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Auslandshandel ergeben zu haben, da sie nicht entsprechend weiter
ausgestaltet wurde.
Dagegen muß die Tätigkeit der belgischen Konsularfunktionäre
im Interesse des praktischen Handels hervorgehoben, werden, welcher
derselben manche Erfolge verdankt.
Durch die Publikation der Zolltarife seitens des internationalen
Zollbureaus der »Union internationale pour la publication des
tarifs douaniers« in Brüssel erfährt der Außenhandel aller Länder
indirekt eine wertvolle Förderung.
Da durch das Gesetz vom 11. Juni 1875 die Handelskammern
in Belgien als private Institutionen der Interessenvertretung organisiert
wurden, welche seitens der Regierung nur moralische Unterstützung
und Förderung genießen, verhält sich die Regierung auch den belgischen
Auslandskammern gegenüber in ähnlicher Weise.
Die erste derartige Kammer entstand als Belgian-american
chamber im Jahre 1867 in New - York. Im Jahre 1890 wurde eine Anglo-
belgian cliamber in London und eine belgische Handelskamm er in
Paris ins Leben gerufen und im Jahre 1901 entstand in Bukarest
eine Kammer durch die Initiative des dortigen belgischen Botschafters.
Die Kammer in New-York verdankt ihre Gründung dem gegen
wärtigen belgischen Generalkonsul Edouard Seve, welcher auch die
Londoner Kammer ins Leben rief. Eine spanisch-belgische Handels
kammer wurde gleichfalls von dem Genannten gegründet. Seve wird
auch allgemein als der geistige Schöpfer der Handelskammern im Aus
lande bezeichnet, obwohl dies nicht ganz richtig ist, da bereits im Jahre 1866
eine internationale Handelskammer in Yokohama vorhanden war.
Die Bewegung zur Gründung von Handelskammern im Auslande
gewinnt in Belgien immer mehr Anhänger und die »Föderation pour
la defense des intörets beiges a l’etranger« sieht in der Förderung
derselben ihre bedeutendste Aufgabe.
Die englisch-belgische Handelskammer in London ist ganz
eigenartig eingerichtet. Sie hat je ein Lokalkomitee in Antwerpen und
1 .iverpool eingerichtet, gibt Berichte heraus und vertritt hauptsächlich
belgische Interessen, obwohl ihr auch Personen britischer Nationalität
angehören dürfen. Die Mitglieder sind Ehrenmitglieder (Honoraires),
korrespondierende Mitglieder (Correspondants), unterstützende Mitglieder
(Protecteurs) oder wirkliche Mitglieder (Effectifs). Die Angehörigen der
beiden letzten Kategorien zahlen eine Guinea und 10 sh. Da der Beitrag
ursprünglich nur 5 sh. betrug, hatte die Kammer anfangs finanzielle
Schwierigkeiten; alle Ansuchen um finanzielle Unterstützung wurden
seitens der belgischen Regierung abgewiesen. Sie besitzt viele hervor
ragende Persönlichkeiten als Ehrenmitglieder; die Sekretäre belgischer
und englischer Handelskammern sowie belgische Konsuln sind korre
spondierende Mitglieder. 'Zur Leitung der Geschäfte ist der von der
Generalversammlung gewählte »Conseil federal« berufen, welcher die
Geschäftsführung einem Ausschuß, der aus dem Präsidenten, einem
Vizepräsidenten und dem Generalsekretär besteht, übertragen hat. Diese