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englischen Pröduktenimportgeschäfte sonst vorherrschenden. Das Prompt
ist hier zum größeren Teile nicht jene unter Festhaltung des Prinzips
der Kassezahlung dem Käufer gewährte Frist, während der die Ware
schon ihm gehört, von ihm aber nicht bezahlt zu werden braucht,
wenn er sie im Verfügungsbereich des Verkäufers belassen will,
sondern es ist in erster Linie Lieferungsfrist. Man unterscheidet vier
Arten von Prompt: erstens ein >>fixed prompt«, das einem bestimmten
Lieferungstag entspricht in der Art, wie man Termine im Effekten
geschäft zu bestimmen pflegt, zweitens ein »open prompt«, das ist
eine Frist, während der der Käufer täglich die Ware übernehmen
kann, das also dem gewöhnlichen Prompt des Warenhandels entspricht,
dann drittens ein Prompt mit einem Kündigungsrechte des Verkäufers
oder des Käufers, eine Frist, innerhalb deren nach vorhergegangener
Kündigung die Lieferung zu erfolgen hat, also gleichartig mit der bei
uns üblichen Lieferzeitabmachung bei Warentermingeschäften, und
viertens ein Prompt für Ware, die erst ankommen soll, das vom
Tage der beendigten Landung oder Bemusterung angerechnet wird
Die Zahlung hat stets bei Übergabe des Warrants zu erfolgen.
Wenn einer der beiden Kontrahenten in Verzug, Default, gerät,
so geben die Kontrakte dem Vertragstreuen Teil entweder das Recht,
den Vertrag gegen eine entsprechende Preisregulierung zu »schließen«,
oder das Recht, ein Deckungsgeschäft, »Re-purchase«, beziehungsweise
»Re-sale«., unter Verpflichtung des Vertragsbrüchigen Partners, den
eventuellen Schaden zu ersetzen, vorzunehmen. Gewöhnlich ist für den
Fall des Lieferungsverzuges des Verkäufers »Invoicing back« des
Käufers in der auf Seite 34 besprochenen Weise, für den Fall
des Empfangsverzuges des Käufers »Re-sale« vorgesehen. Nach den
Londoner Metallkontrakten erfolgt bei Verzug beider Kontrahenten
eine Zwangsregulierung durch das Börsenkomitee, nachdem demselben
von dem »Default« Anzeige gemacht worden ist; es entspricht diese
Vorkehrung dem Charakter des börsenartigen Termingeschäftes, zu
dem sich das Lieferungsgeschäft auf Grund dieser Kontrakte entwickelt
hat. Um den Gegenkontrahenten in Verzug zu setzen, beziehungsweise
die Verzugsrechte wirksam werden zu lassen, bedarf es nach fast allen
Kontrakten einer um eine kurze Frist (z. B. 24 Stunden) vorher
gehenden Aufforderung zur Leistung oder einer Benachrichtigung von
der Absicht der Vertragsregulierung (vor Deckungsgeschäften) durch den
Vertragstreuen Teil,') oder es ist der Arbitration Vorbehalten, den Ein
tritt des Verzuges zu erklären (letzteres in den Kontrakten der General
Procüice Brokers Association of London).
Wenn einer der beiden Kontrahenten vor Fälligkeit des Kon
traktes insolvent oder bankerott wird, wird ebenfalls der Kontrakt
*) Nach den Baumwollkontrakten kann allerdings der Käufer den Vertrag
auch ohne vorhergegangene Interpellation schließen, wenn der Verkäufer bis zum
Ablauf der Erfüllungsfrist nicht angedient hat, in diesem Falle hat aber bei der
Preisregulierung die Strafprämie, die sonst zum Marktpreise geschlagen wird, zu
entfallen.