Full text: VII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (7)

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betreffenden Muster ausgelegten Spesen eine Kommission von zwei 
Prozent zu entrichten. Italienische Produzenten können auch kleinere 
Warenmengen an die Agentien zum Zwecke des kommissionsweisen 
Verkaufes, übersenden, welche dieselben unter Abzug der Transport 
spesen, der Lagermiete sowie der sonstigen Spesen absetzen. Die 
Agenturleiter dürfen für ihre Rechnung keine Geschäfte machen. Die 
Agenturen haben aber auch allen italienischen Kaufleuten und In 
dustriellen die von diesen gewünschten Auskünfte über die Handels 
verhältnisse, Zahlungskonditionen, den Bedarf, die Usancen und Ge 
bräuche, empfehlenswerte Handelshäuser und Vertreter etc. in dem 
betreffenden Gebiete ohne Entgelt zu erteilen. Die italienische Re 
gierung trägt zu den Kosten der Errichtung dieser Agenturen durch 
eine entsprechende Subvention bei und bewilligt den Leitern der 
selben gewöhnlich auch einen jährlichen Beitrag. Die Direktoren der 
Agentien werden durch den Handelsminister im Einvernehmen mit 
dem Minister des Äußern ernannt und jedes Jahr in ihrem Amt be 
stätigt. Der Leiter hat periodisch über den Zustand und die Weiter 
entwicklung der betreffenden Agentie an den Plandelsminister Bericht 
zu erstatten. Die Agentien unterstehen den italienischen auswärtigen 
Vertretungen auf den betreffenden Plätzen und sollen die Regierungs 
organe nach besten Kräften unterstützen. Die volle Verantwortung für 
die gesamte Tätigkeit hat der Chef der Agentur zu tragen, doch steht 
der Regierung jederzeit die Kontrolle über die durchgeführten Opera 
tionen zu. Der gesamte Erfolg dieser Agenturen hängt allein von der 
Tüchtigkeit und Rührigkeit des betreffenden Leiters ab. Im Jahre 1894 
wurde ein Reglement für diese Agenturen erlassen, worin ausdrücklich 
festgestellt wird, daß dieselben keine offizielle Einrichtung darstellen, 
sondern nur vom Staate subventionierte Privatunternehmungen sind. 
Sic haben sämtlich den Titel »Agence de Commerce italienne« zu 
führen. Im Jahre 1894 wurden die Agenturen in Beyrut und Nantes ein 
gerichtet. Die übrigen Agenturen gelangten im Laufe der folgenden 
Jahre zur Errichtung. Zahlreiche Handelsagentien wurden in der 
Türkei und Levante errichtet, so in Konstantmopei, Salonich, Monastir, 
Trapezunt, Smyrna etc. Die hiemit erzielten Ergebnisse sind sehr ver 
schieden, in mehreren Fällen jedoch sehr beachtenswert und wertvoll 
für die kaufmännische Praxis. 
Dank der Initiative des italienischen Generalkonsuls in Janina 
entstand Mitte Februar 1901 daselbst ein italienisches Musterlager 
mit einer Exportagentie. Die ursprünglichen Auslagen für dasselbe 
betrugen außer der Besoldung zweier Angestellter 2400 Francs jährlich; 
sie werden vom italienischen Handelsministerium bestritten. Bereits 
vorher war der italienische Export nach Südalbanien ziemlich be 
deutend und wurde durch diese Institution weiter gefördert. Die 
Agentur arbeitet hauptsächlich mit den kleineren Kaufleuten, da die 
großen Importeure die europäischen Handelsplätze selbst besuchen. 
Der Transport von Sendungen, die für das Musterlager bestimmt und 
geeignet sind, wird ohne Kosten für die Aussteller besorgt, welche
	        
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