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Ministers du Commerce auquel toutes les epreuvcs devront 6tre communiquees
avant tirage.
Art. 7. — Le Ministre du Commerce, de l’Industrie, des Posles et des
Telegraphes est Charge de l’execution du present decret, qui sera insere au Bulletin
des lots et public au Journal offtciel.
Fait ;i Paris, le 25 avril 1898.
Mit Dekret vom 21. Mai 1898 wurde die Institution der Kor
respondenten des Handelsministeriums und des auswärtigen Handels-
Amtes geschaffen, welche den Titel eines »Conseiller du Commerce
extdrieur de la France« führen. Dieselben werden unter den französischen
Industriellen und Kaufleuten des In- und Auslandes gewählt und ver
lieren diese Funktion, wenn sie sich nicht im Sinne derselben be
schäftigen, ein Jahr keinen Bericht einsenden oder zahlungsunfähig
werden. Die Ernennung erfolgt gewöhnlich auf fünf Jahre. Die Pflichten
dieser Korrespondenten sind folgende: Sie haben auf sämtliche vom
Handelsministerium oder dem Handelsamte an sie gerichteten An
fragen die entsprechenden Auskünfte zu erteilen, dem Handelsdeparte
ment und Handelsamte spontan Nachrichten und Informationen, welche
zur Erweiterung des auswärtigen Handels beitragen können, zu über
mitteln. Diese Nachrichten können entweder vertraulich erfolgen und
werden dann nur diskret benützt oder sie erfolgen offiziell und werden
dann in den Journalen des Handelsamtes veröffentlicht oder den Inter
essenten direkt mitgeteilt. Als Richtschnur für die Art der Infor
mationen hat das Ministerium die Direktive gegeben, daß sich dieselben
vor allem auf die Handelsverhältnisse des betreffenden Gebietes be
ziehen sollen, den geringeren- oder größeren Absatz französischer Pro
dukte, die empfehlenswerten Verbesserungen, die Namhaftmachung
von vertrauenswürdigen Vertretern und guten Firmen, die Handels
gebräuche und Zahlungskonditionen, die Mittel, welche von fremden
Konkurrenten zur Vergrößerung ihres Handels angewendet werden,
kurz alles, was geeignet erscheint, den Handel Frankreichs mit der
fremden Kundschaft zu vergrößern, behandeln sollen. Den Berichten
sollen nach Möglichkeit Muster, Kataloge und Preiskurante beige
schlossen werden. Sämtliche Korrespondenzen des Institutes sind porto
frei. Die Ernennungen dieser Korrespondenten erfolgten vom 21. Mai
1898 bis zum laufenden Jahre durch zahlreiche Dekrete. Der hiemit
in Verbindung stehende Titel bildet für viele Kaufleute ein erstrebens
wertes Äquivalent für die Mühe der Berichterstattung.
Im Sinne der Entschließungen des Administrationsrates vom
22. Dezember 1899, 8. Dezember 1900, 21. Dezember 1901 und 9. De
zember 1903 zerfällt das Amt in vier Sektionen und das General
sekretariat. Dem Generalsekretariat obliegen alle Personal- und Re
servatangelegenheiten. Der ersten Sektion (premier Service) obliegen
die sämtlichen Publikationen des Amtes sowie die Auskünfte über die
Geschäftstätigkeit und Kreditfähigkeit der Handelshäuser in den
Kolonien, den Protektoraten und dem Auslande. Der zweiten Sektion
(deuxibme Service) obliegen alle kommerziellen Auskünfte, Enqueten etc.