Full text: VII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (7)

118 
Verbindungen sowie die Erhaltung derselben verwenden müssen, und 
daß jeder einzelne daher der Information ganz besondere Aufmerksam 
keit zu wen den müsse. Es hält die Dienste, welche der Staat in cliesei 
Richtung zu leisten vermag, für überaus wertvoll. 
Das Komitee erörtert ausführlich, welche Tätigkeit diesem Amte 
zugewiesen sein soll, wo es errichtet und wie es geleitet werden soll, 
und spricht sich entschieden für die Errichtung in London aus, da 
es nur dann in der notwendigen raschen Weise zu arbeiten vermag. 
Dem Amte soll ein Komitee oder Beirat, welchem sechs Repräsen 
tanten der Kaufmannschaft und Vertreter der hiebei interessierten 
Zentralbehörden angehören, beigegeben werden. Das neue Amt soll 
auch Informationen von den Kolonien und Indien sammeln, Aus 
stellungen von Rohstoffen und Produkten veranstalten, die Informationen 
in nutzbringendster Weise verbreiten und Handelsmissionen zum Studium 
der Absatzgelegenheiten in fremde Länder entsenden. Es soll die 
anderen Behörden in mancher Beziehung entlasten. Dasselbe soll ferner 
sämtliche Berichte für die einzelnen Industrien und Waren zu Gesamt 
übersichten zusammenziehen, damit die betreffenden Industriellen und 
Kaufleute alle auf einen Artikel bezüglichen Informationen übersicht 
lich und daher leicht verwendbar zur Hand haben. 
Als Quellen für die Erlangung der Informationen empfiehlt das 
Komitee die britischen und ausländischen diplomatischen, kommerziellen 
und Konsularberichte, die Berichte der seitens des auswärtigen Amtes 
oder der Kolonialämter oder sonstwie zu bestellenden kommerziellen 
Agenten oder Korrespondenten sowie sonstige Mitteilungen, welche 
vom Kolonial- und India-Amt sowie den Generalagenten der Kolonien 
zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt werden, die fremden, offiziellen 
und halboffiziellen Publikationen ähnlicher Natur,_ wie das »Board of 
Trade Journal«, die allgemeinen und handelsfachlichen Zeitschriften in 
Großbritannien, den Kolonien und dem Auslande, endlich die Be 
richte der britischen Handelskammern des In- und Auslandes. 
Besonderen Wert legt das Komitee auf die streng geordnete 
Sammlung und die stete Verwendbarkeit aller Informationen sowie 
auf die Herstellung eines zweckentsprechenden Registers hierüber. 
Mit dem Amte soll eine Bibliothek in Verbindung stehen, welche 
alle offiziellen Publikationen, Standard Werke, Directories und sonstigen 
Adreßbücher sowie technologische Wörterbücher und Nachschlagebücher 
kommerzieller Richtung, ferner alle Publikationen der Kolonien, eine 
Auswahl kommerzieller Wandkarten und sonstiger geographischer Hilfs 
mittel aufweisen soll. Es soll auch für entsprechende persönliche 
Auskunftserteilung gesorgt sein und eine Verkaufsstelle für alle offiziellen 
Publikationen vorhanden sein. 
Das Komitee bezeichnet für die kommerzielle Praxis Informationen 
über nachfolgende Gegenstände als besonders wünschenswert, und zwar 
über ausländische und koloniale Zollsätze, inklusive der sonstigen 
Import- und Exportgebühren, ausländische und koloniale Akzisegebühren 
undKonSumtionsabgaben, insofernC dieselben beim Import der betreffenden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.