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das Institut im Sinne dieser Ziele reorganisiert, indem der Informations
dienst, die Sammlungen sowie die Bibliothek weiter ausgestaltet wurden
und ab 4. Februar 1886 ein neues Organ, das »Handels-Museum«,
herausgegeben wurde.
Mit Allerhöchster Entschließung vom 20. Mai 1887 wurde dem
Institute die Führung des Namens »k. k. österreichisches Handels-
Museum« und die Führung des kaiserlichen Adlers gestattet.
Das Kuratorium des Museums gliedert sich nunmehr in drei
Sektionen, und zwar für Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten, für
volkswirtschaftliche und kommerzielle Angelegenheiten und für kunst
gewerbliche Angelegenheiten. Das vom k. k. Handelsministerium ge
nehmigte Statut für das Museum, welches jetzt noch in Geltung ist,
hat folgenden Wortlaut:
§ 1. Das bisher bestandene »orientalische Museum« erweitert den Kreis
seiner Tätigkeit und führt in Hinkunft den Namen »K. k. österreichisches
Handels-Museum«.
Die Gesellschaft führt den kaiserlichen Adler und hat ihren .Sitz in "Wien.
§ 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Handelsbeziehungen
der österreichisch-ungarischen Monarchie mit dem gesamten Auslande, sowie der
an den Verkehr mit demselben sich knüpfenden gewerblichen Interessen. Die
Gesellschaft wird überdies nach wie vor der Produktion und gewerblichen Ent
wicklung der orientalischen und ostasiatischen Länder ihre besondere Aufmerk
samkeit zuwenden.
§ 3. Als Mittel zur Erreichung dieser Zwecke dienen insbesondere:
a) Allgemeine kommerzielle, dann auf den Orient und Ostasien beschränkte
kunstgewerbliche und ethnographische Sammlungen unter Verlegung des Schwer
punktes auf die ersteren, deren Zugänglichkeit und Benützung in den Industrie
zentren des ganzen Reiches, sei es durch partielle temporäre Ausstellungen, sei
•es durch Aufstellung von Dublettensammlungen in denselben anzustreben ist.
b) Eine Auskunftsstelle für internationale Zoll- und Handelsverhältnisse,
Frachtsätze und Verkehrseinrichtungen, dann auswärtige öffentliche Lieferungs-
ausschreibungen.
c) Die Bibliothek und Kartensammlung mit Lesezimmern zu deren Benützung.
d) Die Unterhaltung eines steten Verkehres mit den von der Gesellschaft
bestellten Korrespondenten sowie mit wissenschaftlichen, kommerziellen und
kunstgewerblichen Instituten, Körperschaften und Vereinen.
e) Das Studium der volkswirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Aus
landes sowie der Länderkunde der überseeischen Gebiete.
f) Die Prüfung und Untersuchung von Rohprodukten und Industrieerzeug
nissen fremder Länder und das Studium einzelner dort üblicher gewerblicher
Verfahrungsarten.
g) Die Veranstaltung von Vorträgen, insbesondere in der Richtung, daß
außer allgemein populären auch Spezialvorträge über einzelne geographische
Gebiete und Produktionsgruppen gehalten werden.
h) Die Herausgabe von Zeitschriften und anderen Publikationen, welche
die Mitteilung und Verbreitung der gewonnenen Erfahrungen und aller die
Interessen der Handelswelt berührenden Nachrichten vermitteln sollen.
§ 4. Die materiellen Mittel zur Bestreitung der Auslagen schöpft die
Gesellschaft aus den Beiträgen der Regierung und anderen Subventionen, aus
den bestehenden Fonds, den Beiträgen ihrer Mitglieder und anderen eigenen
Einnahmen.
§ 5. Die aus dem Komitee für den Orient und Ostasien hervorgegangene
Gesellschaft besteht aus: a) Stiftern, b) ordentlichen Mitgliedern, c) Ehrenmit
gliedern und d) korrespondierenden Mitgliedern.