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betreffenden Muster ausgelegten Spesen eine Kommission von zwei
Prozent zu entrichten. Italienische Produzenten können auch kleinere
Warenmengen an die Agentien zum Zwecke des kommissionsweisen
Verkaufes, übersenden, welche dieselben unter Abzug der Transport
spesen, der Lagermiete sowie der sonstigen Spesen absetzen. Die
Agenturleiter dürfen für ihre Rechnung keine Geschäfte machen. Die
Agenturen haben aber auch allen italienischen Kaufleuten und In
dustriellen die von diesen gewünschten Auskünfte über die Handels
verhältnisse, Zahlungskonditionen, den Bedarf, die Usancen und Ge
bräuche, empfehlenswerte Handelshäuser und Vertreter etc. in dem
betreffenden Gebiete ohne Entgelt zu erteilen. Die italienische Re
gierung trägt zu den Kosten der Errichtung dieser Agenturen durch
eine entsprechende Subvention bei und bewilligt den Leitern der
selben gewöhnlich auch einen jährlichen Beitrag. Die Direktoren der
Agentien werden durch den Handelsminister im Einvernehmen mit
dem Minister des Äußern ernannt und jedes Jahr in ihrem Amt be
stätigt. Der Leiter hat periodisch über den Zustand und die Weiter
entwicklung der betreffenden Agentie an den Plandelsminister Bericht
zu erstatten. Die Agentien unterstehen den italienischen auswärtigen
Vertretungen auf den betreffenden Plätzen und sollen die Regierungs
organe nach besten Kräften unterstützen. Die volle Verantwortung für
die gesamte Tätigkeit hat der Chef der Agentur zu tragen, doch steht
der Regierung jederzeit die Kontrolle über die durchgeführten Opera
tionen zu. Der gesamte Erfolg dieser Agenturen hängt allein von der
Tüchtigkeit und Rührigkeit des betreffenden Leiters ab. Im Jahre 1894
wurde ein Reglement für diese Agenturen erlassen, worin ausdrücklich
festgestellt wird, daß dieselben keine offizielle Einrichtung darstellen,
sondern nur vom Staate subventionierte Privatunternehmungen sind.
Sic haben sämtlich den Titel »Agence de Commerce italienne« zu
führen. Im Jahre 1894 wurden die Agenturen in Beyrut und Nantes ein
gerichtet. Die übrigen Agenturen gelangten im Laufe der folgenden
Jahre zur Errichtung. Zahlreiche Handelsagentien wurden in der
Türkei und Levante errichtet, so in Konstantmopei, Salonich, Monastir,
Trapezunt, Smyrna etc. Die hiemit erzielten Ergebnisse sind sehr ver
schieden, in mehreren Fällen jedoch sehr beachtenswert und wertvoll
für die kaufmännische Praxis.
Dank der Initiative des italienischen Generalkonsuls in Janina
entstand Mitte Februar 1901 daselbst ein italienisches Musterlager
mit einer Exportagentie. Die ursprünglichen Auslagen für dasselbe
betrugen außer der Besoldung zweier Angestellter 2400 Francs jährlich;
sie werden vom italienischen Handelsministerium bestritten. Bereits
vorher war der italienische Export nach Südalbanien ziemlich be
deutend und wurde durch diese Institution weiter gefördert. Die
Agentur arbeitet hauptsächlich mit den kleineren Kaufleuten, da die
großen Importeure die europäischen Handelsplätze selbst besuchen.
Der Transport von Sendungen, die für das Musterlager bestimmt und
geeignet sind, wird ohne Kosten für die Aussteller besorgt, welche