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§ ^- P cr Mietvertrag gilt als stillschweigend auf ein weiteres Geschäfts
jahr verlängert, wenn nicht vor dem 31. .Dezember schriftlich gekündigt wird
§ 3. Von allen Aufträgen, welche dem Aussteller durch Vermittlung des
Exportmusterlagers Stuttgart direkt durch dieses Institut oder indirekt zuo-ehen
ist eine Provision von . . Prozent zu bezahlen. & ’
§ 4. Derselbe Provisionssatz ist von Nachbestellungen, welche dem Aus
steller von den ihm durch das Exportmusterlager Stuttgart zugeführten Kunden
zugehen, zu bezahlen.
§ 5. Die vereinbarte Provision ist im Fall der Zurückziehung der Muster
noch drei Jahre fortzubezahlen, und zwar von allen Bestellungen, welche von den
durch das.Exportmusterlager Stuttgart zugeführten Kunden während dieser drei
Jahre erteilt werden, gerechnet von dem auf die Abmeldung folgenden 1. April an.
8 6. Die Provision wird halbjährlich verrechnet und verpflichtet sich der
Aussteller, die ihm von den Kunden zugegangenen Aufträge gewissenhaft an
zugeben.
§ 7. Porti und sonstige für Rechnung des Ausstellers gemachte Auslagen
werden ebenfalls halbjährlich verrechnet.
§ 8. Die Muster werden gegen Feuersgefahr versichert; eine weitere Ver
antwortung übernimmt das Institut nicht.
Nicht württembergische Fabrikanten werden nur dann zugelassen,
wenn die Artikel derselben nicht in Württemberg erzeugt werden.
Die Ausstellung des Musterlagers umfaßt folgende Gruppen:
1. Chemische Industrie;
2. Nahrungs- und Genußmittel;
i>. Stein-, Ton- und Glaswaren;
4. Maschinen, Werkzeuge und Material für Ersenbahnbedarf;
5. Wagen, Feuerwehrgeräte, Gurten und Seilerwaren;
(). Lederindustrie;
7. Metallverarbeitung;
8. Holzverarbeitung und Kurzwaren;
9. Textilindustrie;
10. Musikalische Instrumente;
11. Papierindustrie und polygraphische Gewerbe.
Dieselbe ist an Wochentagen von 8—12 Uhr vormittags und
2 7 Uhr nachmittags für den allgemeinen Besuch geöffnet.
.Das Institut verfolgt gemeinnützige Zwecke und stellt daher
jedermann seine Informationsdienste kostenfrei zur Verfügung. Es ist
auch gerne bereit, Muster und Preislisten aller deutschen Fabrikate zu
besorgen und versendet wiederholt an alle größeren Importhäuser des
Auslandes Einladungen zum Besuche des Musterlagers. Aufträge kommen
dem Museum von Handelsplätzen aus allen Ländern Europas und aus
vielen überseeischen Gebieten zu, woran insbesondere Nord- und Süd
amerika, die Levante, Indien, Südafrika und Australien beteiligt er
scheinen. Der Direktor besucht häufig die größten inländischen und
von Zeit zu Zeit auch ausländische Handelsplätze, um neue Geschäfts
verbindungen anzuknüpfen.
Seit der Gründung bis zum Jahre 1904 wurden den Fabrikanten
durch das Institut Aufträge laut nachfolgender Aufstellung überwiesen: