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Form der Ausfuhrprämien hat früher insbesondere in England und
Frankreich eine große Rolle gespielt, ist aber auch in Deutschland
und Österreich-Ungarn nicht unbekannt. In England finden wir bereits
im Jahre 1689 Ausfuhrprämien auf Weizen, Gerste, Malz, Hafer und
Hafergrütze. Man unterscheidet direkte und indirekte Ausfuhrprämien. x )
Die direkten Ausfuhrprämien stellen eine tatsächliche Unterstützung
des Staates vor, die nur durch den Export der betreffenden Ware
bedingt ist. Dieses Mittel war insbesondere durch den radikalen
Merkantilismus empfohlen und angewendet worden. Die indirekten Aus
fuhrprämien bestehen in der Rückvergütung von gezahlten Gebühren, so
z. B. in der Rückerstattung des eventuellen Eingangszolles auf die
betreffende Rohware oder das Material, wobei der Identitätsnachweis
für die Ware oder deren Rohstoffe erbracht werden mußte. Da die
Kontrolle hiefür außerordentlich schwierig war, verzichtete man später
häufig auf den Nachweis der Identität. Diese Rückvergütungen kommen
als Bonifikationen noch in mehreren Staaten vor, und sind eine Folge
des Schutzzollsystems. Gerade das Beispiel Englands beweist vielleicht am
deutlichsten, daß solche Ausfuhrpämien oft viel mehr schaden als nützen,
denn den größten Aufschwung im Pixporthandel hatte Pmgland erst dann
zu verzeichnen, als es sich von allen Beschränkungen befreite. Es
muß als ein charakteristischer Zug des vermeintlichen Fortschrittes
angesehen werden, daß man nach einer Periode des Freihandels nun
mehr wieder in England sein Heil durch gewisse Beschränkungen zu
finden hofft, welcher Grundsatz nach einer bestimmten Zeit von dem
entgegengesetzten wieder abgelöst werden dürfte.
Im Gegensätze zu dieser künstlichen Förderung des Außenhandels
stellt die Erleichterung der ausgedehntesten kommerziellen Information
eine typische Form der natürlichen Förderung dar.
III.
Mit der stets zunehmenden Konkurrenz und wachsenden Aus
dehnung des Handels nimmt die kaufmännische Information an
Bedeutung zu und die Kaufleute bedürfen auch immer wieder neuerer,
umfassenderer und eingehenderer Informationen, um ihren Geschäfts
betrieb zu erweitern, ja sogar auch, um ihn nur auf dem bisherigen
Umfang zu erhalten. Für die gesamte Handelsförderung durch den
Staat, durch Vereinigungen aller Art und den Durchführungsmodus
wichtig erscheint es, daß man allgemeine kaufmännische Infor
mationen, welche für sämtliche kaufmännischen und produzierenden
Betriebe eines Landes von Interesse sein können, und spezielle
! ) Als charakteristische Formen der Ausfuhrprämien sind diejenigen auf
Zucker in den verschiedenen Ländern hervorzuheben, welche Jahrzehnte lang
bestanden und erst durch die Brüsseler Konvention aufgehoben wurden. Ferner
kann hier noch die Ausfuhrprämie auf französische Wollwaren seit 1832 als
Beispiel genannt werden.
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