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Kulturpflanzen. An dem Museum sind außer dem Leiter ein Zoll
beamter und zwei andere Beamte tätig.
Außerdem bestehen noch eine Reihe von Vereinen, welche den
Export nach einzelnen Gebieten unterstützen, so der Verein der
schwedischen Eisenindustriellen für Indien und China, der Verein der
Baumwollindustrielien u. a. Dieselben fördern den Export in der bereits
bei anderen Ländern besprochenen Weise und haben auch wiederholt
Handelsberichterstatter und Kollektivagenten zur Erweiterung ihres
Vertriebes ausgesandt.
Schweiz.
In der Schweiz beschäftigte man sich mit der Gründung von
Handels-Museen insbesondere nach dem Vortrage des Professors
A. Oncken am 21. August 1888, der dafür eintrat, worauf die
Schweizer Presse viele Artikel hierüber brachte. Nach diesem Vortrage
wurde die Gründung mehrerer Schweizer Handels-Museen projektiert,
welche je nach dem betreffenden Standorte verschiedene Branchen be
sonders berücksichtigen sollten. In einigen Kantonen wurden solche
Museen ins Leben gerufen, die jedoch keine sehr umfangreiche Wirk
samkeit entwickeln. Im Jahre 1889 wurde ein Bundesgesetz angenommen,
nach welchem die eidgenössischen Handels-Museen" vom Staate eine
Subvention bis zu einem Drittel der Auslagen erhalten können, ein
Drittel soll durch die Kantonalregierungen und Korporationen und ein
Drittel durch die Interessenten und Vereine gedeckt werden. Danach
wurden zunächst die Museen in Aarau und St. Gallen ausgestaltet.
Von einem Teil der Interessenten werden seit über einem Jahrzehnt Nach
weisebureaus für den Bezug und Absatz von Produkten gewünscht, doch
haben diese Bestrebungen zu keinen bedeutenderen Ergebnissen geführt.
Von der Errichtung eines großen Zentralinstitutes wurde mit Rücksicht
auf die bestehenden, verschiedenartigen Verhältnisse Abstand genommen.
Bei den Sekretariaten einzelner Verbände wurden Informations
bureaus und bei mehreren Gewerbemuseen Auskunftsbureaus ein
gerichtet, welche auch auf den Außenhandel bezügliche Auskünfte
durch Einziehung von Erkundigungen bei auswärtigen Handelsförde
rungsinstitutionen erteilen. Die Gewerbemuseen haben den Zweck,
die Gewerbetreibenden auf den Geschmack des ausländischen Publikums
und die Veränderungen desselben aufmerksam zu machen und für die
weitere Ausbildung der heimischen Gewerbetreibenden Sorge zu tragen.
Solche Museen finden wir in St. Gallen, Winterthur, Zürich und in an
deren Kantonalhauptstädten.
Im Auslande besteht eine einzige Handelskammer der Schweiz,
und zwar in Brüssel, welche über 100 Mitglieder aufweist und einen
Jahresbericht herausgibt. Der Jahresbeitrag beträgt 10—25 Francs. Sie
genießt keine Subvention. Die Geschäfte werden von einem Vorstande
geleitet und umfassen hauptsächlich Auskünfte auf Anfragen der Mit
glieder.