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treffenden Sammlungen werden in dem Bulletin des Instituts veröffent
licht, woran die entsprechenden statistischen, kommerziellen und techni
schen Bemerkungen angeschlossen werden, wodurch dem interessierten
Publikum von der stattgefundenen Erweiterung periodisch Mitteilung
gemacht wird. Auch neue Arrangements, neue Anordnungen, Er
gänzungen und sonstige auf die Sammlung bezügliche Maßnahmen
werden in dieser Weise bekannt gemacht. Die Notizen erscheinen in
mancher Hinsicht vielleicht zu weitgehend, da selbst die Personen
besonders hervorgehoben werden, welche die Anordnungen veranlaßten
oder durchführten. Nichtsdestoweniger mögen sie aber geeignet sein,
die Aufmerksamkeit der interessierten Kreise immer von neuem auf
den betreffenden 'Peil der Ausstellung zu lenken, wenn auch zugegeben
werden muß, daß dies auf andere Weise noch viel besser und
praktischer erfolgen könnte.
In dieser permanenten Ausstellung kolonialer und Handels
produkte sind folgende Teile des britischen Reiches durch Kollektionen
vertreten:
Von Britisch-Afrika: Die Kapkolonie, Natal, Rhodesia, Britisch-
Zentralafrika, die ost- und westafrikanischen Besitzungen, Mauritius
und die Seschellen.
Von British-Australien: Neusüdwales, Viktoria, Südaustralien,
Westaustralien, Queensland, Tasmanien, Neuseeland und die Fidschi-
Inseln.
Von Britisch-Amerika: Kanada, Neufundland, Bermuda, Bahamas,
Jamaika, Barbados, die Leeward- und Windward-Inseln, Trinidad,
Britisch-Guiana und Britisch-Honduras.
Von Britisch-Indien und Ostasien: Indien, Ceylon, die Straits
Settlements und föderativen malaischen Staaten, Hongkong und Britisch-
Nordborneo. Endlich von den anderen britischen Besitzungen Malta
und die FalklandTnseln.
Die Kollektionen, welche dazu bestimmt erscheinen, die Pro
duktion und die kommerziellen Hilfsquellen Indiens und der Kolonien
zu illustrieren, sind in den Galerien angeordnet, Hiefür haben die Re
gierungen von Indien, Kanada und der Kapkolonie spezielle Kuratoren
bestimmt. Für die indische Sektion besteht ein eigenes Komitee, welches
vom India Office ernannt wurde. Die Sammlungen sind dem Publikum an
allen Wochentagen von 11 Uhr bis zum Eintritte der Dunkelheit zu
gänglich. Es besteht die Absicht, diese Ausstellungen in Verbindung mit
den betreffenden Regierungen neu zur Aufstellung zu bringen und sie
im Sinne der Intentionen derselben bedeutend zu vermehren, was vor
kurzer Zeit in Angriff genommen wurde und längere Zeit in Anspruch
nehmen dürfte.
Alle auf die Sammlungen bezüglichen Auskünfte, ferner Infor
mationen über die Industrie und den Handel in den Kolonien, die
Auswanderung dahin und Niederlassung dortselbst können von den
Kuratoren der betreffenden Abteilungen oder im Generalauskunfts
bureau mündlich oder im Korrespondeuzwege eingeholt werden.