Full text: VII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (7)

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B. Barbados. 
Es gibt weder ein Handelsregister noch eine ähnliche Einrichtung. 
C. Britisch-Honduras. 
Es gibt kein Handelsregister, sondern nur eine zum Zwecke der 
Erhebung einer lokalen Abgabe (trade-license) von der Regierung ge 
führte Liste der verschiedenen Geschäfte. 
D. Canada. 
Revised Statutes of tlie Province of Ontario Chapter 152. Civil code of lower 
Canada, Artikel 1834, 1834 a— 1837, 4754. Revised Statutes of the Province 
Quebec. »Edward VII Chapter 38« vom 26. Mai 1902. 
Die Einrichtungen sind von jenen des Mutterlandes völlig ver 
schieden. Außerhalb der Provinzen Ontario und Quebec gibt es gar 
keine Firmenregister; in diesen zwei Provinzen dagegen bestehen solche. 
In Ontario besteht das Register nur für, aber für alle Handels 
gesellschaften, in Quebec überdies auch noch für jene Einzelkaufleute, 
welche eine von ihrem bürgerlichen Namen verschiedene Firma führen. 
In beiden Provinzen besteht für die eintragungsfähigen Kaufleute auch 
die Eintragungspflicht, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang des 
Betriebes. Die Registrierung wird durch Geldstrafen erzwungen; in 
Ontario hat überdies die Unterlassung der Registrierung den Nachteil, 
daß die einzelnen Gesellschafter für die Geschäftsschulden weitergehend 
als sonst haften. 
Der Vorteil der Registrierung besteht darin, daß andere Kauf 
leute unter gleicher Firma gleichartige Geschäfte zu betreiben nicht 
berechtigt sind. 
Die Eintragungsgebühr beträgt bis zu 200 Worten 50 Cents 
bis 1 Dollar; umfaßt die Eintragung mehr Worte, so sind für je 
100 Worte 10 Cents mehr zu entrichten. 
E. Cap der guten Hoffnung. 
Ein Handelsregister wird nicht geführt; auch besteht keine ähn 
liche Einrichtung, 
F. Ceylon. 
Ein Handelsregister existiert nicht, wenn sich auch Aktien 
gesellschaften beim »Registrar des Supreme Court« melden und halb- 
oder ganzjährige offizielle Berichte ihm erstatten müssen, je nachdem 
sie ihre Dividenden ganzjährig oder halbjährig bezahlen. 
Ein wenig ersetzt den Mangel eines Handelsregisters die Chamber 
of Commerce. Ein Zwang zum Beitritt derselben besteht nicht; doch 
kann jede respektable Firma Mitglied werden. 
G. Cypern. 
Es existiert kein Handelsregister und keine ähnliche Einrichtung.
	        
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