Full text: VII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (7)

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Österreich-Ungarn. 
ln Österreich-Ungarn ist das k. u. k. Ministerium des 
kaiserlichen Hauses und des Äußern bestrebt, den Konsular 
dienst den modernen Anforderungen entsprechend auszugestalten, und hat 
wiederholt Weisungen in diesem Sinne an die Konsularämter gelangen 
lassen. Im Jahre 1898 wurde eine durchgreifende Reorganisation der von 
der Kaiserin Maria Theresia begründeten »Orientalischen Akademie« 
durchgeführt, wobei die kommerziellen Fächer und Handelspolitik in 
dem Lehrplan Aufnahme fanden und zum Zwecke der besseren Aus 
bildung der Zöglinge eine westländische und ostländische Sektion ge 
bildet wurde. Gleichzeitig erhielt die Anstalt den Titel in »K. u. k. 
Konsular akademie«. Die derzeit bestehende Ausbildung der 
Konsularfunktionäre wird auch im Auslande als zweckmäßig anerkannt. 
Der Ausgestaltung und möglichst raschen Verbreitung der kommer 
ziellen Berichte wendet das Ministerium im Verein mit dem öster 
reichischen und ungarischen Handelsministerium besondere Sorgfalt zu. 
Die Berichte der Konsularämter müssen zum großen Teile als 
sehr genau und eingehend bezeichnet werden; ihr praktischer 
Wert wurde im Auslande oft anerkannt. Einzelne Konsulate haben 
wiederholt Muster von in ihren Gebieten gangbaren Artikeln an das 
österreichische, beziehungsweise ungarische Handelsministerium oder 
Handels-Museum übersandt, welche gewöhnlich daselbst oder im Wege 
der Handels- und Gewerbekammern den Interessenten zugänglich ge 
macht wurden. Im Jahre .1900 hat das Generalkonsulat in Tanger 
den Versuch unternommen, dort einen österreichisch-ungarischen 
Warenbasar zu errichten, welcher von der Wiener und Prager Handels 
kammer materiell unterstützt wurde. Bei einigen österreichisch-ungarischen 
Konsulaten (Petersburg, Hamburg und in den Balkanstaaten) wurden 
Rechtsanwälte bestellt, welche die Vertretung österreichischer 
Firmen auf Grund eines bestimmten Tarifes übernehmen, bei Falli 
menten intervenieren und die Interessen der heimischen Kaufleute in 
verläßlicher und energischer Weise wahren sollen. 
Das k. u. k. Reichskriegsministerium hat mit Erlaß vom 
20. April 1900 den in überseeischen Gebieten weilenden jungen öster 
reichischen Kaufleuten besondere Erleichterungen bezüglich 
der militärischen Verpflichtungen (der .Stellung, der Ab 
leistung der Präsenzdienstpflicht und der Waffenübungen) gewährt. 
Das k. u. k. gemeinsame Finanzministerium fördert 
den Export der bosnisch-hercegovinischen Landesprodukte durch Be 
günstigungen und Subventionen an Unternehmungen, Entsendung von 
kaufmännischen Vertretern, Stipendien an kaufmännische Studierende 
und Handelslehrer etc. 
Österreich. 
ln Österreich wenden sowohl die Regierung als auch die In 
teressenten der Exportförderung speziell im letzten Jahrzehnte große Auf 
merksamkeit zu. Sonderbarerweise hat man in früherer Zeit dem
	        
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