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Österreich-Ungarn.
ln Österreich-Ungarn ist das k. u. k. Ministerium des
kaiserlichen Hauses und des Äußern bestrebt, den Konsular
dienst den modernen Anforderungen entsprechend auszugestalten, und hat
wiederholt Weisungen in diesem Sinne an die Konsularämter gelangen
lassen. Im Jahre 1898 wurde eine durchgreifende Reorganisation der von
der Kaiserin Maria Theresia begründeten »Orientalischen Akademie«
durchgeführt, wobei die kommerziellen Fächer und Handelspolitik in
dem Lehrplan Aufnahme fanden und zum Zwecke der besseren Aus
bildung der Zöglinge eine westländische und ostländische Sektion ge
bildet wurde. Gleichzeitig erhielt die Anstalt den Titel in »K. u. k.
Konsular akademie«. Die derzeit bestehende Ausbildung der
Konsularfunktionäre wird auch im Auslande als zweckmäßig anerkannt.
Der Ausgestaltung und möglichst raschen Verbreitung der kommer
ziellen Berichte wendet das Ministerium im Verein mit dem öster
reichischen und ungarischen Handelsministerium besondere Sorgfalt zu.
Die Berichte der Konsularämter müssen zum großen Teile als
sehr genau und eingehend bezeichnet werden; ihr praktischer
Wert wurde im Auslande oft anerkannt. Einzelne Konsulate haben
wiederholt Muster von in ihren Gebieten gangbaren Artikeln an das
österreichische, beziehungsweise ungarische Handelsministerium oder
Handels-Museum übersandt, welche gewöhnlich daselbst oder im Wege
der Handels- und Gewerbekammern den Interessenten zugänglich ge
macht wurden. Im Jahre .1900 hat das Generalkonsulat in Tanger
den Versuch unternommen, dort einen österreichisch-ungarischen
Warenbasar zu errichten, welcher von der Wiener und Prager Handels
kammer materiell unterstützt wurde. Bei einigen österreichisch-ungarischen
Konsulaten (Petersburg, Hamburg und in den Balkanstaaten) wurden
Rechtsanwälte bestellt, welche die Vertretung österreichischer
Firmen auf Grund eines bestimmten Tarifes übernehmen, bei Falli
menten intervenieren und die Interessen der heimischen Kaufleute in
verläßlicher und energischer Weise wahren sollen.
Das k. u. k. Reichskriegsministerium hat mit Erlaß vom
20. April 1900 den in überseeischen Gebieten weilenden jungen öster
reichischen Kaufleuten besondere Erleichterungen bezüglich
der militärischen Verpflichtungen (der .Stellung, der Ab
leistung der Präsenzdienstpflicht und der Waffenübungen) gewährt.
Das k. u. k. gemeinsame Finanzministerium fördert
den Export der bosnisch-hercegovinischen Landesprodukte durch Be
günstigungen und Subventionen an Unternehmungen, Entsendung von
kaufmännischen Vertretern, Stipendien an kaufmännische Studierende
und Handelslehrer etc.
Österreich.
ln Österreich wenden sowohl die Regierung als auch die In
teressenten der Exportförderung speziell im letzten Jahrzehnte große Auf
merksamkeit zu. Sonderbarerweise hat man in früherer Zeit dem