Full text: VII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (7)

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Auslandshandel ergeben zu haben, da sie nicht entsprechend weiter 
ausgestaltet wurde. 
Dagegen muß die Tätigkeit der belgischen Konsularfunktionäre 
im Interesse des praktischen Handels hervorgehoben, werden, welcher 
derselben manche Erfolge verdankt. 
Durch die Publikation der Zolltarife seitens des internationalen 
Zollbureaus der »Union internationale pour la publication des 
tarifs douaniers« in Brüssel erfährt der Außenhandel aller Länder 
indirekt eine wertvolle Förderung. 
Da durch das Gesetz vom 11. Juni 1875 die Handelskammern 
in Belgien als private Institutionen der Interessenvertretung organisiert 
wurden, welche seitens der Regierung nur moralische Unterstützung 
und Förderung genießen, verhält sich die Regierung auch den belgischen 
Auslandskammern gegenüber in ähnlicher Weise. 
Die erste derartige Kammer entstand als Belgian-american 
chamber im Jahre 1867 in New - York. Im Jahre 1890 wurde eine Anglo- 
belgian cliamber in London und eine belgische Handelskamm er in 
Paris ins Leben gerufen und im Jahre 1901 entstand in Bukarest 
eine Kammer durch die Initiative des dortigen belgischen Botschafters. 
Die Kammer in New-York verdankt ihre Gründung dem gegen 
wärtigen belgischen Generalkonsul Edouard Seve, welcher auch die 
Londoner Kammer ins Leben rief. Eine spanisch-belgische Handels 
kammer wurde gleichfalls von dem Genannten gegründet. Seve wird 
auch allgemein als der geistige Schöpfer der Handelskammern im Aus 
lande bezeichnet, obwohl dies nicht ganz richtig ist, da bereits im Jahre 1866 
eine internationale Handelskammer in Yokohama vorhanden war. 
Die Bewegung zur Gründung von Handelskammern im Auslande 
gewinnt in Belgien immer mehr Anhänger und die »Föderation pour 
la defense des intörets beiges a l’etranger« sieht in der Förderung 
derselben ihre bedeutendste Aufgabe. 
Die englisch-belgische Handelskammer in London ist ganz 
eigenartig eingerichtet. Sie hat je ein Lokalkomitee in Antwerpen und 
1 .iverpool eingerichtet, gibt Berichte heraus und vertritt hauptsächlich 
belgische Interessen, obwohl ihr auch Personen britischer Nationalität 
angehören dürfen. Die Mitglieder sind Ehrenmitglieder (Honoraires), 
korrespondierende Mitglieder (Correspondants), unterstützende Mitglieder 
(Protecteurs) oder wirkliche Mitglieder (Effectifs). Die Angehörigen der 
beiden letzten Kategorien zahlen eine Guinea und 10 sh. Da der Beitrag 
ursprünglich nur 5 sh. betrug, hatte die Kammer anfangs finanzielle 
Schwierigkeiten; alle Ansuchen um finanzielle Unterstützung wurden 
seitens der belgischen Regierung abgewiesen. Sie besitzt viele hervor 
ragende Persönlichkeiten als Ehrenmitglieder; die Sekretäre belgischer 
und englischer Handelskammern sowie belgische Konsuln sind korre 
spondierende Mitglieder. 'Zur Leitung der Geschäfte ist der von der 
Generalversammlung gewählte »Conseil federal« berufen, welcher die 
Geschäftsführung einem Ausschuß, der aus dem Präsidenten, einem 
Vizepräsidenten und dem Generalsekretär besteht, übertragen hat. Diese
	        
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