe betraut sind
und einen fixen Gehalt beziehen, der zwischen 360 und 700 Rubel,
also rund 900 und 1750 K variiert. Branntwein und Spiritus werden
nur in versiegelten Gefäßen abgegeben, das Trinken darf nur außer
halb des Lokals geschehen; bloß einzelne Privatstellen, namentlich
Restaurationen erhalten das Recht, den Branntwein in unversiegelten
Gefäßen zu verkaufen. Der Spiritus für den staatlichen Verkauf wird
bis zu zwei Dritteln des Jahresverbrauches den im Bezirke liegenden
Brennereien zu den vom Finanzministerium (im Einvernehmen mit
Fachmännern) zu bestimmenden Preisen zur Herstellung übergeben, der
Rest wird auf Grun4 einer Versteigerung erworben. Den Brennern
wird ein kulanter Preis bewilligt (1895 bis 1901 durchschnittlich pro
1 hl ungefähr 32 K, 1900 35 K, 1901 34 K) bei voller Sicherheit des
Normalabsatzes und zahlreichen Begünstigungen der landwirtschaftlichen
Brennereien. Dabei wurde 1903 ein Reingewinn von 389 Millionen
Rubel, also fast einer Milliarde Kronen erzielt. Da der Absatz um
3 Millionen Hektoliter gravitiert, so würde bei ähnlichen Einrichtungen be
züglich des österreichischen Absatzes von einer Million Hektoliter ein Drittel
des Reingewinnes a priori nicht unwahrscheinlich sein. Daß derartige
Resultate in keinem europäischen Finanzministerium unbeachtet bleiben,
ist wohl selbstverständlich. Die österreichische Branntweinsteuer ergibt
derzeit gegen 80 Millionen Kronen, also kaum ein Viertel des nach
russischem Maßstabe geschätzten Ertrages, wobei es übrigens wohl
nicht erst hervorgehoben zu werden braucht, daß eine so plumpe
Schätzung kaum für die erste Einführung in das Thema ausreicht.
VI. Das Monopol als Mittel zur Abwehr der
Trunksucht.*)
Aber nicht bloß vom finanziellen, sondern auch vom hygienischen
Standpunkt empfiehlt sich das Alkoholmonopol, ja es ist von diesem
b Zur Literatur des Alkoholismus vgl. Schmidt Peter, »Bibliographie des
Alkoholismus der letzten 20 Jahre (1880 bis 1900)«. Dresden 1901, I. Teil,
deutsche Literatur. Diese Arbeit verzeichnet die Titel von 1806 selbständigen
.Schriften und 637 Abhandlungen über die zahlreichen Unterfragen der Literatur,
soweit diese selbständige Forschungen enthält. Eine systematische Darstellung der
Alkoholfrage nach ihrem gegenwärtigen Stande bietet Dr. Matti Helenius von
Helsingfors, Finnland, in seinem Buche »Die Alkoholfrage«, Jena 1903 (VI., 334).
Die verarbeitete Literatur weist gegen 900 Namen auf!