Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (6)

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Das gesamte Kontraktquantum wird gleichsam in Schlußeinheiten 
zerlegt durch die Bestimmung, daß bei größeren Abschlüssen Quantitäten 
von bestimmter Größe — z. B. 100 Kolli — als je ein separater 
Kontrakt aufzufassen sind (to be treated as a separate Contract), was 
für die Austragung von Irregularitäten, so bei Vergütungsansprüchen, 
bei Refusierung oder bei teilweisem Verzug, von Bedeutung ist. Für 
diese Quantitäten kann oder muß auch eine separate Kündigung 
(Tender) erfolgen, während anderseits gewöhnlich kleinere Tenders 
(soferne nicht das gesamte Quantum kleiner ist) ausgeschlossen sind. 
Die Gewichtsfeststellung der gelieferten Ware muß auf jeden Fall 
am Orte der Ablieferung geschehen. Doch muß nicht immer die Ware 
gelegentlich der einzelnen Ablieferung gewogen werden. Es gibt Kon 
trakte, wo, wenn die Ware innerhalb einer gewissen Zeit vor der 
Kündigung gelandet wurde, einfach das Landungsgewicht berechnet 
werden kann. Nach dieser Zeit muß eine Nachwägung (»Re-weigking«) 
erfolgen, die sich aber nicht auf das ganze Quantum zu erstrecken 
braucht, sondern z. B. nur auf 10 Prozent einer jeden Partie (■ af 
each pile«). Wurde einmal nachgewogen, so kann das wieder für 
längere Zeit, z. B. ein Jahr, Gültigkeit haben. Bezüglich der Tara 
bestimmung wird ein Unterschied gemacht zwischen »zvorked« und 
»unworked« Ware, wo diese Begriffe überhaupt in Betracht kommen. 
Die Londoner Docks beschäftigen sich als Lagerhäuser bekanntlich 
auch mit einer kommerziellen Bearbeitung von bei ihnen eingelagerter 
Ware. Sie entleeren die Kolli, sortieren und reinigen die Ware und 
verpacken sie dann wieder usancemäßig. Derartig bearbeitete Ware 
heißt »worked«. Bei ihr läßt sich natürlich gelegentlich der Wieder 
verpackung leicht die reelle Londoner Tara bestimmen. Bei »unworked« 
Ware begnügt man sich dagegen mit Kontrollierung, beziehungsweise 
Verifizierung der in Übersee bestimmten Tara, indem man wieder meist 
10 Prozent einem Nachwägen unterzieht. 
Die Bestimmung der Qualität in den Delivery-Koxitxakttxi erfolgt 
durch Benennung (mit einer Marken-, Typen-, Klassenbezeichnung) oder 
durch Beschreibung. Es handelt sich gewöhnlich nicht um Ware, die 
der Verkäufer zur Zeit des Verkaufes schon besitzt und darum 
bemustern könnte, sondern um einen spekulativen Verkauf von erst zu 
kaufender Ware oder um zwar schon gekaufte, aber noch nicht am 
Platze des Verkaufes angekommene Importware. Häufig ist einfach 
■»fair average quality« zu liefern, eine Bezeichnung, die wegen der 
Leichtigkeit, mit der ihr entsprochen werden kann, dem Wesen dieser 
Lieferungskontrakte besonders entgegenkommt. Die Baumwollkontrakte 
finden »auf Basis« einer bestimmten Klasse statt, eine Abmachung, 
die bekannterweise ausdrücken will, daß sich die Preisbestimmung 
auf diese Klasse bezieht und Mehr- und Minderqualität auf dieser 
Basis zu verrechnen seien, während jedoch der Verkäufer nicht ver 
pflichtet ist, diese Klasse zu liefern. Dagegen pflegt eine Qualitäts 
grenze nach unten angegeben zu sein, unter der der Käufer die Ware 
nicht zu akzeptieren braucht. Eigentlich sind die meisten Delivery-
	        
Waiting...

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