Full text: VII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (7)

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Orten die Registrierung dieser Gesellschaften unterlassen, so haften 
die Gesellschafter für Geschäftsschulden unbeschränkt. Um die Publi 
kation dieser Eintragungen kümmern sich jedoch mit Ausnahme von 
Pennsylvanien die Behörden nicht, ebensowenig um die Richtigkeit 
der Eintragung. Die Publikation ist der Gesellschaft überlassen, die 
Prüfung der Richtigkeit der Eintragungen dem Publikum. Doch steht 
die Einsicht in das Register den Interessenten frei. 
Die Registrierung erfolgt auf Grund eines vor einem Notar auf 
genommenen Gründungsaktes. 
Kuba, Portoriko, Philippinen. 
Das spanische Handelsgesetz vom 1. Jänner 1886. 
Es besteht ein Handelsregister unter dem Namen »registro mer- 
cantil« auf Grundlage der spanischen Gesetze. 
Siehe darum oben Spanien. Auf Kuba und PQrtoriko ist die 
Einrichtung auch durchgeführt; auf den Philippinen besteht ein Handels 
register nur in Manila. 
46. Zanzibar. 
Im Sultanate Zanzibar gibt es kein Handelsregister. Einzelne 
europäische Konsulate führen für ihre Nationalen nach ihren heimi 
schen Gesetzen Handelsregister.
	        
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