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VIII. Die Schwierigkeiten des Monopols.
Da alle diese Tatsachen in den europäischen Finanzministerien
sehr wohl bekannt und fast alle europäischen Staaten in ihren Finanzen
recht knapp sind, bei meist schon kaum zu steigerndem Drucke der
direkten und indirekten Besteuerung, so wird meines Erachtens eine
Finanzverwaltung nach der anderen genötigt sein, dem Staatsbudget
durch Ausnützung dieser Finanzquelle die unentbehrliche Elastizität
zu geben. Statt sich durch diese Eventualität überraschen zu lassen,
würden die Parlamente gut daran tun, nach dem Vorgänge des
Schweizer Volkes selbst die Initiative zu ergreifen, solange noch ein
großer Teil dieser Einnahmen für sozialpolitische Zwecke und für
Entlastung von den drückenderen Steuern frei ist, während ein anderer
Teil das gefährliche Anwachsen der Staatsschulden in Friedenszeiten
überflüssig machen könnte,
Die große Aufgabe auf diesem Gebiete liegt in der Überwindung
der entgegenstehenden Hindernisse. Sie werden überwunden werden
müssen, weil, soweit das Auge auch blicken mag, keine erheblichen
Quellen neuer Einnahmen zu entdecken sind, als etwa die Nachahmung
der preußischen Vermögenssteuer oder die Steigerung der Erbschafts
steuer bezüglich der entfernt oder gar nicht verwandten Erben und
Legataren, beides Einnahmen von voraussichtlich in unserem Vaterlande
mäßigem Ertrage, während das Wachstum der Ausgaben bei uns wie
überall rasch und unaufhaltsam vor sich geht.
Jene Hindernisse müssen ganz bedeutend sein. Sonst würde bei
dem tiefen Widerwillen des französischen Kapitals, groß und klein,
gegen eine Einkommensteuer, diese bereits für so viele hoffnungsvolle
Finanzminister, ja selbst Ministerien der Republik tödliche Idee
längst durch Alglaves daselbst wohlbekannte und viel erörterte Idee
ersetzt worden sein. Auch in Deutschland hat selbst die gewaltige
Autorität des Fürsten Bismarck die durch Eugen Richter glänzend
vertretenen Bedenken des deutschen Volkes nicht zu überwinden ver
mocht. Und noch heute, angesichts der Exzesse des Spiritusringes und
der gedrückten Finanzlage des Reiches, wird nicht einmal der Vor
schlag gemacht, auf das Tabaks- oder das Branntweinmonopol zurück
zukommen.
Der Grund hiefür ist ein sehr einfacher. Ein altes Monopol ist
ein Segen, speziell bei Waren wie Tabak und Branntwein, deren Ver
teuerung im ersteren Falle kein wichtiger, im letzteren überhaupt kein
Übelstand ist. Aber ein neues Monopol wühlt alle Begehrlichkeiten
auf und zerstört viele Existenzen. In Österreich besonders, wo die alt
hergebrachten Propinationsrechte ! ) in Galizien und der Bukowina ab
zulösen wären, würden wahrscheinlich maßlose Entschädigungsansprüche
gestellt werden. Diese Schwierigkeit läßt sich vorläufig umgehen, indem
nach russischer Methode zunächst nur einige Kronländer, etwa die
’) Vgl. Mise hl er - Ulbrich, Österreichisches Staatslexikon, Art.
»Propination« und die daselbst angedeutete Literatur.