Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (6)

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die der sogenannten Wool Ex c j mn g e j n London von den Associated 
jyndon Selling Wool Broker s . 
Sämtliche der genannten Assoziationen haben zur Regelung des 
Verkehrs Geschäftsbedingungen aufgestellt, die als Normen für den 
Auktionsverkehr »Conditions of Sale«, sonst »Rules«, auch »Rules 
and Regulations« oder »Bye-Laws« (die beiden letzteren gewöhnlich in 
Verbindung mit dem Statut der Vereinigung) genannt werden. Auf diese 
Weise erfüllen in England die Associations, die allerdings, wie wir 
gesehen haben, oftmals gleichzeitig Börsenvereine sind, jene Aufgaben, 
die sich bei uns vornehmlich die Börsen mit der schriftlichen Nieder 
legung von Usancen und Aufstellung von Musterbedingungen gestellt 
haben. Nur daß die englischen Associations sich selbstverständlich an 
die von ihnen selbst geschaffenen Geschäftsbedingungen halten, während 
bei uns die Börsenusancen vielfach von dem außerhalb der Börse 
stattfindenden Handel unberücksichtigt bleiben. Noch mehr, die engli 
schen Associations erzwingen sich oft die Geltendmachung ihrer 
Rules, indem sich ihre Mitglieder verabreden, auch mit Außenstehenden 
nur auf Grund der von der Vereinigung aufgestellten Geschäftsbe 
dingungen Abschlüsse zu machen. Und hier zeigt sich die Macht der 
Vereinigung. Was dem einzelnen nicht gelingen würde, gelingt dem 
englischen Handel durch das Assoziationswesen. Er diktiert seinen 
Abnehmern und besonders jenen am Kontinent Bedingungen, auf die 
dieselben vielfach nur höchst unwillig eingehen, auf die sie aber 
besonders in jenen Branchen, in denen der englische Handel noch 
dominiert, eingehen müssen, weil sie sich einer geschlossenen Phalanx 
gegenüber sehen. Auf diese Weise wissen auch die vereinigten Broker 
in einigen Branchen das Geschäft zu beherrschen, so die Rice Brokers 
oder die Associated Selling Wool Brokers, welch letztere, nur elf an 
der Zahl, sich durch ihre verabredeten Conditions of Sale eine Aus 
schließlichkeit der Vermittlung des großen Londoner Auktionsverkehrs 
in Wolle sichern. 
Eine besonders beliebte Art der Aufstellung von mustergültigen 
Geschäftsbedingungen, die die Association beschlossen hat, ist die 
der Drucklegung von » Contract-Forms«. Statt, wie es bei uns bei Ab 
schlüssen auf Grund von Börsenusancen üblich ist, sich in den Schluß 
briefen auf diese Usancen kurz zu berufen, enthalten die von den eng 
lischen Associations aufgestellten Kontraktformulare alle individuell 
nicht notwendig zu bestimmenden Geschäftsbedingungen in sich. Bei 
der Internationalität des englischen Handels, besonders wegen seiner 
Verkaufsbeziehungen zu den verschiedenen kontinentalen Staaten, in 
denen die Kenntnis der von der englischen Association aufgestellten 
Usancen nicht vorausgesetzt werden kann, erscheint diese Form der 
Verwendung der als Basis dienenden Musterbedingungen als allein 
praktisch, ja als notwendig. Diese Form hat aber auch einen reellen 
und gleichzeitig vorsichtigen Charakter an sich, denn sie macht die 
Einrede des Kontrahenten, die bei Verwendung von Schlußbriefen mit 
Unterwerfungsklauseln gelegentlich gemacht wird, daß ihm die als
	        
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