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Verbindungen sowie die Erhaltung derselben verwenden müssen, und
daß jeder einzelne daher der Information ganz besondere Aufmerksam
keit zu wen den müsse. Es hält die Dienste, welche der Staat in cliesei
Richtung zu leisten vermag, für überaus wertvoll.
Das Komitee erörtert ausführlich, welche Tätigkeit diesem Amte
zugewiesen sein soll, wo es errichtet und wie es geleitet werden soll,
und spricht sich entschieden für die Errichtung in London aus, da
es nur dann in der notwendigen raschen Weise zu arbeiten vermag.
Dem Amte soll ein Komitee oder Beirat, welchem sechs Repräsen
tanten der Kaufmannschaft und Vertreter der hiebei interessierten
Zentralbehörden angehören, beigegeben werden. Das neue Amt soll
auch Informationen von den Kolonien und Indien sammeln, Aus
stellungen von Rohstoffen und Produkten veranstalten, die Informationen
in nutzbringendster Weise verbreiten und Handelsmissionen zum Studium
der Absatzgelegenheiten in fremde Länder entsenden. Es soll die
anderen Behörden in mancher Beziehung entlasten. Dasselbe soll ferner
sämtliche Berichte für die einzelnen Industrien und Waren zu Gesamt
übersichten zusammenziehen, damit die betreffenden Industriellen und
Kaufleute alle auf einen Artikel bezüglichen Informationen übersicht
lich und daher leicht verwendbar zur Hand haben.
Als Quellen für die Erlangung der Informationen empfiehlt das
Komitee die britischen und ausländischen diplomatischen, kommerziellen
und Konsularberichte, die Berichte der seitens des auswärtigen Amtes
oder der Kolonialämter oder sonstwie zu bestellenden kommerziellen
Agenten oder Korrespondenten sowie sonstige Mitteilungen, welche
vom Kolonial- und India-Amt sowie den Generalagenten der Kolonien
zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt werden, die fremden, offiziellen
und halboffiziellen Publikationen ähnlicher Natur,_ wie das »Board of
Trade Journal«, die allgemeinen und handelsfachlichen Zeitschriften in
Großbritannien, den Kolonien und dem Auslande, endlich die Be
richte der britischen Handelskammern des In- und Auslandes.
Besonderen Wert legt das Komitee auf die streng geordnete
Sammlung und die stete Verwendbarkeit aller Informationen sowie
auf die Herstellung eines zweckentsprechenden Registers hierüber.
Mit dem Amte soll eine Bibliothek in Verbindung stehen, welche
alle offiziellen Publikationen, Standard Werke, Directories und sonstigen
Adreßbücher sowie technologische Wörterbücher und Nachschlagebücher
kommerzieller Richtung, ferner alle Publikationen der Kolonien, eine
Auswahl kommerzieller Wandkarten und sonstiger geographischer Hilfs
mittel aufweisen soll. Es soll auch für entsprechende persönliche
Auskunftserteilung gesorgt sein und eine Verkaufsstelle für alle offiziellen
Publikationen vorhanden sein.
Das Komitee bezeichnet für die kommerzielle Praxis Informationen
über nachfolgende Gegenstände als besonders wünschenswert, und zwar
über ausländische und koloniale Zollsätze, inklusive der sonstigen
Import- und Exportgebühren, ausländische und koloniale Akzisegebühren
undKonSumtionsabgaben, insofernC dieselben beim Import der betreffenden