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Das gesamte Kontraktquantum wird gleichsam in Schlußeinheiten
zerlegt durch die Bestimmung, daß bei größeren Abschlüssen Quantitäten
von bestimmter Größe — z. B. 100 Kolli — als je ein separater
Kontrakt aufzufassen sind (to be treated as a separate Contract), was
für die Austragung von Irregularitäten, so bei Vergütungsansprüchen,
bei Refusierung oder bei teilweisem Verzug, von Bedeutung ist. Für
diese Quantitäten kann oder muß auch eine separate Kündigung
(Tender) erfolgen, während anderseits gewöhnlich kleinere Tenders
(soferne nicht das gesamte Quantum kleiner ist) ausgeschlossen sind.
Die Gewichtsfeststellung der gelieferten Ware muß auf jeden Fall
am Orte der Ablieferung geschehen. Doch muß nicht immer die Ware
gelegentlich der einzelnen Ablieferung gewogen werden. Es gibt Kon
trakte, wo, wenn die Ware innerhalb einer gewissen Zeit vor der
Kündigung gelandet wurde, einfach das Landungsgewicht berechnet
werden kann. Nach dieser Zeit muß eine Nachwägung (»Re-weigking«)
erfolgen, die sich aber nicht auf das ganze Quantum zu erstrecken
braucht, sondern z. B. nur auf 10 Prozent einer jeden Partie (■ af
each pile«). Wurde einmal nachgewogen, so kann das wieder für
längere Zeit, z. B. ein Jahr, Gültigkeit haben. Bezüglich der Tara
bestimmung wird ein Unterschied gemacht zwischen »zvorked« und
»unworked« Ware, wo diese Begriffe überhaupt in Betracht kommen.
Die Londoner Docks beschäftigen sich als Lagerhäuser bekanntlich
auch mit einer kommerziellen Bearbeitung von bei ihnen eingelagerter
Ware. Sie entleeren die Kolli, sortieren und reinigen die Ware und
verpacken sie dann wieder usancemäßig. Derartig bearbeitete Ware
heißt »worked«. Bei ihr läßt sich natürlich gelegentlich der Wieder
verpackung leicht die reelle Londoner Tara bestimmen. Bei »unworked«
Ware begnügt man sich dagegen mit Kontrollierung, beziehungsweise
Verifizierung der in Übersee bestimmten Tara, indem man wieder meist
10 Prozent einem Nachwägen unterzieht.
Die Bestimmung der Qualität in den Delivery-Koxitxakttxi erfolgt
durch Benennung (mit einer Marken-, Typen-, Klassenbezeichnung) oder
durch Beschreibung. Es handelt sich gewöhnlich nicht um Ware, die
der Verkäufer zur Zeit des Verkaufes schon besitzt und darum
bemustern könnte, sondern um einen spekulativen Verkauf von erst zu
kaufender Ware oder um zwar schon gekaufte, aber noch nicht am
Platze des Verkaufes angekommene Importware. Häufig ist einfach
■»fair average quality« zu liefern, eine Bezeichnung, die wegen der
Leichtigkeit, mit der ihr entsprochen werden kann, dem Wesen dieser
Lieferungskontrakte besonders entgegenkommt. Die Baumwollkontrakte
finden »auf Basis« einer bestimmten Klasse statt, eine Abmachung,
die bekannterweise ausdrücken will, daß sich die Preisbestimmung
auf diese Klasse bezieht und Mehr- und Minderqualität auf dieser
Basis zu verrechnen seien, während jedoch der Verkäufer nicht ver
pflichtet ist, diese Klasse zu liefern. Dagegen pflegt eine Qualitäts
grenze nach unten angegeben zu sein, unter der der Käufer die Ware
nicht zu akzeptieren braucht. Eigentlich sind die meisten Delivery-