Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (6)

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kaufmännische Informationen, welche nur für einzelne Unter 
nehmungen von Wert sind, unterscheidet. 
Zur allgemeinen kommerziellen Information gehören vor 
allem alle auf das betreffende Gebiet im allgemeinen Bezug habenden 
Nachrichten und Studien, z. B. über die geographische Lage, das 
Klima, die Verfassung, Verwaltung, Rechtsbestimmungen, Rechtspflege, 
Bodenbeschaffenheit und -produktion, Gewerbe und Industrien, Handel 
und Verkehr, die Bevölkerung und den Bedarf eines Landes, Er 
örterungen über die Handelsmethoden, Handelswege dahin und deren 
Frachtkosten, Zahlungskonditionen, Kreditverhältnisse, Zollgesetze, -tarife 
und -entscheidungen, für den Import und Export in Betracht kommende 
Gebühren und Vorschriften u. a. m. 
Zur speziellen kommerziellen Information zählen alle auf 
einzelne Artikel oder Branchen Bezug habenden eingehenderen Nach 
richten, Auskünfte über Bezugsquellen und Absatzmöglichkeiten, Im 
port- und Export-Aussichten, die Zahlungsfähigkeit einzelner Firmen, 
empfehlenswerte Agenten, Transportkosten für bestimmte Artikel und 
Relationen, Zoll- und Gebührenvorschriften, sowie Zollsätze für bestimmte 
Artikel, öffentliche Lieferungsausschreibungen und Detailinformationen 
aller Art, insbesondere auch alle auf besondere Anfragen von Fall zu 
Fall erteilten Auskünfte. 
Während nun der allgemeinen Information die möglichst weit 
gehende Verbreitung zu sichern ist, erscheint es für den weitaus 
größeren Teil der speziellen Information unbedingt wünschenswert, daß 
gewisse Grenzen in der Verbreitung solcher Nachrichten eingehalten 
werden, die insbesondere dann eng gezogen werden müssen, wenn 
dadurch Interessen des heimischen Handels in nicht gerade günstiger 
Weise beeinträchtigt werden könnten. Dies ist nicht so leicht zu unter 
scheiden und erfordert ein feines, kommerzielles Empfinden, sowie aus 
gebreitete geschäftliche Erfahrung, wie sie selbst bei kommerziellen 
Fachleuten nur selten zu finden ist. 
So eignen sich z. B. aus mannigfachen Gründen nur zur vertrau 
lichen Weitergabe unter anderen die Mitteilung von Import- und 
Exportchancen für bestimmte Handelsartikel, von nicht allgemein 
bekannten Chancen für den Handel in einzelnen Gebieten, die Bekannt 
gabe der Etablierung von heimischen Firmen und Handelsvertretungen 
im Auslande, der Erfolge der fremden Konkurrenz bezüglich ein 
zelner Artikel, Winke und Ratschläge zur Hebung des heimischen 
Exportes, Exportfehler, vorgekommene Mißbräuche bei Lieferungen, 
Verzollungsschwierigkciten und die manchmal eigenartigen Wege 
zur Beseitigung derselben, bevorstehende Fallimente auswärtiger 
Firmen und Verminderung ihrer Kreditfähigkeit, Listen unzuverlässiger 
Firmen etc. 
Dagegen sind die tatsächlich eingetretenen Fallimente sowie erfolgte 
Zahlungseinstellungen möglichst allgemein bekannt zu machen. Darin 
besteht ein sehr wichtiger 'Feil der Informationen für die Praxis. Diese
	        
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