Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (6)

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englischen Pröduktenimportgeschäfte sonst vorherrschenden. Das Prompt 
ist hier zum größeren Teile nicht jene unter Festhaltung des Prinzips 
der Kassezahlung dem Käufer gewährte Frist, während der die Ware 
schon ihm gehört, von ihm aber nicht bezahlt zu werden braucht, 
wenn er sie im Verfügungsbereich des Verkäufers belassen will, 
sondern es ist in erster Linie Lieferungsfrist. Man unterscheidet vier 
Arten von Prompt: erstens ein >>fixed prompt«, das einem bestimmten 
Lieferungstag entspricht in der Art, wie man Termine im Effekten 
geschäft zu bestimmen pflegt, zweitens ein »open prompt«, das ist 
eine Frist, während der der Käufer täglich die Ware übernehmen 
kann, das also dem gewöhnlichen Prompt des Warenhandels entspricht, 
dann drittens ein Prompt mit einem Kündigungsrechte des Verkäufers 
oder des Käufers, eine Frist, innerhalb deren nach vorhergegangener 
Kündigung die Lieferung zu erfolgen hat, also gleichartig mit der bei 
uns üblichen Lieferzeitabmachung bei Warentermingeschäften, und 
viertens ein Prompt für Ware, die erst ankommen soll, das vom 
Tage der beendigten Landung oder Bemusterung angerechnet wird 
Die Zahlung hat stets bei Übergabe des Warrants zu erfolgen. 
Wenn einer der beiden Kontrahenten in Verzug, Default, gerät, 
so geben die Kontrakte dem Vertragstreuen Teil entweder das Recht, 
den Vertrag gegen eine entsprechende Preisregulierung zu »schließen«, 
oder das Recht, ein Deckungsgeschäft, »Re-purchase«, beziehungsweise 
»Re-sale«., unter Verpflichtung des Vertragsbrüchigen Partners, den 
eventuellen Schaden zu ersetzen, vorzunehmen. Gewöhnlich ist für den 
Fall des Lieferungsverzuges des Verkäufers »Invoicing back« des 
Käufers in der auf Seite 34 besprochenen Weise, für den Fall 
des Empfangsverzuges des Käufers »Re-sale« vorgesehen. Nach den 
Londoner Metallkontrakten erfolgt bei Verzug beider Kontrahenten 
eine Zwangsregulierung durch das Börsenkomitee, nachdem demselben 
von dem »Default« Anzeige gemacht worden ist; es entspricht diese 
Vorkehrung dem Charakter des börsenartigen Termingeschäftes, zu 
dem sich das Lieferungsgeschäft auf Grund dieser Kontrakte entwickelt 
hat. Um den Gegenkontrahenten in Verzug zu setzen, beziehungsweise 
die Verzugsrechte wirksam werden zu lassen, bedarf es nach fast allen 
Kontrakten einer um eine kurze Frist (z. B. 24 Stunden) vorher 
gehenden Aufforderung zur Leistung oder einer Benachrichtigung von 
der Absicht der Vertragsregulierung (vor Deckungsgeschäften) durch den 
Vertragstreuen Teil,') oder es ist der Arbitration Vorbehalten, den Ein 
tritt des Verzuges zu erklären (letzteres in den Kontrakten der General 
Procüice Brokers Association of London). 
Wenn einer der beiden Kontrahenten vor Fälligkeit des Kon 
traktes insolvent oder bankerott wird, wird ebenfalls der Kontrakt 
*) Nach den Baumwollkontrakten kann allerdings der Käufer den Vertrag 
auch ohne vorhergegangene Interpellation schließen, wenn der Verkäufer bis zum 
Ablauf der Erfüllungsfrist nicht angedient hat, in diesem Falle hat aber bei der 
Preisregulierung die Strafprämie, die sonst zum Marktpreise geschlagen wird, zu 
entfallen.
	        
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