Full text: VII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (7)

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Ministers du Commerce auquel toutes les epreuvcs devront 6tre communiquees 
avant tirage. 
Art. 7. — Le Ministre du Commerce, de l’Industrie, des Posles et des 
Telegraphes est Charge de l’execution du present decret, qui sera insere au Bulletin 
des lots et public au Journal offtciel. 
Fait ;i Paris, le 25 avril 1898. 
Mit Dekret vom 21. Mai 1898 wurde die Institution der Kor 
respondenten des Handelsministeriums und des auswärtigen Handels- 
Amtes geschaffen, welche den Titel eines »Conseiller du Commerce 
extdrieur de la France« führen. Dieselben werden unter den französischen 
Industriellen und Kaufleuten des In- und Auslandes gewählt und ver 
lieren diese Funktion, wenn sie sich nicht im Sinne derselben be 
schäftigen, ein Jahr keinen Bericht einsenden oder zahlungsunfähig 
werden. Die Ernennung erfolgt gewöhnlich auf fünf Jahre. Die Pflichten 
dieser Korrespondenten sind folgende: Sie haben auf sämtliche vom 
Handelsministerium oder dem Handelsamte an sie gerichteten An 
fragen die entsprechenden Auskünfte zu erteilen, dem Handelsdeparte 
ment und Handelsamte spontan Nachrichten und Informationen, welche 
zur Erweiterung des auswärtigen Handels beitragen können, zu über 
mitteln. Diese Nachrichten können entweder vertraulich erfolgen und 
werden dann nur diskret benützt oder sie erfolgen offiziell und werden 
dann in den Journalen des Handelsamtes veröffentlicht oder den Inter 
essenten direkt mitgeteilt. Als Richtschnur für die Art der Infor 
mationen hat das Ministerium die Direktive gegeben, daß sich dieselben 
vor allem auf die Handelsverhältnisse des betreffenden Gebietes be 
ziehen sollen, den geringeren- oder größeren Absatz französischer Pro 
dukte, die empfehlenswerten Verbesserungen, die Namhaftmachung 
von vertrauenswürdigen Vertretern und guten Firmen, die Handels 
gebräuche und Zahlungskonditionen, die Mittel, welche von fremden 
Konkurrenten zur Vergrößerung ihres Handels angewendet werden, 
kurz alles, was geeignet erscheint, den Handel Frankreichs mit der 
fremden Kundschaft zu vergrößern, behandeln sollen. Den Berichten 
sollen nach Möglichkeit Muster, Kataloge und Preiskurante beige 
schlossen werden. Sämtliche Korrespondenzen des Institutes sind porto 
frei. Die Ernennungen dieser Korrespondenten erfolgten vom 21. Mai 
1898 bis zum laufenden Jahre durch zahlreiche Dekrete. Der hiemit 
in Verbindung stehende Titel bildet für viele Kaufleute ein erstrebens 
wertes Äquivalent für die Mühe der Berichterstattung. 
Im Sinne der Entschließungen des Administrationsrates vom 
22. Dezember 1899, 8. Dezember 1900, 21. Dezember 1901 und 9. De 
zember 1903 zerfällt das Amt in vier Sektionen und das General 
sekretariat. Dem Generalsekretariat obliegen alle Personal- und Re 
servatangelegenheiten. Der ersten Sektion (premier Service) obliegen 
die sämtlichen Publikationen des Amtes sowie die Auskünfte über die 
Geschäftstätigkeit und Kreditfähigkeit der Handelshäuser in den 
Kolonien, den Protektoraten und dem Auslande. Der zweiten Sektion 
(deuxibme Service) obliegen alle kommerziellen Auskünfte, Enqueten etc.
	        
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